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2023_Jahresbericht_bvdm

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Sorgfaltspflichten<br />

in der<br />

Lieferkette<br />

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)<br />

verpflichtet seit 1. Januar <strong>2023</strong> Unternehmen<br />

mit mindestens 3.000 Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmern (ab 2024: 1.000 Arbeitnehmern) im<br />

Inland, auf die Einhaltung von Menschenrechten<br />

und Umweltschutzauflagen in ihren Lieferketten<br />

zu achten.<br />

Kleine und mittlere Unternehmen – darunter auch<br />

Druck- und Medienbetriebe – treffen die mittelbaren<br />

Auswirkungen des neuen Gesetzes als Teil<br />

der Lieferketten ebenfalls. Auftraggeber hinterfragen<br />

noch stärker als bisher die Arbeits- und<br />

Produktionsbedingungen ihrer Auftragnehmer und<br />

verlangen Auskünfte sowie die Unterzeichnung<br />

von Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung<br />

bestimmter Umweltschutz- und Menschenrechtsstandards.<br />

infoKompakt informiert<br />

Am 18. April <strong>2023</strong> lud der <strong>bvdm</strong> zu einer Onlineinformationsveranstaltung<br />

infoKompakt „Sorgfaltspflichten<br />

in der Lieferkette“ ein. In Kooperation<br />

mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte<br />

der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung informierte<br />

der Bundesverband darüber, wie kleinere<br />

und mittlere Unternehmen den Verpflichtungen<br />

bezüglich Umwelt- und Sozialstandards entlang<br />

ihrer Lieferketten gerecht werden können.<br />

Handreichung für Betriebe<br />

Um den Branchenbetrieben den Umgang mit den<br />

neuen Regelungen zu erleichtern, hat der <strong>bvdm</strong><br />

eine Handreichung herausgegeben, die die wichtigsten<br />

Inhalte des LkSG sowie Umsetzungshilfen<br />

für KMU zusammenfasst. Diese erhalten Mitglieder<br />

kostenlos bei ihrem Landesverband.<br />

Europäische Richtlinie<br />

zu Sorgfaltspflichten<br />

Die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von<br />

Unternehmen in Hinblick auf Nachhaltigkeit<br />

(Corporate Sustainability Due Diligence Directive<br />

[CSDDD]) könnte zu einer Verschärfung des<br />

deutschen Rechts führen. So könnten die Sorgfaltspflichten<br />

bereits für Unternehmen ab 250 Arbeitnehmern<br />

gelten und sich auch auf die nachgelagerte<br />

Wertschöpfungskette beziehen. Zudem sind<br />

neue zivilrechtliche Haftungsregelungen geplant.<br />

Die Richtlinie soll noch <strong>2023</strong> verabschiedet werden.<br />

Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit,<br />

die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.<br />

Außerdem konnten die Teilnehmer anhand eines<br />

Praxisberichts aus dem Cornelsen Verlag erste<br />

Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Gesetz<br />

austauschen und diskutieren, wie Unternehmen<br />

der Druck- und Medienbranche die neuen Herausforderungen<br />

angehen können.<br />

Umfassend informiert der <strong>bvdm</strong> über<br />

wichtige Themen in der Branche.<br />

Seite 20 • Sozialpolitik

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