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Wahrnehmungsbericht 2018

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Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Erstmals dürfen nach diesem Abschluss Allgemeinmediziner und Fachärzte für Kinder- und<br />

Jugendheilkunde in der Ordination parallel arbeiten – auch dieses Ergebnis bei dieser von der<br />

Kollegenschaft lange gestellten Forderung ist ein voller Erfolg. Weiters gibt es zukünftig die<br />

Möglichkeit, in der Ordination parallel mit einem Vertreter zu arbeiten, ohne eine Gruppenpraxis<br />

gründen zu müssen. Das bisherige Jobsharing-A-Modell war dafür nicht wirklich geeignet<br />

– aber auch dieses wurde weiterentwickelt: So wird die Vertretung des Jobsharing-Partners zukünftig<br />

ermöglicht, der Jobsharing-Partner kann auch eine Wahlarztordination an einem anderen<br />

Standort betreiben und die Notwendigkeit der gemeinsamen Zeichnungsberechtigung am Konto<br />

entfällt. Darüber hinaus wurde ein neues Jobsharing-B-Modell geschaffen, das noch wesentlich<br />

umfangreichere Vereinfachungen bringt und durchaus auch als Ordinationsübergabemodell Verwendung<br />

finden kann. Dabei ist ein quartalsmäßiger Wechsel des Jobsharing-Partners möglich,<br />

Vertragsabschlüsse werden unbürokratisch und schnell verwaltet, der Honorarsummenmesspunkt<br />

liegt wesentlich höher als bei Modell A und die Degressionsstufen setzen erst später und<br />

in geringerer Höhe ein.<br />

Nach vielen Jahren ist auch beim Thema Vertretungsregelung endlich ein Durchbruch gelungen:<br />

Vertretungen – auch regelmäßige oder tageweise – sind ab 1. Juli 2019 bis zu einem Ausmaß<br />

von 100 Tagen bzw. 80 Tagen bei vier Wochenordinationstagen je Kalenderjahr ohne<br />

Angabe von Gründen zulässig. Werden 100 Vertretungstage im Kalenderjahr überschritten, so<br />

bedarf eine weitere Vertretung zwar einer Genehmigung von Ärztekammer und WGKK, die auf<br />

begründetem Antrag aber auch erteilt wird.<br />

In diesem Zusammenhang wurde auch erreicht, dass im Bereich der Gruppenpraxen Verbesserungen<br />

erzielt werden konnten. So wird endlich der Passus des Gesamtvertrags gestrichen, in<br />

dem eine „tunlichst gegenseitigen Vertretung“ der Gruppenpraxispartner vorgesehen war.<br />

Außerdem wird die Handhabung der bisher strikten Ordinationszeitenregelung liberalisiert. So<br />

kann man zukünftig für insgesamt zwei Monate im Jahr die Wochenordinationszeiten um bis<br />

zu fünf Stunden reduzieren. Im Gegenzug müssen die Wochenordinationszeiten in zwei anderen<br />

Monaten im Jahr um diese fünf Stunden erweitert werden. Diese Möglichkeit der saisonalen<br />

Anpassung der Öffnungszeiten war eine wichtige Forderung der Ärztekammer. In Urlaubszeiten<br />

kann darüber hinaus für maximal vier Wochen auf die Ordinationszeit einer Einzelordination<br />

reduziert werden.<br />

Das Klima mit den Verhandlungspartnern WGKK und Stadt Wien war in Summe überraschend<br />

gut. Vor allem WGKK-Obfrau Ingrid Reischl zeigte sich sehr kooperativ. Ohne ein gegenseitiges<br />

Entgegenkommen wäre dieser Abschluss unrealistisch gewesen. Die Ärztevertreter traten<br />

geschlossen auf, denn es war klar, dass nur gemeinsam Positives für alle erreicht werden konnte.<br />

Dieser vielversprechende Tarifabschluss mit der WGKK zeigt, wie wichtig es ist, dass auch<br />

zukünftig die Verhandlungshoheit in den Ländern bleibt, womit auf die jeweiligen regionalen<br />

Bedürfnisse entsprechend eingegangen werden kann. In Wien wurde erreicht, durch die<br />

gemeinsame Übereinstimmung mit der WGKK und der Stadt Wien sowie den gesetzten Maß-<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

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