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Wahrnehmungsbericht 2018

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Da sich die Belegspitäler auch über die in deren Spitälern angebotenen Leistungen der Physikalischen<br />

Medizin und allgemeinen Rehabilitation, der Medizinischen und chemischen Labordiagnostik,<br />

Nuklearmedizin und Radiologie finanzieren, wurde seinerzeit zwischen der Ärztekammer<br />

und den Belegspitälern vereinbart, dass sich der Infrastrukturbeitrag dann erhöht, wenn sich die<br />

Tarife der technischen Fächer, im Gegensatz zu den anderen Fächern, nicht erhöhen.<br />

Im Zuge der letzten Verhandlungen zur Sonderklasse konnte eine deutliche Tariferhöhung für<br />

die klinischen Honorare bei Beibehaltung der Tarife der technischen Fächer erzielt werden.<br />

Daraufhin forderten die Privatkrankenanstalten für Patientenaufnahmen ab 1. Oktober <strong>2018</strong> in<br />

Belegspitälern, den Infrastrukturbeitrag von seinerzeit 10,21 % anzuheben. In den Verhandlungen<br />

ist es der Ärztekammer gelungen, den errechneten Prozentsatz schlussendlich mit 10,8 %<br />

zu vereinbaren.<br />

Mit neuerlicher Tarifanhebung ab 1. Oktober 2019 wird der Prozentsatz wiederum neu mit den<br />

Privatkrankenanstalten verhandelt.<br />

AMBULANTE SONDERKLASSE<br />

Immer mehr medizinische Behandlungen können heutzutage zugunsten der Patienten<br />

ambulant durchgeführt werden (z.B. Augenchirurgie, Onkologie). Bis dato hat man sich im Krankenanstaltenrecht<br />

mit dem Begriff „tagesklinisch“ davor gedrückt, auszusprechen, dass diese<br />

Behandlungen eigentlich ambulant durchgeführt werden.<br />

Nunmehr wurde bei der Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) der Begriff<br />

„ambulant“ umfassend eingeführt, was grundsätzlich im Sinne der terminologischen Klarheit<br />

zu begrüßen ist, da Begriffe wie Null-Tagesaufenthalte etc. zur terminologischen Verwirrung<br />

beigetragen haben.<br />

Nachdem die Sonderklasse in öffentlichen Spitälern bis dato immer nur unter stationär oder<br />

tagesklinisch firmiert hat, war es an der Zeit, auch die Fragestellung der ambulanten Sonderklasse<br />

einer Lösung im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz zuzuführen. Dabei ging es den<br />

Ländern als Spitalserhaltern, damit auch der Stadt Wien, und der Ärzteschaft immer nur darum,<br />

die bisherigen tagesklinischen Abrechnungsmöglichkeiten auch in der neuen ambulanten<br />

Terminologie beizubehalten.<br />

Im Parlament gab es dazu im Dezember <strong>2018</strong> eine massive Diskussion, weil einige Parlamentarier<br />

meinten, es ginge um eine bessere Behandlung privatversicherter Patienten in den Spitalsambulanzen<br />

– was aber weder von den Ländern noch von der Ärzteschaft intendiert war.<br />

Nach zahlreichen Diskussion wurde letztlich gesetzlich klargestellt, dass es zukünftig auch eine<br />

ambulante Sonderklasse geben kann. In einem Entschließungsantrag wurde dazu aber festgehalten,<br />

dass „die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insb. die Bundesministerin für<br />

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WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>

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