Wahrnehmungsbericht 2018
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Bereich wichtig“. Als weitere Maßnahmen sieht Smolle<br />
auch „Primärversorgungszentren, vorgeschaltete Ordinationen<br />
bei den Notaufnahmen und die Gesundheitsberatung<br />
per Telefon“ als Schritte in die richtige Richtung. Für<br />
die NEOS und Loacker sieht die Gesundheitsreform zwar<br />
vor, „dass der niedergelassene Bereich gestärkt und damit<br />
der Spitalsbereich entlastet wird“, aber das würde man in<br />
dieser Form „derzeit nicht erleben“. Die Liste PILZ und<br />
Kolba verwiesen darauf, „dass wenn man den weltweit<br />
sehr guten Standard halten will, dann braucht es mehr<br />
Geld im Gesundheitssystem“. Aus Kolbas Sicht spricht<br />
„nichts gegen Primärversorgungszentren“, aber damit<br />
werde man „die Spitalsambulanzen nicht wirklich entlasten<br />
können“.<br />
Ebenfalls einig waren sich die Politikvertreter beim Thema<br />
Finanzierung des Gesundheitswesens. Die Position der<br />
Ärztekammer: Finanzierung aus einer Hand, vor allem<br />
damit es für die Gebietskrankenkassen nicht günstiger ist,<br />
wenn die Patienten in die Spitalsambulanzen gehen, weil<br />
dort – wie man anhand der Wiener Zahlen sieht – die<br />
Gebietskrankenkasse nur 12 % Deckungsbeitrag zahlt. Für<br />
Smolle geht es hier darum, beide Geldgeber – Spitalserhalter<br />
auf der einen Seite, Sozialversicherungen auf der anderen<br />
Seite – davon zu überzeugen, dass es für beide<br />
gemeinsam grundsätzlich günstiger sei. Die Vorstellung<br />
von einer „ehrlichen Finanzierung der Spitalsambulanzen<br />
seitens der Gebietskrankenkassen“ beantwortet er daher<br />
auch mit einem „Ja“. Belakowitsch von der zweiten Regierungspartei<br />
FPÖ sieht als ersten Schritt, dass „bis zum<br />
Ende der Legislaturperiode die Gebietskrankenkassen zumindest<br />
einmal eine Leistungszusammenlegung“ bewerkstelligten<br />
(→ Sozialversicherungsreform, Seite 48).<br />
Rendi-Wagner wiederum spricht von einem „wehen Punkt<br />
in der Gesundheitspolitik“, befindet jedoch, dass man<br />
„durch die Bundeszielsteuerung im Rahmen der Gesundheitsreform<br />
ein gutes Konstrukt“ gefunden habe, „wo die<br />
drei ‚Player‘, nämlich die Sozialversicherungen, die Bundesländer,<br />
die für die Spitäler zuständig sind, sowie das Ministerium<br />
gute Zusammenarbeitsformen haben und<br />
gemeinsam planen und steuern können“. Sie ergänzt jedoch,<br />
dass das „natürlich gut koordiniert sein muss“.<br />
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WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>