Wahrnehmungsbericht 2018
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Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Neue Software zur Führung der Ärzteliste<br />
Um die 25 Jahre alte, bis dato systemabsturzfreie Standesführungssoftware gegen eine moderne<br />
Software zur Führung der Ärzteliste in der Wiener Ärztekammer auszutauschen, erfolgte im Mai<br />
<strong>2018</strong> die endgültige Entscheidung zur Neuentwicklung einer zentralen, plattformunabhängigen<br />
Web-Applikation, genannt „STF+“.<br />
Für den ersten Projektschritt, der Erstellung eines Lastenhefts, wurde ein externer Projektleiter,<br />
der umfassende Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit und der notwendigen Anforderungen einer<br />
Standesführung an eine solche Software zur Führung einer Ärzteliste aufweist, bestellt.<br />
Die Erstellung des Lastenhefts, das Ende <strong>2018</strong> fertiggestellt wurde, erfolgte in enger Zusammenarbeit<br />
mit den zukünftigen Integrationspartnern aus den Landesärztekammern Burgenland,<br />
Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol sowie der Österreichischen Ärztekammer,<br />
daneben aber auch mit den zukünftigen Schnittstellenpartnern aus den Landesärztekammern<br />
Kärnten, Steiermark und Vorarlberg.<br />
Anforderungen an eine moderne Ärztelistensoftware und somit Inhalt des Lastenhefts und des<br />
nachfolgenden Pflichtenhefts für die STF+ sind z.B.:<br />
die einfache und schnelle Datenerfassung unter Einhaltung der ärztegesetzlichen Bestimmungen,<br />
somit die idente Führung der Ärzteliste und friktionsfreie Vergleichbarkeit der<br />
Datensätze aus allen Landesärztekammern<br />
die österreichweit einheitliche Auswertbarkeit von Fragestellungen im Bereich der Standesführung<br />
durch Harmonisierung der Datenbestände und Prozesse<br />
länderspezifische zeitnahe Replikate der zentralen Datenbank mit allen Daten, für die die<br />
Landesärztekammern Zugriffsberechtigungen haben<br />
eine standardisierte Workflow-Engine zur End-to-End-Abwicklung fachlicher Prozesse, d.h.<br />
die Möglichkeit der Verwendung von Workflows, die Standardprozesse wie z.B. Ersteintragung,<br />
Ordinationsanmeldung, -abmeldung oder -verlegung, Abgang oder Zugang in ein<br />
anderes oder von einem anderen Bundesland unterstützen und zum Teil automatisieren, um<br />
die hohe Erfassungs- und Änderungsqualität sowie -quantität zu gewährleisten bzw. bewerkstelligen<br />
zu können (→ Statistische Daten, Seite 20).<br />
einwandfrei funktionierende Workflows, sodass valide Daten und korrekte Kurienzuordnungen<br />
an die Wohlfahrtsfonds, valide Daten an die Sozialversicherung, an die Österreichische<br />
Ärztekammer, an die Aufsichtsbehörden, für die Ärztesuche oder für die Ärztekammerzeitungen,<br />
an die Krankenkassen sowie für Aussendungen oder Ordinationsevaluierungen<br />
übermittelt werden können<br />
hohe Funktionalität, die speziell alle Erfassungsprozesse unterstützt<br />
hohe Stabilität<br />
Automatismen, Logiken und Regelprüfungen, d.h. die Realisierung eines konfigurierbaren<br />
Regelwerks für z.B. Datenvalidierungen oder automatisierte Datenableitungen<br />
Assistenten sowie Vormerksysteme<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 90