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Wahrnehmungsbericht 2018

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Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Interna<br />

Gesundheitspolitik<br />

Standespolitik<br />

Qualitätssicherung<br />

Service<br />

Patienten<br />

Gesellschaft<br />

Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, ersucht werden, im Rahmen der Zielsteuerung<br />

Gesundheit einschließlich eines geeigneten Monitorings sicherzustellen, dass auch im spitalsambulanten<br />

Bereich in LKF-finanzierten Spitälern keine Unterschiede bei der Behandlung<br />

(insb. Umfang und Qualität) sowie beim Zugang zur medizinischen Leistung (insb. Terminvergabe<br />

und Wartezeiten) zwischen Patient/innen der allgemeinen Gebührenklasse und Patient/innen mit<br />

Sondergebührenverrechnung gemacht werden …“.<br />

Dieser Entschließungsantrag deckt sich vollinhaltlich mit den Intentionen der Ärztekammer. Auf<br />

der einen Seite soll die Verrechnung von Leistungen, die bisher stationär oder tagesklinisch erbracht<br />

wurden, für Ärzte und Spitäler gesichert werden, auf der anderen Seite darf es keine Unterschiede<br />

in der Behandlung und beim Zugang zu medizinischen Leistungen in den<br />

Spitalsambulanzen geben.<br />

Die Ärztekammer hat sich massiv dafür eingesetzt, dass die Regelung, wie sie nunmehr vorliegt,<br />

im Krankenanstaltenrecht verankert wird, da man die Einnahmen aus der Sonderklasse benötigt,<br />

um eine soziale Medizin in öffentlichen Spitälern für alle sicherzustellen und auch mit dieser Regelung<br />

verhindert wird, dass Privatversicherte nur mehr Privatkrankenanstalten aufsuchen und<br />

somit einer absoluten Zwei-Klassen-Medizin Vorschub geleistet wird.<br />

In den Verhandlungen mit den Privatkrankenversicherungen konnte im Herbst <strong>2018</strong> auch sichergestellt<br />

werden, dass die Tarife für stationäre und ambulante Eingriffe inkl. Anästhesie ident sind.<br />

Dies war auch Sicht der Ärztekammer ein immens wichtiger Schritt, da es für den Arzt in der Bezahlung<br />

keinen Unterschied machen darf, ob ein Patient stationär aufgenommen wurde oder<br />

nicht.<br />

Die konkrete umfassende Umsetzung dieser allgemeinen Prämissen wird in den kommenden<br />

Jahren ein Thema werden, nachdem die Grundlagen <strong>2018</strong> gelegt wurden.<br />

SCHLICHTUNGSAUSSCHUSS<br />

Der Schlichtungsausschuss verhandelt offene Honorarforderungen von Spitals- bzw. Belegärzten<br />

gegenüber den Privatkrankenversicherungen. Auch <strong>2018</strong> konnte wieder in zahlreichen Fällen<br />

eine Auszahlung der Honorare, in denen es zuvor zu Streitigkeiten zwischen den Ärzten und den<br />

Privatkrankenversicherungen gekommen war, erreicht werden.<br />

Die Themen im Schlichtungsausschuss betreffen in den meisten Fällen die stationäre Notwendigkeit,<br />

die Abrechnung, die Einstufung in die richtige Operationsgruppe sowie sonstige Fragen<br />

rund um die Vertragsgestaltung zwischen der Ärztekammer und den Privatkrankenversicherungen.<br />

Die Fachrichtungen Innere Medizin, Orthopädie und orthopädischen Chirurgie sowie Chirurgie<br />

waren <strong>2018</strong> im besonderen Ausmaß von Streitigkeiten zur Abrechnung oder zur gänzlichen Kos-<br />

WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong><br />

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