Wahrnehmungsbericht 2018
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Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA):<br />
Bereits 2015 ist es der Bundeskurie niedergelassene Ärzte erfreulicherweise gelungen, eine<br />
langfristige Honorarvereinbarung abzuschließen, die am 1. März 2016 in Kraft getreten ist.<br />
Insgesamt konnte dabei eine Honorarerhöhung von insgesamt ca. 11 % für 2016, 2017 und<br />
<strong>2018</strong> erzielt werden. Mit 1. Jänner <strong>2018</strong> trat die letzte Honorarerhöhungen mit 2 % auf<br />
Grundleistungen, allgemeine Sonderleistungen und Koordinierungsgespräche, 1,9 % auf<br />
Sonografien und 1 % auf EKG, physikalische Behandlungen und Radiologie in Kraft. Auch<br />
einige Textierungen der Honorarordnung wurden überarbeitet und modernisiert.<br />
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB):<br />
Mit 1. Mai <strong>2018</strong> ist die letzte Erhöhung der bereits im Frühsommer 2015 abgeschlossenen<br />
und bis 30. April 2019 gültigen langfristigen Honorarvereinbarung mit der VAEB eingetreten.<br />
Für den Zeitraum bis 30. April 2019 konnte eine Valorisierung von 2,6 % auf alle verhandlungsrelevanten<br />
Positionen verhandelt werden. Die 24-Stunden-Blutdruckmessung mit einem<br />
30 %-Limit für Fachärzte für Innere Medizin sowie Kinderkardiologie und die Abrechenbarkeit<br />
der Laborpositionen Pilzkultur und Nativpräparat (beide für Dermatologie) wurden neu eingeführt<br />
und die Positionen B1/B2/F1/F2 um einen halben Punkt erhöht.<br />
Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien):<br />
Mit Wirksamkeit ab 1. April <strong>2018</strong> konnte ein Abschluss mit der KFA erzielt werden. Die<br />
Tariferhöhung von 1,57 % orientiert sich traditionellerweise am Verhandlungsergebnis der<br />
BVA. Neu geschaffen wurde eine Position zum 24-Stunden-Blutdruckmonitoring für Allgemeinmediziner<br />
und Fachärzte für Innere Medizin. Ebenso konnten einige positive Änderungen<br />
in Abschnitt Xb – Sonderleistungen aus dem Gebiet der Psychiatrie durchgesetzt werden.<br />
Kollektivvertrag für Angestellte in Ordinationen<br />
Im Herbst <strong>2018</strong> wurde mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2019 für die Angestellten bei niedergelassenen<br />
Ärzten sowie in Gruppenpraxen in Wien ein neuer Kollektivvertrag ausverhandelt. Das<br />
kollektivvertragliche Gehalt wird aufgrund einer ausbleibenden Erhöhung <strong>2018</strong> und erfolgreichen<br />
Verhandlungen mit der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) (→ Kassenverhandlungen, Seite<br />
56) um 6 % erhöht. Bei den Ist-Gehältern kommt es zu einer Erhöhung um 3 %. Weiters konnten<br />
zahlreiche Verbesserungen für niedergelassene Ärzte erreicht werden, so z.B. die Ausdehnung<br />
der täglichen Normalarbeitszeit auf 22.00 Uhr sowie samstags auf 14.00 Uhr, die Möglichkeit<br />
der Einführung einer Vier-Tage-Woche, bei der die Mitarbeiter durchgehend zehn<br />
Stunden ohne Zuschläge beschäftigt werden können, sowie die Möglichkeit, Gruppenpraxen<br />
auch am Wochenende und an Feiertagen zu öffnen. Des Weiteren konnte ein<br />
Durchrechnungsmodell für Gruppenpraxen verhandelt werden, das entweder für die gesamte<br />
Gruppenpraxis gewählt oder aber mit einzelnen Arbeitnehmern vereinbart werden<br />
kann, um so die Arbeitszeit der Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen über einen<br />
Zeitraum von sechs Monaten durchzurechnen. Trotz der ausbleibenden Erhöhung <strong>2018</strong><br />
kam es zu keiner rückwirkenden Erhöhung der Mindestgehälter.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 60