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Wahrnehmungsbericht 2018

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Twitter:<br />

Der Kurznachrichtendienst übernimmt die gleichen Aufgaben wie Facebook – Reichweite<br />

erzielen und Imagepflege. Zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember <strong>2018</strong> gab es einen Anstieg<br />

von 1.200 auf 1.388 Follower. Dabei wird der gleiche Content wie bei Facebook veröffentlicht.<br />

Außerdem werden auch Informationen der Österreichischen Ärztekammer geteilt.<br />

LinkedIn:<br />

Neben dem oben dargestellten Content wird LinkedIn auch für professionelle Jobausschreibungen<br />

genutzt. Hier ist es möglich. gezieltes Recruiting von potenziellen neuen Mitarbeitern<br />

zu betreiben. Aber auch Interviews von medinlive stoßen auf der Social-Business-Plattform<br />

auf viel Interesse, da die meisten Interviewpartner bei LinkedIn registriert sind.<br />

Facebook-Gruppe „Ärztinnen und Ärzte in Wien“<br />

Die Gruppe dient in erster Linie zur besseren Vernetzung von Kollegen. Weiters bietet die<br />

Ärztekammer dabei das Service, diverse Anfragen von Ärzten rasch und datenschutzkonform<br />

zu beantworten.<br />

Für einen respektvollen Umgang der User innerhalb der Facebook-Gruppe wurde eine „Netiquette“<br />

mit Kommunikationsgrundregeln erstellt und vom Vorstand der Ärztekammer beschlossen.<br />

Werden diese Regeln missachtet, können Beiträge gelöscht und auch Personen aus der<br />

Gruppe ausgeschlossen werden.<br />

Die sieben wichtigsten Punkte der „Netiquette“:<br />

1. Alle Arten von Beleidigungen, Drohungen und Verunglimpfungen anderer Mitglieder<br />

sind zu vermeiden, andere Meinungen sind zu respektieren.<br />

2. Die Administratoren sind berechtigt, Beiträge und Kommentare bei Verstößen gegen<br />

die Regeln der Gruppe zu löschen. Bei mehrmaligen Verstößen gegen die Gruppenregeln<br />

kommen entsprechende Eskalationsstufen zum Tragen, an deren Ende der Ausschluss<br />

des Mitglieds steht.<br />

3. Beiträge müssen eine klar erkennbare thematische und inhaltliche Relevanz für die<br />

Gruppe haben.<br />

4. Jegliche Form der (standes-)politischen Werbung ist verboten. Dies gilt auch für Veranstaltungen<br />

von Fraktionen. Ebenso darf keine Werbung für Pharmafirmen betrieben<br />

werden. Werbung oder Spendenaufrufe, bei denen ein sozialer oder medizinischer<br />

Aspekt im Vordergrund stehen, sind vom Werbeverbot ausgenommen.<br />

5. In der Gruppe dürfen ausschließlich DFP-approbierte Veranstaltungen und Events, die<br />

der Fortbildung von Ärzten dienen, einmalig gepostet werden.<br />

6. Mitarbeiter der Ärztekammer dürfen keine Beiträge in der Gruppe posten.<br />

7. Alle Ärzte, die praktizieren und bei ihren jeweiligen Landesärztekammern in Österreich<br />

gemeldet sind (inkl. karenzierte Mitglieder), sind zur Mitgliedschaft in dieser Facebook-<br />

Gruppe berechtigt. Zahnärzte sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen – ausgenommen<br />

davon ist der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds.<br />

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WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>

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