2023_Jahresbericht_bvdm
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Dritter Anlauf —<br />
das neue Daten schutzabkommen<br />
zwischen<br />
den USA und der EU<br />
Nach den zwei gescheiterten Versuchen,<br />
mit Safe Harbor und dem Privacy Shield,<br />
eine Vereinbarung zum Datenverkehr<br />
zwischen den Vereinigten Staaten und<br />
den europäischen Ländern zu schaffen,<br />
haben EU und USA nun einen dritten<br />
Anlauf gestartet.<br />
Damit die Datenübertragung zukünftig einfacher<br />
möglich ist, haben sich die Europäische<br />
Kommission und die US-Regierung<br />
im März 2022 auf das „Trans-Atlantic Data<br />
Privacy Framework“ verständigt. Nach dieser<br />
grundsätzlichen Einigung musste der<br />
amerikanische Präsident einen Beschluss<br />
erlassen, ebenso ist von der Europäischen<br />
Kommission ein sogenannter Angemessenheitsbeschluss<br />
erforderlich.<br />
Einen Entwurf für einen solchen Angemessenheitsbeschluss<br />
hat die Kommission<br />
am 13. Dezember 2022 vorgelegt. Jedoch<br />
ist unter deutschen Datenschutzbehörden<br />
umstritten, ob der von Joe Biden erlassene<br />
Beschluss ausreichend ist, um die hohen<br />
europäischen Datenschutzstandards<br />
sicherzustellen. Der genaue Zeitpunkt der<br />
Verabschiedung durch die Kommission<br />
steht noch nicht fest. Derzeit wird davon<br />
ausgegangen, dass dieser im Sommer<br />
<strong>2023</strong> verabschiedet werden kann. Er bildet<br />
dann die Rechtsgrundlage für die Übermittlung<br />
personenbezogener Daten an<br />
US-Unternehmen.<br />
Solange eine entsprechende Vereinbarung<br />
noch nicht abgeschlossen ist,<br />
müssen Unternehmen in der EU bei einem<br />
Datentransfer personenbezogener<br />
Daten in die USA weiterhin auf sogenannte<br />
Standardvertragsklauseln zurückgreifen.<br />
Die EU hat bereits im letzten Jahr neue<br />
Standardvertragsklauseln veröffentlicht,<br />
die ab dem 27. Dezember 2022 für sämtliche<br />
Drittlanddatentransfers verpflichtend<br />
anzuwenden sind.<br />
Der <strong>bvdm</strong> informierte in seinem Rundschreiben<br />
vom 12. April <strong>2023</strong> über das<br />
Datenschutzabkommen und hatte sich<br />
über die Bundesvereinigung der Deutschen<br />
Arbeitgeberverbände (BDA) für die<br />
schnelle Aufnahme von Verhandlungen<br />
über ein neues Datenschutzabkommen<br />
eingesetzt, nachdem der EuGH die vormaligen<br />
Datenschutzabkommen mit den<br />
USA gekippt hatte.<br />
Seite 32 • Medien- und Wirtschaftsrecht