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Wahrnehmungsbericht 2018

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Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA):<br />

Bereits 2015 ist es der Bundeskurie niedergelassene Ärzte erfreulicherweise gelungen, eine<br />

langfristige Honorarvereinbarung abzuschließen, die am 1. März 2016 in Kraft getreten ist.<br />

Insgesamt konnte dabei eine Honorarerhöhung von insgesamt ca. 11 % für 2016, 2017 und<br />

<strong>2018</strong> erzielt werden. Mit 1. Jänner <strong>2018</strong> trat die letzte Honorarerhöhungen mit 2 % auf<br />

Grundleistungen, allgemeine Sonderleistungen und Koordinierungsgespräche, 1,9 % auf<br />

Sonografien und 1 % auf EKG, physikalische Behandlungen und Radiologie in Kraft. Auch<br />

einige Textierungen der Honorarordnung wurden überarbeitet und modernisiert.<br />

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB):<br />

Mit 1. Mai <strong>2018</strong> ist die letzte Erhöhung der bereits im Frühsommer 2015 abgeschlossenen<br />

und bis 30. April 2019 gültigen langfristigen Honorarvereinbarung mit der VAEB eingetreten.<br />

Für den Zeitraum bis 30. April 2019 konnte eine Valorisierung von 2,6 % auf alle verhandlungsrelevanten<br />

Positionen verhandelt werden. Die 24-Stunden-Blutdruckmessung mit einem<br />

30 %-Limit für Fachärzte für Innere Medizin sowie Kinderkardiologie und die Abrechenbarkeit<br />

der Laborpositionen Pilzkultur und Nativpräparat (beide für Dermatologie) wurden neu eingeführt<br />

und die Positionen B1/B2/F1/F2 um einen halben Punkt erhöht.<br />

Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien):<br />

Mit Wirksamkeit ab 1. April <strong>2018</strong> konnte ein Abschluss mit der KFA erzielt werden. Die<br />

Tariferhöhung von 1,57 % orientiert sich traditionellerweise am Verhandlungsergebnis der<br />

BVA. Neu geschaffen wurde eine Position zum 24-Stunden-Blutdruckmonitoring für Allgemeinmediziner<br />

und Fachärzte für Innere Medizin. Ebenso konnten einige positive Änderungen<br />

in Abschnitt Xb – Sonderleistungen aus dem Gebiet der Psychiatrie durchgesetzt werden.<br />

Kollektivvertrag für Angestellte in Ordinationen<br />

Im Herbst <strong>2018</strong> wurde mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2019 für die Angestellten bei niedergelassenen<br />

Ärzten sowie in Gruppenpraxen in Wien ein neuer Kollektivvertrag ausverhandelt. Das<br />

kollektivvertragliche Gehalt wird aufgrund einer ausbleibenden Erhöhung <strong>2018</strong> und erfolgreichen<br />

Verhandlungen mit der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) (→ Kassenverhandlungen, Seite<br />

56) um 6 % erhöht. Bei den Ist-Gehältern kommt es zu einer Erhöhung um 3 %. Weiters konnten<br />

zahlreiche Verbesserungen für niedergelassene Ärzte erreicht werden, so z.B. die Ausdehnung<br />

der täglichen Normalarbeitszeit auf 22.00 Uhr sowie samstags auf 14.00 Uhr, die Möglichkeit<br />

der Einführung einer Vier-Tage-Woche, bei der die Mitarbeiter durchgehend zehn<br />

Stunden ohne Zuschläge beschäftigt werden können, sowie die Möglichkeit, Gruppenpraxen<br />

auch am Wochenende und an Feiertagen zu öffnen. Des Weiteren konnte ein<br />

Durchrechnungsmodell für Gruppenpraxen verhandelt werden, das entweder für die gesamte<br />

Gruppenpraxis gewählt oder aber mit einzelnen Arbeitnehmern vereinbart werden<br />

kann, um so die Arbeitszeit der Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen über einen<br />

Zeitraum von sechs Monaten durchzurechnen. Trotz der ausbleibenden Erhöhung <strong>2018</strong><br />

kam es zu keiner rückwirkenden Erhöhung der Mindestgehälter.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 60

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