Wahrnehmungsbericht 2018
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Der ÖSG sieht allerdings auch vor, dass mit entsprechenden Argumenten das sich so ergebende<br />
Ergebnis verändert werden kann. Die Stadt Wien darf also Faktoren berechnen, um die Basis zu<br />
verändern. Im Entwurf wurde dies versucht, um so zumindest die bisherige Versorgungsstruktur<br />
darzustellen und nicht Minuszahlen, d.h. die Reduktion von Ärzten, zu argumentieren. Das ist<br />
leider nur bedingt gelungen, wobei in Wien das grundsätzliche Problem besteht, dass das Verhältnis<br />
ambulante Allgemeinmedizinbesuche zu Facharztbesuchen ca. 5:5 ist, während es in Restösterreich<br />
ca. 9:1 ist. Auch hier unterscheidet sich Wien also massiv von allen anderen<br />
Bundesländern.<br />
Die Ärztekammer hat zum Entwurf eine Stellungnahme abgeben, in der darauf hingewiesen<br />
wird, dass<br />
diese Planung den tatsächlichen Bedarf nicht befriedigen wird und man eine vom ÖSG<br />
abgekoppelte Planung für eine in Österreich einzigartige Millionenstadt erarbeiten muss,<br />
das Planungstool ärztliche Vollzeitäquivalente unbedingt in Köpfe umgerechnet werden muss,<br />
zumindest mit einem Faktor 1,3,<br />
der spezifische Austausch zwischen Fachärzten und Allgemeinmedizinern in Wien anders<br />
betrachten werden muss als in den anderen Bundesländern, da die Wiener – wie international<br />
gesehen alle Großstädter – signifikant mehr Fachärzte konsultieren als in den anderen<br />
Bundesländern,<br />
die Umsetzung der Allgemeinmedizinischen Akutordinationen in den Spitälern des Krankenanstaltenverbunds<br />
der Stadt Wien im Wege des Ärztefunkdienstes (→ Ärztefunkdienst, Seite<br />
110) viel zu unkonkret in der Planung enthalten ist,<br />
Primärversorgungseinheiten (→ Primärversorgungseinheiten, Seite 61) nur dann funktionieren<br />
werden, wenn dies Ärzte wollen und die Bedingungen passen, und nicht, wenn die Planung<br />
es vorsieht, und<br />
der regelmäßige Verweis auf Beschlüsse der Landeszielsteuerungskommission nicht akzeptabel<br />
ist, da es sich dabei um ein völlig intransparentes Gremium zweier großer Leistungsanbieter<br />
(Stadt Wien und WGKK) unter Ausschluss der Ärzteschaft handelt.<br />
Ein erster Erfolg der Argumentation der Ärztekammer war, dass der RSG Wien nicht, wie ursprünglich<br />
geplant, noch knapp vor Weihnachten <strong>2018</strong> beschlossen wurde, sondern die Beschlussfassung<br />
vertagt und die Ärztekammer für 2019 zu weiteren Gesprächen eingeladen wurde.<br />
Studien<br />
GROSSSTADTFAKTOR<br />
Im Zuge der geplanten Zusammenlegung der Krankenkassen (→ Sozialversicherungsreform, Seite<br />
48) wird eine intensive Diskussion über Geldmittel und Ressourcen zu erwarten sein. Um sich für<br />
diese Diskussionen zu wappnen, wurde die Aktualisierung der bereits fünf Jahre alten „Großstadtfaktor-Studie“<br />
beschlossen und in Auftrag gegeben.<br />
69 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>