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Wahrnehmungsbericht 2018

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Bereich wichtig“. Als weitere Maßnahmen sieht Smolle<br />

auch „Primärversorgungszentren, vorgeschaltete Ordinationen<br />

bei den Notaufnahmen und die Gesundheitsberatung<br />

per Telefon“ als Schritte in die richtige Richtung. Für<br />

die NEOS und Loacker sieht die Gesundheitsreform zwar<br />

vor, „dass der niedergelassene Bereich gestärkt und damit<br />

der Spitalsbereich entlastet wird“, aber das würde man in<br />

dieser Form „derzeit nicht erleben“. Die Liste PILZ und<br />

Kolba verwiesen darauf, „dass wenn man den weltweit<br />

sehr guten Standard halten will, dann braucht es mehr<br />

Geld im Gesundheitssystem“. Aus Kolbas Sicht spricht<br />

„nichts gegen Primärversorgungszentren“, aber damit<br />

werde man „die Spitalsambulanzen nicht wirklich entlasten<br />

können“.<br />

Ebenfalls einig waren sich die Politikvertreter beim Thema<br />

Finanzierung des Gesundheitswesens. Die Position der<br />

Ärztekammer: Finanzierung aus einer Hand, vor allem<br />

damit es für die Gebietskrankenkassen nicht günstiger ist,<br />

wenn die Patienten in die Spitalsambulanzen gehen, weil<br />

dort – wie man anhand der Wiener Zahlen sieht – die<br />

Gebietskrankenkasse nur 12 % Deckungsbeitrag zahlt. Für<br />

Smolle geht es hier darum, beide Geldgeber – Spitalserhalter<br />

auf der einen Seite, Sozialversicherungen auf der anderen<br />

Seite – davon zu überzeugen, dass es für beide<br />

gemeinsam grundsätzlich günstiger sei. Die Vorstellung<br />

von einer „ehrlichen Finanzierung der Spitalsambulanzen<br />

seitens der Gebietskrankenkassen“ beantwortet er daher<br />

auch mit einem „Ja“. Belakowitsch von der zweiten Regierungspartei<br />

FPÖ sieht als ersten Schritt, dass „bis zum<br />

Ende der Legislaturperiode die Gebietskrankenkassen zumindest<br />

einmal eine Leistungszusammenlegung“ bewerkstelligten<br />

(→ Sozialversicherungsreform, Seite 48).<br />

Rendi-Wagner wiederum spricht von einem „wehen Punkt<br />

in der Gesundheitspolitik“, befindet jedoch, dass man<br />

„durch die Bundeszielsteuerung im Rahmen der Gesundheitsreform<br />

ein gutes Konstrukt“ gefunden habe, „wo die<br />

drei ‚Player‘, nämlich die Sozialversicherungen, die Bundesländer,<br />

die für die Spitäler zuständig sind, sowie das Ministerium<br />

gute Zusammenarbeitsformen haben und<br />

gemeinsam planen und steuern können“. Sie ergänzt jedoch,<br />

dass das „natürlich gut koordiniert sein muss“.<br />

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WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>

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