Wahrnehmungsbericht 2018
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Da sich die Belegspitäler auch über die in deren Spitälern angebotenen Leistungen der Physikalischen<br />
Medizin und allgemeinen Rehabilitation, der Medizinischen und chemischen Labordiagnostik,<br />
Nuklearmedizin und Radiologie finanzieren, wurde seinerzeit zwischen der Ärztekammer<br />
und den Belegspitälern vereinbart, dass sich der Infrastrukturbeitrag dann erhöht, wenn sich die<br />
Tarife der technischen Fächer, im Gegensatz zu den anderen Fächern, nicht erhöhen.<br />
Im Zuge der letzten Verhandlungen zur Sonderklasse konnte eine deutliche Tariferhöhung für<br />
die klinischen Honorare bei Beibehaltung der Tarife der technischen Fächer erzielt werden.<br />
Daraufhin forderten die Privatkrankenanstalten für Patientenaufnahmen ab 1. Oktober <strong>2018</strong> in<br />
Belegspitälern, den Infrastrukturbeitrag von seinerzeit 10,21 % anzuheben. In den Verhandlungen<br />
ist es der Ärztekammer gelungen, den errechneten Prozentsatz schlussendlich mit 10,8 %<br />
zu vereinbaren.<br />
Mit neuerlicher Tarifanhebung ab 1. Oktober 2019 wird der Prozentsatz wiederum neu mit den<br />
Privatkrankenanstalten verhandelt.<br />
AMBULANTE SONDERKLASSE<br />
Immer mehr medizinische Behandlungen können heutzutage zugunsten der Patienten<br />
ambulant durchgeführt werden (z.B. Augenchirurgie, Onkologie). Bis dato hat man sich im Krankenanstaltenrecht<br />
mit dem Begriff „tagesklinisch“ davor gedrückt, auszusprechen, dass diese<br />
Behandlungen eigentlich ambulant durchgeführt werden.<br />
Nunmehr wurde bei der Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) der Begriff<br />
„ambulant“ umfassend eingeführt, was grundsätzlich im Sinne der terminologischen Klarheit<br />
zu begrüßen ist, da Begriffe wie Null-Tagesaufenthalte etc. zur terminologischen Verwirrung<br />
beigetragen haben.<br />
Nachdem die Sonderklasse in öffentlichen Spitälern bis dato immer nur unter stationär oder<br />
tagesklinisch firmiert hat, war es an der Zeit, auch die Fragestellung der ambulanten Sonderklasse<br />
einer Lösung im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz zuzuführen. Dabei ging es den<br />
Ländern als Spitalserhaltern, damit auch der Stadt Wien, und der Ärzteschaft immer nur darum,<br />
die bisherigen tagesklinischen Abrechnungsmöglichkeiten auch in der neuen ambulanten<br />
Terminologie beizubehalten.<br />
Im Parlament gab es dazu im Dezember <strong>2018</strong> eine massive Diskussion, weil einige Parlamentarier<br />
meinten, es ginge um eine bessere Behandlung privatversicherter Patienten in den Spitalsambulanzen<br />
– was aber weder von den Ländern noch von der Ärzteschaft intendiert war.<br />
Nach zahlreichen Diskussion wurde letztlich gesetzlich klargestellt, dass es zukünftig auch eine<br />
ambulante Sonderklasse geben kann. In einem Entschließungsantrag wurde dazu aber festgehalten,<br />
dass „die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insb. die Bundesministerin für<br />
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WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>