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Wahrnehmungsbericht 2018

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Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

E-PAKET UND EKOS – ELEKTRONISCHES KOMMUNIKATIONSSERVICE<br />

Im Zuge der Verhandlungen zur Finanzierung der laufenden Kosten zur e-Medikation wurde mit<br />

dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bereits Ende 2017 ein umfassendes<br />

e-Paket abgeschlossen.<br />

Als erster Schritt wird ab 2019 ein Elektronisches Überweisungs- und Zuweisungssystem eingeführt.<br />

Dieses System mit dem Namen eKOS (Elektronisches Kommunikationsservice) ist aber kein<br />

Bewilligungssystem vergleichbar dem Arzneimittelbewilligungssystem (ABS), sondern eben ein<br />

ausschließliches Elektronisches Überweisungs- und Zuweisungssystem.<br />

Den Start macht die Nutzung für Zuweisungen zu CT und MRT, zu nuklearmedizini-schen und<br />

humangenetischen Untersuchungen, zur klinisch-psychologischen Diagnostik sowie zu Knochendichtemessungen.<br />

Später kommen dann auch Zuweisungen für Röntgenuntersuchungen, Röntgentherapien<br />

und Sonografie in das System. Die Bewilligungen müssen die Patienten weiter<br />

selbst einholen.<br />

Auch bei diesem Projekt ist es gelungen, dass sowohl Anschub- als auch Folgekosten komplett<br />

von den Sozialversicherungen übernommen werden – für eKOS stellt der Hauptverband der<br />

österreichischen Sozialversicherungsträger für die flächendeckende Verwendung pauschal EUR<br />

2,1 Mio. zur Verfügung. Die Implementierung soll 2019 abgeschlossen sein. Im Gegenzug dazu<br />

steigt auch der Tarif der Vorsorgeuntersuchung auf EUR 91,- an.<br />

Vorstellen kann man sich eKOS ähnlich dem Boardingpass beim Fliegen: Entweder man erhält<br />

die Überweisung wie bisher ausgedruckt – was am Anfang sicher die überwiegende Form sein<br />

wird –, oder aber der Patient erhält die Überweisung über eine App der Sozialversicherung auf<br />

sein Handy bzw. andere Formen, die erst noch entwickelt werden.<br />

Als weiterer Schritt wurde im Dezember <strong>2018</strong> beschlossen, dass 2021/2022 das e-Rezept in<br />

Österreich eingeführt werden soll. Auch hier ist es gelungen, dass die Finanzierung der Kosten<br />

für die Ärzteschaft gesichert ist.<br />

E-IMPFPASS<br />

Mit der Umsetzung des e-Impfpasses wird einer jahrelangen Forderung der Ärztekammer<br />

nach einem ärztlich sinnvollen ELGA-Projekt endlich „Leben eingehaucht“.<br />

Die Finanzierung der Pilotierung des e-Impfpasses erfolgt gemeinsam vom Bundesministerium<br />

für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, allen neun<br />

Bundesländern und den Sozialversicherungen.<br />

Die ELGA GmbH wurde im Juni <strong>2018</strong> mit der Umsetzung der Pilotierung des e-Impfpasses<br />

beauftragt und begann unmittelbar danach mit den Projektarbeiten. Die Ärztekammer war von<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong> 44

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