Wahrnehmungsbericht 2018
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Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Die von der Regierung geplanten<br />
Einsparungen bei der AUVA lösten<br />
heftige Proteste aus. Letztendlich<br />
konnte die Diskussion über die<br />
Zukunft der AUVA dann doch<br />
wieder in friedlichere Bahnen<br />
gelenkt werden.<br />
AUVA<br />
Im ersten Quartal <strong>2018</strong> sorgten Regierungspläne, die Einsparungen bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt<br />
(AUVA) in Milliardenhöhe vorsahen, sowie ein internes „Sparpapier“ der<br />
AUVA, das auch Spitalsschließungen enthielt, für einiges Aufsehen. Schaffe die AUVA diese Einsparungen<br />
nicht, solle sie aufgelöst und ihre Aufgaben anderen Krankenkassen übertragen werden,<br />
verlautete aus der Regierung. Die Ärztekammer sprach sich massiv gegen diese Pläne und<br />
damit gegen jegliche Einsparungen und eine damit verbundene Leistungsreduktion aus.<br />
Die AUVA ist mit ihren Spitälern und Services eine der am besten funktionierenden Institutionen<br />
in Österreich. Diese hervorragende Unfallversorgung wurde aufgrund der Pläne der Regierung<br />
leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Grundsätzlich zu hinterfragen war die im Regierungsprogramm<br />
geforderten EUR 500 Mio. an Einsparungen. Hier fehlte es an Konzepten, da sowohl die Gesundheitsministerin<br />
als auch der Vizekanzler die Spitäler und Rehabilitationseinrichtungen der<br />
AUVA nicht schließen wollten, wie sie öffentlich mehrfach versicherten. Doch Budgetkürzungen<br />
führen unweigerlich zu Leistungseinschränkungen. Der Wunsch nach niedrigeren Beiträgen wäre<br />
damit nach hinten losgegangen: Die 500 geforderten Einsparungseuromillionen sind genau der<br />
Betrag, um den es bei der angekündigten Senkung der Arbeitgeberbeiträge für die Unfallversicherung<br />
von 1,3 % auf 0,8 % ging. Würde die AUVA zerschlagen und somit die Unfallversicherung<br />
die Kosten der Behandlung und Nachbehandlung von Arbeitsunfällen nicht mehr decken,<br />
könnten Arbeitsunfallopfer diese Kosten zukünftig bei ihren Arbeitgebern einklagen. Bei Auflösung<br />
der AUVA müssten andere Träger die Unfallspitäler und Rehabilitationseinrichtungen übernehmen.<br />
Die Finanzierung müsste dann durch die Länder und/oder Krankenkassen erfolgen, was<br />
eine Verschiebung der Kosten zu den Versicherten bzw. den Steuerzahlern bedeuten würde.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 40