Wahrnehmungsbericht 2018
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Notarztdienste absolvieren können, wenn die obenstehenden Ausbildungsnachweise erfüllt<br />
sind und eine individuelle Freigabe durch den Leiter der Organisationseinheit, an die der<br />
organisierte Notarztdienst angebunden ist, vorliegt.<br />
Darüber hinaus wird im Ärztegesetz erstmals klargestellt, wie symptomatische Therapien in der<br />
Palliativmedizin ihre Zulässigkeit finden. So soll es bei Sterbenden insb. auch zulässig sein, im<br />
Rahmen palliativmedizinischer Indikationen Maßnahmen zu setzen, deren Nutzen zur Linderung<br />
schwerster Schmerzen und Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts<br />
vitaler Lebensfunktionen überwiegt.<br />
Die geplante Neueinführung der Berufsbezeichnung „Primararzt bzw. Primarius in Ruhe“ wurde<br />
in der Letztversion des Gesetzes doch nicht übernommen. Somit können Personen die Berufsbezeichnung<br />
„Primararzt bzw. Primarius in Ruhe“ nach Beendigung der primarärztlichen Tätigkeit<br />
weiterhin nicht führen.<br />
Alle Änderungen werden 2019 wirksam.<br />
ERWACHSENENSCHUTZGESETZ<br />
Am 1. Juli <strong>2018</strong> ist das 2. Erwachsenenschutzgesetz in Kraft getreten. Primäres Ziel der Novelle<br />
ist die Förderung der Selbstbestimmung von Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit<br />
oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.<br />
Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, sollen –<br />
soweit das möglich ist – selbst über ihre rechtlichen Beziehungen bestimmen.<br />
Zur Erreichung dieses Ziels wurden die bisherigen Vertretungsmodelle und Alternativen zur Sachwalterschaft<br />
ausgebaut, wodurch eine Stärkung der Autonomie im Rechtsverkehr und in persönlichen<br />
Angelegenheiten erreicht werden soll. Die betroffenen Menschen werden in den oft<br />
nicht einfachen Entscheidungsprozessen stärker als bisher begleitet und unterstützt. Die gerichtliche<br />
Rechtsfürsorge wird auf ihren Kern, nämlich die Vertretung von Menschen in rechtlichen<br />
Belangen, zurückgeführt.<br />
Das Gesetz hat Auswirkungen auf den gesamten ärztlichen Bereich, da z.B. die Unterscheidung<br />
zwischen „einfachen“ und „schwerwiegenden“ medizinischen Behandlungen wegfällt. Neu ist<br />
auch, dass ein Patient, dessen Entscheidungsfähigkeit fraglich ist, zukünftig nachweislich dabei<br />
unterstützt werden muss, sich ein eigenes Urteil über eine medizinische Behandlung zu bilden,<br />
bevor auf eine Stellvertretung zurückgegriffen wird. Der behandelnde Arzt hat dazu Angehörige,<br />
Vertrauenspersonen oder Fachleute im Umgang mit Menschen in solchen schwierigen Lebenslagen<br />
hinzuzuziehen, damit sie dem Patienten helfen (sofern er damit einverstanden ist). Nur<br />
wenn es nicht gelingt, einem Patienten mit fragwürdiger Entscheidungsfähigkeit zur Selbstbestimmung<br />
zu verhelfen, oder wenn der Patient klar nicht entscheidungsfähig ist, kommen die<br />
Stellvertretungsinstrumente zum Einsatz. Der Wille der vertretenen Person ist aber auch im Fall<br />
einer Vertretung stets zu beachten.<br />
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WAHRNEHMUNGSBERICHT <strong>2018</strong>