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Wahrnehmungsbericht 2018

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Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Die von der Regierung geplanten<br />

Einsparungen bei der AUVA lösten<br />

heftige Proteste aus. Letztendlich<br />

konnte die Diskussion über die<br />

Zukunft der AUVA dann doch<br />

wieder in friedlichere Bahnen<br />

gelenkt werden.<br />

AUVA<br />

Im ersten Quartal <strong>2018</strong> sorgten Regierungspläne, die Einsparungen bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt<br />

(AUVA) in Milliardenhöhe vorsahen, sowie ein internes „Sparpapier“ der<br />

AUVA, das auch Spitalsschließungen enthielt, für einiges Aufsehen. Schaffe die AUVA diese Einsparungen<br />

nicht, solle sie aufgelöst und ihre Aufgaben anderen Krankenkassen übertragen werden,<br />

verlautete aus der Regierung. Die Ärztekammer sprach sich massiv gegen diese Pläne und<br />

damit gegen jegliche Einsparungen und eine damit verbundene Leistungsreduktion aus.<br />

Die AUVA ist mit ihren Spitälern und Services eine der am besten funktionierenden Institutionen<br />

in Österreich. Diese hervorragende Unfallversorgung wurde aufgrund der Pläne der Regierung<br />

leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Grundsätzlich zu hinterfragen war die im Regierungsprogramm<br />

geforderten EUR 500 Mio. an Einsparungen. Hier fehlte es an Konzepten, da sowohl die Gesundheitsministerin<br />

als auch der Vizekanzler die Spitäler und Rehabilitationseinrichtungen der<br />

AUVA nicht schließen wollten, wie sie öffentlich mehrfach versicherten. Doch Budgetkürzungen<br />

führen unweigerlich zu Leistungseinschränkungen. Der Wunsch nach niedrigeren Beiträgen wäre<br />

damit nach hinten losgegangen: Die 500 geforderten Einsparungseuromillionen sind genau der<br />

Betrag, um den es bei der angekündigten Senkung der Arbeitgeberbeiträge für die Unfallversicherung<br />

von 1,3 % auf 0,8 % ging. Würde die AUVA zerschlagen und somit die Unfallversicherung<br />

die Kosten der Behandlung und Nachbehandlung von Arbeitsunfällen nicht mehr decken,<br />

könnten Arbeitsunfallopfer diese Kosten zukünftig bei ihren Arbeitgebern einklagen. Bei Auflösung<br />

der AUVA müssten andere Träger die Unfallspitäler und Rehabilitationseinrichtungen übernehmen.<br />

Die Finanzierung müsste dann durch die Länder und/oder Krankenkassen erfolgen, was<br />

eine Verschiebung der Kosten zu den Versicherten bzw. den Steuerzahlern bedeuten würde.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 40

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