Wahrnehmungsbericht 2018
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Erstmals dürfen nach diesem Abschluss Allgemeinmediziner und Fachärzte für Kinder- und<br />
Jugendheilkunde in der Ordination parallel arbeiten – auch dieses Ergebnis bei dieser von der<br />
Kollegenschaft lange gestellten Forderung ist ein voller Erfolg. Weiters gibt es zukünftig die<br />
Möglichkeit, in der Ordination parallel mit einem Vertreter zu arbeiten, ohne eine Gruppenpraxis<br />
gründen zu müssen. Das bisherige Jobsharing-A-Modell war dafür nicht wirklich geeignet<br />
– aber auch dieses wurde weiterentwickelt: So wird die Vertretung des Jobsharing-Partners zukünftig<br />
ermöglicht, der Jobsharing-Partner kann auch eine Wahlarztordination an einem anderen<br />
Standort betreiben und die Notwendigkeit der gemeinsamen Zeichnungsberechtigung am Konto<br />
entfällt. Darüber hinaus wurde ein neues Jobsharing-B-Modell geschaffen, das noch wesentlich<br />
umfangreichere Vereinfachungen bringt und durchaus auch als Ordinationsübergabemodell Verwendung<br />
finden kann. Dabei ist ein quartalsmäßiger Wechsel des Jobsharing-Partners möglich,<br />
Vertragsabschlüsse werden unbürokratisch und schnell verwaltet, der Honorarsummenmesspunkt<br />
liegt wesentlich höher als bei Modell A und die Degressionsstufen setzen erst später und<br />
in geringerer Höhe ein.<br />
Nach vielen Jahren ist auch beim Thema Vertretungsregelung endlich ein Durchbruch gelungen:<br />
Vertretungen – auch regelmäßige oder tageweise – sind ab 1. Juli 2019 bis zu einem Ausmaß<br />
von 100 Tagen bzw. 80 Tagen bei vier Wochenordinationstagen je Kalenderjahr ohne<br />
Angabe von Gründen zulässig. Werden 100 Vertretungstage im Kalenderjahr überschritten, so<br />
bedarf eine weitere Vertretung zwar einer Genehmigung von Ärztekammer und WGKK, die auf<br />
begründetem Antrag aber auch erteilt wird.<br />
In diesem Zusammenhang wurde auch erreicht, dass im Bereich der Gruppenpraxen Verbesserungen<br />
erzielt werden konnten. So wird endlich der Passus des Gesamtvertrags gestrichen, in<br />
dem eine „tunlichst gegenseitigen Vertretung“ der Gruppenpraxispartner vorgesehen war.<br />
Außerdem wird die Handhabung der bisher strikten Ordinationszeitenregelung liberalisiert. So<br />
kann man zukünftig für insgesamt zwei Monate im Jahr die Wochenordinationszeiten um bis<br />
zu fünf Stunden reduzieren. Im Gegenzug müssen die Wochenordinationszeiten in zwei anderen<br />
Monaten im Jahr um diese fünf Stunden erweitert werden. Diese Möglichkeit der saisonalen<br />
Anpassung der Öffnungszeiten war eine wichtige Forderung der Ärztekammer. In Urlaubszeiten<br />
kann darüber hinaus für maximal vier Wochen auf die Ordinationszeit einer Einzelordination<br />
reduziert werden.<br />
Das Klima mit den Verhandlungspartnern WGKK und Stadt Wien war in Summe überraschend<br />
gut. Vor allem WGKK-Obfrau Ingrid Reischl zeigte sich sehr kooperativ. Ohne ein gegenseitiges<br />
Entgegenkommen wäre dieser Abschluss unrealistisch gewesen. Die Ärztevertreter traten<br />
geschlossen auf, denn es war klar, dass nur gemeinsam Positives für alle erreicht werden konnte.<br />
Dieser vielversprechende Tarifabschluss mit der WGKK zeigt, wie wichtig es ist, dass auch<br />
zukünftig die Verhandlungshoheit in den Ländern bleibt, womit auf die jeweiligen regionalen<br />
Bedürfnisse entsprechend eingegangen werden kann. In Wien wurde erreicht, durch die<br />
gemeinsame Übereinstimmung mit der WGKK und der Stadt Wien sowie den gesetzten Maß-<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
58