Wahrnehmungsbericht 2018
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Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
E-PAKET UND EKOS – ELEKTRONISCHES KOMMUNIKATIONSSERVICE<br />
Im Zuge der Verhandlungen zur Finanzierung der laufenden Kosten zur e-Medikation wurde mit<br />
dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bereits Ende 2017 ein umfassendes<br />
e-Paket abgeschlossen.<br />
Als erster Schritt wird ab 2019 ein Elektronisches Überweisungs- und Zuweisungssystem eingeführt.<br />
Dieses System mit dem Namen eKOS (Elektronisches Kommunikationsservice) ist aber kein<br />
Bewilligungssystem vergleichbar dem Arzneimittelbewilligungssystem (ABS), sondern eben ein<br />
ausschließliches Elektronisches Überweisungs- und Zuweisungssystem.<br />
Den Start macht die Nutzung für Zuweisungen zu CT und MRT, zu nuklearmedizini-schen und<br />
humangenetischen Untersuchungen, zur klinisch-psychologischen Diagnostik sowie zu Knochendichtemessungen.<br />
Später kommen dann auch Zuweisungen für Röntgenuntersuchungen, Röntgentherapien<br />
und Sonografie in das System. Die Bewilligungen müssen die Patienten weiter<br />
selbst einholen.<br />
Auch bei diesem Projekt ist es gelungen, dass sowohl Anschub- als auch Folgekosten komplett<br />
von den Sozialversicherungen übernommen werden – für eKOS stellt der Hauptverband der<br />
österreichischen Sozialversicherungsträger für die flächendeckende Verwendung pauschal EUR<br />
2,1 Mio. zur Verfügung. Die Implementierung soll 2019 abgeschlossen sein. Im Gegenzug dazu<br />
steigt auch der Tarif der Vorsorgeuntersuchung auf EUR 91,- an.<br />
Vorstellen kann man sich eKOS ähnlich dem Boardingpass beim Fliegen: Entweder man erhält<br />
die Überweisung wie bisher ausgedruckt – was am Anfang sicher die überwiegende Form sein<br />
wird –, oder aber der Patient erhält die Überweisung über eine App der Sozialversicherung auf<br />
sein Handy bzw. andere Formen, die erst noch entwickelt werden.<br />
Als weiterer Schritt wurde im Dezember <strong>2018</strong> beschlossen, dass 2021/2022 das e-Rezept in<br />
Österreich eingeführt werden soll. Auch hier ist es gelungen, dass die Finanzierung der Kosten<br />
für die Ärzteschaft gesichert ist.<br />
E-IMPFPASS<br />
Mit der Umsetzung des e-Impfpasses wird einer jahrelangen Forderung der Ärztekammer<br />
nach einem ärztlich sinnvollen ELGA-Projekt endlich „Leben eingehaucht“.<br />
Die Finanzierung der Pilotierung des e-Impfpasses erfolgt gemeinsam vom Bundesministerium<br />
für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, allen neun<br />
Bundesländern und den Sozialversicherungen.<br />
Die ELGA GmbH wurde im Juni <strong>2018</strong> mit der Umsetzung der Pilotierung des e-Impfpasses<br />
beauftragt und begann unmittelbar danach mit den Projektarbeiten. Die Ärztekammer war von<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 44