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Wahrnehmungsbericht 2018

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Erstmals ist auch der Nachweis der Übernahme der Tätigkeiten des mitverantwortlichen<br />

Tätigkeitsbereichs nach § 15 Abs. 5 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz<br />

durch den Pflegedienst ein Anerkennungskriterium für die Ausbildungsberechtigung.<br />

Erfreulicherweise musste nur in einem Verfahren die Österreichische Ärztekammer<br />

als bescheiderlassende Behörde auf die unvollständige Übernahme der<br />

gesetzlich geforderten Tätigkeiten des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs hingewiesen<br />

werden. Dies stellt einen deutlichen Rückgang zu den Jahren davor dar,<br />

was jedenfalls für eine Verbesserung der Ausbildungsqualität spricht.<br />

Unter den bearbeiteten Ansuchen befanden sich 45 Ansuchen von Lehr(gruppen)praxen bzw.<br />

Lehrambulatorien. Lehrpraxisbetreiber müssen erstmals ein zwölf Einheiten umfassendes Lehrpraxisleiterseminar<br />

nachweisen, um eine Lehrpraxisberechtigung erlangen zu können. Neben<br />

den zu absolvierenden e-learning-Einheiten ist die Teilnahme an einem Präsenzseminar erforderlich.<br />

Die Ärztekammer bietet dieses Seminar mehrmals pro Jahr kostenlos an. Die Seminare sind<br />

stets gut besucht.<br />

<strong>2018</strong> wurden erstmals auch 29 Ordinationen von Allgemeinmedizinern als Lehr(gruppen)praxen<br />

anerkannt. Die Anerkennung von Allgemeinmedizinordinationen ist von großer Bedeutung, da<br />

durch die Ausbildungsreform erstmals eine verpflichtende Lehrpraxis beim Allgemeinmediziner<br />

für alle angehenden Allgemeinmediziner in der Dauer von sechs Monaten als letzter Ausbildungsabschnitt<br />

eingeführt wurde. Im Frühjahr <strong>2018</strong> ist es auch gelungen, eine entsprechende Finanzierung<br />

durch öffentliche Fördergelder sicherzustellen, um sowohl für die Lehr(gruppen)-<br />

praxisinhaber als auch für die Turnusärzte adäquate Bedingungen für die Absolvierung dieser<br />

Ausbildung zu schaffen (→ Lehrpraxisförderung nach ÄAO 2015, Seite 85). Zur reibungslosen<br />

Abwicklung der verpflichtenden Lehrpraxis besteht allerdings ein weitaus größerer Bedarf an<br />

ausbildenden Allgemeinmedizinern, sodass ein deutlicher Anstieg von Lehr(gruppen)praxenansuchen<br />

im Fach Allgemeinmedizin für 2019 angestrebt wird.<br />

Unabhängig von der Bearbeitung von Ansuchen um Anerkennung als Ausbildungsstätte ist der<br />

Ausschuss für ärztliche Ausbildung auch für die Wahrung der Ausbildungsqualität von bereits<br />

bestehenden Ausbildungseinrichtungen zuständig und geht dabei Beschwerden über einzelne<br />

Ausbildungseinrichtungen nach. Können diese nicht durch Kontaktaufnahme mit der betroffenen<br />

Ausbildungseinrichtung gelöst werden, wird die Durchführung einer Visitation bei der dafür<br />

zuständigen Österreichischen Ärztekammer angeregt (→ Visitationsverordnung, Seite 82).<br />

Fortbildungsveranstaltungen<br />

<strong>2018</strong> wurden 107 Veranstaltungen abgehalten, davon folgende Großveranstaltungen: 20 „Giftige<br />

Dienstage“, fünf „Giftige Samstage“, ein „Open Air Lunge“, fünf „MedMonday“, vier<br />

„Collegium Publicum“ und fünf „Medizin im Museum“.<br />

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WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>

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