Wahrnehmungsbericht 2018
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Ab 1. April 2019 werden die Landesgebietskrankenkassen von einem Überleitungsausschuss gesteuert,<br />
ab 1. Jänner 2020 gibt es dann nur mehr die ÖGK.<br />
Die ÖGK soll mit der Österreichischen Ärztekammer einen Gesamtvertrag abschließen. Derzeit<br />
ist nicht abzusehen, wie lange die Vertragsverhandlungen dazu dauern werden. Jedenfalls<br />
bleiben aufgrund der Übergangsbestimmungen die bisherigen Verträge sowohl zwischen der<br />
Ärztekammer und der Wiener Gebietskrankenkasse inkl. der vereinbarten Honorarerhöhungen<br />
bis Ende 2020, als auch die Verträge der einzelnen Vertragsärzte/Vertragsgruppenpraxen, weiter<br />
unverändert in Geltung (→ Kassenverhandlungen, Seite 56). Auch der Wahlarztkostenrückersatz<br />
läuft unverändert weiter.<br />
Alles in allem war die Sozialversicherungsreform keine Gesundheitsreform, sondern eine ausschließliche<br />
Organisationsreform, die für die Ärzteschaft nur insofern Bedeutung hat, als sich die<br />
Partner massiv verändern werden. Ob die Reform erfolgreich sein wird und welche konkreten<br />
Auswirkungen sie auf die Vertragsärzte bzw. die gesamte ambulante Versorgung haben wird,<br />
wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen.<br />
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WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>