Wahrnehmungsbericht 2018
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Erstmals ist auch der Nachweis der Übernahme der Tätigkeiten des mitverantwortlichen<br />
Tätigkeitsbereichs nach § 15 Abs. 5 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz<br />
durch den Pflegedienst ein Anerkennungskriterium für die Ausbildungsberechtigung.<br />
Erfreulicherweise musste nur in einem Verfahren die Österreichische Ärztekammer<br />
als bescheiderlassende Behörde auf die unvollständige Übernahme der<br />
gesetzlich geforderten Tätigkeiten des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs hingewiesen<br />
werden. Dies stellt einen deutlichen Rückgang zu den Jahren davor dar,<br />
was jedenfalls für eine Verbesserung der Ausbildungsqualität spricht.<br />
Unter den bearbeiteten Ansuchen befanden sich 45 Ansuchen von Lehr(gruppen)praxen bzw.<br />
Lehrambulatorien. Lehrpraxisbetreiber müssen erstmals ein zwölf Einheiten umfassendes Lehrpraxisleiterseminar<br />
nachweisen, um eine Lehrpraxisberechtigung erlangen zu können. Neben<br />
den zu absolvierenden e-learning-Einheiten ist die Teilnahme an einem Präsenzseminar erforderlich.<br />
Die Ärztekammer bietet dieses Seminar mehrmals pro Jahr kostenlos an. Die Seminare sind<br />
stets gut besucht.<br />
<strong>2018</strong> wurden erstmals auch 29 Ordinationen von Allgemeinmedizinern als Lehr(gruppen)praxen<br />
anerkannt. Die Anerkennung von Allgemeinmedizinordinationen ist von großer Bedeutung, da<br />
durch die Ausbildungsreform erstmals eine verpflichtende Lehrpraxis beim Allgemeinmediziner<br />
für alle angehenden Allgemeinmediziner in der Dauer von sechs Monaten als letzter Ausbildungsabschnitt<br />
eingeführt wurde. Im Frühjahr <strong>2018</strong> ist es auch gelungen, eine entsprechende Finanzierung<br />
durch öffentliche Fördergelder sicherzustellen, um sowohl für die Lehr(gruppen)-<br />
praxisinhaber als auch für die Turnusärzte adäquate Bedingungen für die Absolvierung dieser<br />
Ausbildung zu schaffen (→ Lehrpraxisförderung nach ÄAO 2015, Seite 85). Zur reibungslosen<br />
Abwicklung der verpflichtenden Lehrpraxis besteht allerdings ein weitaus größerer Bedarf an<br />
ausbildenden Allgemeinmedizinern, sodass ein deutlicher Anstieg von Lehr(gruppen)praxenansuchen<br />
im Fach Allgemeinmedizin für 2019 angestrebt wird.<br />
Unabhängig von der Bearbeitung von Ansuchen um Anerkennung als Ausbildungsstätte ist der<br />
Ausschuss für ärztliche Ausbildung auch für die Wahrung der Ausbildungsqualität von bereits<br />
bestehenden Ausbildungseinrichtungen zuständig und geht dabei Beschwerden über einzelne<br />
Ausbildungseinrichtungen nach. Können diese nicht durch Kontaktaufnahme mit der betroffenen<br />
Ausbildungseinrichtung gelöst werden, wird die Durchführung einer Visitation bei der dafür<br />
zuständigen Österreichischen Ärztekammer angeregt (→ Visitationsverordnung, Seite 82).<br />
Fortbildungsveranstaltungen<br />
<strong>2018</strong> wurden 107 Veranstaltungen abgehalten, davon folgende Großveranstaltungen: 20 „Giftige<br />
Dienstage“, fünf „Giftige Samstage“, ein „Open Air Lunge“, fünf „MedMonday“, vier<br />
„Collegium Publicum“ und fünf „Medizin im Museum“.<br />
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WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>