Wahrnehmungsbericht 2018
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Twitter:<br />
Der Kurznachrichtendienst übernimmt die gleichen Aufgaben wie Facebook – Reichweite<br />
erzielen und Imagepflege. Zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember <strong>2018</strong> gab es einen Anstieg<br />
von 1.200 auf 1.388 Follower. Dabei wird der gleiche Content wie bei Facebook veröffentlicht.<br />
Außerdem werden auch Informationen der Österreichischen Ärztekammer geteilt.<br />
LinkedIn:<br />
Neben dem oben dargestellten Content wird LinkedIn auch für professionelle Jobausschreibungen<br />
genutzt. Hier ist es möglich. gezieltes Recruiting von potenziellen neuen Mitarbeitern<br />
zu betreiben. Aber auch Interviews von medinlive stoßen auf der Social-Business-Plattform<br />
auf viel Interesse, da die meisten Interviewpartner bei LinkedIn registriert sind.<br />
Facebook-Gruppe „Ärztinnen und Ärzte in Wien“<br />
Die Gruppe dient in erster Linie zur besseren Vernetzung von Kollegen. Weiters bietet die<br />
Ärztekammer dabei das Service, diverse Anfragen von Ärzten rasch und datenschutzkonform<br />
zu beantworten.<br />
Für einen respektvollen Umgang der User innerhalb der Facebook-Gruppe wurde eine „Netiquette“<br />
mit Kommunikationsgrundregeln erstellt und vom Vorstand der Ärztekammer beschlossen.<br />
Werden diese Regeln missachtet, können Beiträge gelöscht und auch Personen aus der<br />
Gruppe ausgeschlossen werden.<br />
Die sieben wichtigsten Punkte der „Netiquette“:<br />
1. Alle Arten von Beleidigungen, Drohungen und Verunglimpfungen anderer Mitglieder<br />
sind zu vermeiden, andere Meinungen sind zu respektieren.<br />
2. Die Administratoren sind berechtigt, Beiträge und Kommentare bei Verstößen gegen<br />
die Regeln der Gruppe zu löschen. Bei mehrmaligen Verstößen gegen die Gruppenregeln<br />
kommen entsprechende Eskalationsstufen zum Tragen, an deren Ende der Ausschluss<br />
des Mitglieds steht.<br />
3. Beiträge müssen eine klar erkennbare thematische und inhaltliche Relevanz für die<br />
Gruppe haben.<br />
4. Jegliche Form der (standes-)politischen Werbung ist verboten. Dies gilt auch für Veranstaltungen<br />
von Fraktionen. Ebenso darf keine Werbung für Pharmafirmen betrieben<br />
werden. Werbung oder Spendenaufrufe, bei denen ein sozialer oder medizinischer<br />
Aspekt im Vordergrund stehen, sind vom Werbeverbot ausgenommen.<br />
5. In der Gruppe dürfen ausschließlich DFP-approbierte Veranstaltungen und Events, die<br />
der Fortbildung von Ärzten dienen, einmalig gepostet werden.<br />
6. Mitarbeiter der Ärztekammer dürfen keine Beiträge in der Gruppe posten.<br />
7. Alle Ärzte, die praktizieren und bei ihren jeweiligen Landesärztekammern in Österreich<br />
gemeldet sind (inkl. karenzierte Mitglieder), sind zur Mitgliedschaft in dieser Facebook-<br />
Gruppe berechtigt. Zahnärzte sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen – ausgenommen<br />
davon ist der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds.<br />
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WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>