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Wahrnehmungsbericht 2018

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Der ÖSG sieht allerdings auch vor, dass mit entsprechenden Argumenten das sich so ergebende<br />

Ergebnis verändert werden kann. Die Stadt Wien darf also Faktoren berechnen, um die Basis zu<br />

verändern. Im Entwurf wurde dies versucht, um so zumindest die bisherige Versorgungsstruktur<br />

darzustellen und nicht Minuszahlen, d.h. die Reduktion von Ärzten, zu argumentieren. Das ist<br />

leider nur bedingt gelungen, wobei in Wien das grundsätzliche Problem besteht, dass das Verhältnis<br />

ambulante Allgemeinmedizinbesuche zu Facharztbesuchen ca. 5:5 ist, während es in Restösterreich<br />

ca. 9:1 ist. Auch hier unterscheidet sich Wien also massiv von allen anderen<br />

Bundesländern.<br />

Die Ärztekammer hat zum Entwurf eine Stellungnahme abgeben, in der darauf hingewiesen<br />

wird, dass<br />

diese Planung den tatsächlichen Bedarf nicht befriedigen wird und man eine vom ÖSG<br />

abgekoppelte Planung für eine in Österreich einzigartige Millionenstadt erarbeiten muss,<br />

das Planungstool ärztliche Vollzeitäquivalente unbedingt in Köpfe umgerechnet werden muss,<br />

zumindest mit einem Faktor 1,3,<br />

der spezifische Austausch zwischen Fachärzten und Allgemeinmedizinern in Wien anders<br />

betrachten werden muss als in den anderen Bundesländern, da die Wiener – wie international<br />

gesehen alle Großstädter – signifikant mehr Fachärzte konsultieren als in den anderen<br />

Bundesländern,<br />

die Umsetzung der Allgemeinmedizinischen Akutordinationen in den Spitälern des Krankenanstaltenverbunds<br />

der Stadt Wien im Wege des Ärztefunkdienstes (→ Ärztefunkdienst, Seite<br />

110) viel zu unkonkret in der Planung enthalten ist,<br />

Primärversorgungseinheiten (→ Primärversorgungseinheiten, Seite 61) nur dann funktionieren<br />

werden, wenn dies Ärzte wollen und die Bedingungen passen, und nicht, wenn die Planung<br />

es vorsieht, und<br />

der regelmäßige Verweis auf Beschlüsse der Landeszielsteuerungskommission nicht akzeptabel<br />

ist, da es sich dabei um ein völlig intransparentes Gremium zweier großer Leistungsanbieter<br />

(Stadt Wien und WGKK) unter Ausschluss der Ärzteschaft handelt.<br />

Ein erster Erfolg der Argumentation der Ärztekammer war, dass der RSG Wien nicht, wie ursprünglich<br />

geplant, noch knapp vor Weihnachten <strong>2018</strong> beschlossen wurde, sondern die Beschlussfassung<br />

vertagt und die Ärztekammer für 2019 zu weiteren Gesprächen eingeladen wurde.<br />

Studien<br />

GROSSSTADTFAKTOR<br />

Im Zuge der geplanten Zusammenlegung der Krankenkassen (→ Sozialversicherungsreform, Seite<br />

48) wird eine intensive Diskussion über Geldmittel und Ressourcen zu erwarten sein. Um sich für<br />

diese Diskussionen zu wappnen, wurde die Aktualisierung der bereits fünf Jahre alten „Großstadtfaktor-Studie“<br />

beschlossen und in Auftrag gegeben.<br />

69 WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>

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