2023_Jahresbericht_bvdm
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Sorgfaltspflichten<br />
in der<br />
Lieferkette<br />
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)<br />
verpflichtet seit 1. Januar <strong>2023</strong> Unternehmen<br />
mit mindestens 3.000 Arbeitnehmerinnen und<br />
Arbeitnehmern (ab 2024: 1.000 Arbeitnehmern) im<br />
Inland, auf die Einhaltung von Menschenrechten<br />
und Umweltschutzauflagen in ihren Lieferketten<br />
zu achten.<br />
Kleine und mittlere Unternehmen – darunter auch<br />
Druck- und Medienbetriebe – treffen die mittelbaren<br />
Auswirkungen des neuen Gesetzes als Teil<br />
der Lieferketten ebenfalls. Auftraggeber hinterfragen<br />
noch stärker als bisher die Arbeits- und<br />
Produktionsbedingungen ihrer Auftragnehmer und<br />
verlangen Auskünfte sowie die Unterzeichnung<br />
von Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung<br />
bestimmter Umweltschutz- und Menschenrechtsstandards.<br />
infoKompakt informiert<br />
Am 18. April <strong>2023</strong> lud der <strong>bvdm</strong> zu einer Onlineinformationsveranstaltung<br />
infoKompakt „Sorgfaltspflichten<br />
in der Lieferkette“ ein. In Kooperation<br />
mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte<br />
der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung informierte<br />
der Bundesverband darüber, wie kleinere<br />
und mittlere Unternehmen den Verpflichtungen<br />
bezüglich Umwelt- und Sozialstandards entlang<br />
ihrer Lieferketten gerecht werden können.<br />
Handreichung für Betriebe<br />
Um den Branchenbetrieben den Umgang mit den<br />
neuen Regelungen zu erleichtern, hat der <strong>bvdm</strong><br />
eine Handreichung herausgegeben, die die wichtigsten<br />
Inhalte des LkSG sowie Umsetzungshilfen<br />
für KMU zusammenfasst. Diese erhalten Mitglieder<br />
kostenlos bei ihrem Landesverband.<br />
Europäische Richtlinie<br />
zu Sorgfaltspflichten<br />
Die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von<br />
Unternehmen in Hinblick auf Nachhaltigkeit<br />
(Corporate Sustainability Due Diligence Directive<br />
[CSDDD]) könnte zu einer Verschärfung des<br />
deutschen Rechts führen. So könnten die Sorgfaltspflichten<br />
bereits für Unternehmen ab 250 Arbeitnehmern<br />
gelten und sich auch auf die nachgelagerte<br />
Wertschöpfungskette beziehen. Zudem sind<br />
neue zivilrechtliche Haftungsregelungen geplant.<br />
Die Richtlinie soll noch <strong>2023</strong> verabschiedet werden.<br />
Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit,<br />
die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.<br />
Außerdem konnten die Teilnehmer anhand eines<br />
Praxisberichts aus dem Cornelsen Verlag erste<br />
Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Gesetz<br />
austauschen und diskutieren, wie Unternehmen<br />
der Druck- und Medienbranche die neuen Herausforderungen<br />
angehen können.<br />
Umfassend informiert der <strong>bvdm</strong> über<br />
wichtige Themen in der Branche.<br />
Seite 20 • Sozialpolitik