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Wahrnehmungsbericht 2018

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Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Bereits 2015 haben die Mitarbeiter der Verrechnungsstellen der Spitäler mit der Einreichung der<br />

Schlichtungsfälle über das Schlichtungsstellenportal gestartet. Eine kleine Anzahl von Fällen wird<br />

noch postalisch an die Ärztekammer übermittelt, wo sie von den Mitarbeitern in das Schlichtungsstellenportal<br />

eingegeben werden.<br />

Im Schlichtungsausschuss wird bei Überprüfung der Akten besonders auf deren Vollständigkeit<br />

geachtet. Gemäß Schlichtungsordnung ist es beim Einreichen eines Akts notwendig, dem Schlichtungsausschuss<br />

sämtliche den Schlichtungsprozess betreffenden Pflichtbestandteile, wie etwa<br />

der Entlassungsbericht, ärztliche Stellungnahmen, Rechnungen, wichtige Befunde sowie der Operationsbericht,<br />

zu übermitteln. Dies ist einerseits erforderlich, um der Schlichtungsordnung und<br />

somit den rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen, andererseits steht das Einbringen unvollständiger<br />

Akten einer fundierten Einarbeitung und Verhandlung von Schlichtungsakten<br />

entgegen.<br />

Seit 2017 wird in den Sitzungen des Schlichtungsausschusses mit dem Elektronischen Schlichtungsstellenportal<br />

gearbeitet.<br />

Regionaler Strukturplan Wien<br />

Auf Basis des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) muss jedes Bundesland einen<br />

Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) zur Planung der ärztlichen Versorgung gestalten. In<br />

Wien wird dieser Strukturplan allein von der Stadt Wien und der Wiener Gebietskrankenkasse<br />

(WGKK) beschlossen; jedoch waren Vertreter der Ärztekammer im Herbst <strong>2018</strong> in die Gespräche<br />

zur Erarbeitung eines RSG Wien intensiv eingebunden.<br />

Nach mehreren dieser Gesprächen zwischen Stadt Wien, WGKK und Ärztekammer hat die Stadt<br />

Wien im November <strong>2018</strong> einen RSG ambulant für den spitalsambulanten und extramuralen<br />

Bereich in Begutachtung geschickt. Es ist statistisch mehrfach belegt, dass Wien wächst und es<br />

daher mehr Ärzte braucht, um die Bevölkerung entsprechend zu versorgen. Die Stadt Wien<br />

reagierte mit dem aktuellen Entwurf zumindest erstmals auf diesen Umstand und plant 407 ärztliche<br />

Vollzeitäquivalente mehr bis 2025 in Spitalsambulanzen sowie im extramuralen Bereich.<br />

Ungeachtet der Einbindung der Ärzteschaft wurde von der Ärztekammer der Entwurf in einer<br />

umfassenden Stellungnahme jedoch abgelehnt. Die Gründe liegen vor allem im ÖSG, der als<br />

Basis aller Berechnungen zu einer adäquaten Versorgung den bestehenden Versorgungsstand<br />

der anderen Bundesländer außer Wien vorsieht. Vereinfacht gesprochen: Das Maß der ambulanten<br />

Versorgung ist die Versorgung in den anderen Bundesländern außerhalb Wiens. Nun hat<br />

aber Wien wesentlich mehr Ärzte als die anderen Bundesländer und als Großstadt auch ganz<br />

andere Versorgungsnotwendigkeiten. Daher kann sich aufgrund der unbrauchbaren Basis im<br />

ÖSG eine Berechnung für Wien, die die Notwendigkeiten der Wiener Bevölkerung respektiert,<br />

nie ausgehen.<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

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