Wahrnehmungsbericht 2018
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Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Bereits 2015 haben die Mitarbeiter der Verrechnungsstellen der Spitäler mit der Einreichung der<br />
Schlichtungsfälle über das Schlichtungsstellenportal gestartet. Eine kleine Anzahl von Fällen wird<br />
noch postalisch an die Ärztekammer übermittelt, wo sie von den Mitarbeitern in das Schlichtungsstellenportal<br />
eingegeben werden.<br />
Im Schlichtungsausschuss wird bei Überprüfung der Akten besonders auf deren Vollständigkeit<br />
geachtet. Gemäß Schlichtungsordnung ist es beim Einreichen eines Akts notwendig, dem Schlichtungsausschuss<br />
sämtliche den Schlichtungsprozess betreffenden Pflichtbestandteile, wie etwa<br />
der Entlassungsbericht, ärztliche Stellungnahmen, Rechnungen, wichtige Befunde sowie der Operationsbericht,<br />
zu übermitteln. Dies ist einerseits erforderlich, um der Schlichtungsordnung und<br />
somit den rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen, andererseits steht das Einbringen unvollständiger<br />
Akten einer fundierten Einarbeitung und Verhandlung von Schlichtungsakten<br />
entgegen.<br />
Seit 2017 wird in den Sitzungen des Schlichtungsausschusses mit dem Elektronischen Schlichtungsstellenportal<br />
gearbeitet.<br />
Regionaler Strukturplan Wien<br />
Auf Basis des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) muss jedes Bundesland einen<br />
Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) zur Planung der ärztlichen Versorgung gestalten. In<br />
Wien wird dieser Strukturplan allein von der Stadt Wien und der Wiener Gebietskrankenkasse<br />
(WGKK) beschlossen; jedoch waren Vertreter der Ärztekammer im Herbst <strong>2018</strong> in die Gespräche<br />
zur Erarbeitung eines RSG Wien intensiv eingebunden.<br />
Nach mehreren dieser Gesprächen zwischen Stadt Wien, WGKK und Ärztekammer hat die Stadt<br />
Wien im November <strong>2018</strong> einen RSG ambulant für den spitalsambulanten und extramuralen<br />
Bereich in Begutachtung geschickt. Es ist statistisch mehrfach belegt, dass Wien wächst und es<br />
daher mehr Ärzte braucht, um die Bevölkerung entsprechend zu versorgen. Die Stadt Wien<br />
reagierte mit dem aktuellen Entwurf zumindest erstmals auf diesen Umstand und plant 407 ärztliche<br />
Vollzeitäquivalente mehr bis 2025 in Spitalsambulanzen sowie im extramuralen Bereich.<br />
Ungeachtet der Einbindung der Ärzteschaft wurde von der Ärztekammer der Entwurf in einer<br />
umfassenden Stellungnahme jedoch abgelehnt. Die Gründe liegen vor allem im ÖSG, der als<br />
Basis aller Berechnungen zu einer adäquaten Versorgung den bestehenden Versorgungsstand<br />
der anderen Bundesländer außer Wien vorsieht. Vereinfacht gesprochen: Das Maß der ambulanten<br />
Versorgung ist die Versorgung in den anderen Bundesländern außerhalb Wiens. Nun hat<br />
aber Wien wesentlich mehr Ärzte als die anderen Bundesländer und als Großstadt auch ganz<br />
andere Versorgungsnotwendigkeiten. Daher kann sich aufgrund der unbrauchbaren Basis im<br />
ÖSG eine Berechnung für Wien, die die Notwendigkeiten der Wiener Bevölkerung respektiert,<br />
nie ausgehen.<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
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