Wahrnehmungsbericht 2018
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Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Interna<br />
Gesundheitspolitik<br />
Standespolitik<br />
Qualitätssicherung<br />
Service<br />
Patienten<br />
Gesellschaft<br />
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, ersucht werden, im Rahmen der Zielsteuerung<br />
Gesundheit einschließlich eines geeigneten Monitorings sicherzustellen, dass auch im spitalsambulanten<br />
Bereich in LKF-finanzierten Spitälern keine Unterschiede bei der Behandlung<br />
(insb. Umfang und Qualität) sowie beim Zugang zur medizinischen Leistung (insb. Terminvergabe<br />
und Wartezeiten) zwischen Patient/innen der allgemeinen Gebührenklasse und Patient/innen mit<br />
Sondergebührenverrechnung gemacht werden …“.<br />
Dieser Entschließungsantrag deckt sich vollinhaltlich mit den Intentionen der Ärztekammer. Auf<br />
der einen Seite soll die Verrechnung von Leistungen, die bisher stationär oder tagesklinisch erbracht<br />
wurden, für Ärzte und Spitäler gesichert werden, auf der anderen Seite darf es keine Unterschiede<br />
in der Behandlung und beim Zugang zu medizinischen Leistungen in den<br />
Spitalsambulanzen geben.<br />
Die Ärztekammer hat sich massiv dafür eingesetzt, dass die Regelung, wie sie nunmehr vorliegt,<br />
im Krankenanstaltenrecht verankert wird, da man die Einnahmen aus der Sonderklasse benötigt,<br />
um eine soziale Medizin in öffentlichen Spitälern für alle sicherzustellen und auch mit dieser Regelung<br />
verhindert wird, dass Privatversicherte nur mehr Privatkrankenanstalten aufsuchen und<br />
somit einer absoluten Zwei-Klassen-Medizin Vorschub geleistet wird.<br />
In den Verhandlungen mit den Privatkrankenversicherungen konnte im Herbst <strong>2018</strong> auch sichergestellt<br />
werden, dass die Tarife für stationäre und ambulante Eingriffe inkl. Anästhesie ident sind.<br />
Dies war auch Sicht der Ärztekammer ein immens wichtiger Schritt, da es für den Arzt in der Bezahlung<br />
keinen Unterschied machen darf, ob ein Patient stationär aufgenommen wurde oder<br />
nicht.<br />
Die konkrete umfassende Umsetzung dieser allgemeinen Prämissen wird in den kommenden<br />
Jahren ein Thema werden, nachdem die Grundlagen <strong>2018</strong> gelegt wurden.<br />
SCHLICHTUNGSAUSSCHUSS<br />
Der Schlichtungsausschuss verhandelt offene Honorarforderungen von Spitals- bzw. Belegärzten<br />
gegenüber den Privatkrankenversicherungen. Auch <strong>2018</strong> konnte wieder in zahlreichen Fällen<br />
eine Auszahlung der Honorare, in denen es zuvor zu Streitigkeiten zwischen den Ärzten und den<br />
Privatkrankenversicherungen gekommen war, erreicht werden.<br />
Die Themen im Schlichtungsausschuss betreffen in den meisten Fällen die stationäre Notwendigkeit,<br />
die Abrechnung, die Einstufung in die richtige Operationsgruppe sowie sonstige Fragen<br />
rund um die Vertragsgestaltung zwischen der Ärztekammer und den Privatkrankenversicherungen.<br />
Die Fachrichtungen Innere Medizin, Orthopädie und orthopädischen Chirurgie sowie Chirurgie<br />
waren <strong>2018</strong> im besonderen Ausmaß von Streitigkeiten zur Abrechnung oder zur gänzlichen Kos-<br />
WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />
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