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2023_Jahresbericht_bvdm

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Dritter Anlauf —<br />

das neue Daten schutzabkommen<br />

zwischen<br />

den USA und der EU<br />

Nach den zwei gescheiterten Versuchen,<br />

mit Safe Harbor und dem Privacy Shield,<br />

eine Vereinbarung zum Datenverkehr<br />

zwischen den Vereinigten Staaten und<br />

den europäischen Ländern zu schaffen,<br />

haben EU und USA nun einen dritten<br />

Anlauf gestartet.<br />

Damit die Datenübertragung zukünftig einfacher<br />

möglich ist, haben sich die Europäische<br />

Kommission und die US-Regierung<br />

im März 2022 auf das „Trans-Atlantic Data<br />

Privacy Framework“ verständigt. Nach dieser<br />

grundsätzlichen Einigung musste der<br />

amerikanische Präsident einen Beschluss<br />

erlassen, ebenso ist von der Europäischen<br />

Kommission ein sogenannter Angemessenheitsbeschluss<br />

erforderlich.<br />

Einen Entwurf für einen solchen Angemessenheitsbeschluss<br />

hat die Kommission<br />

am 13. Dezember 2022 vorgelegt. Jedoch<br />

ist unter deutschen Datenschutzbehörden<br />

umstritten, ob der von Joe Biden erlassene<br />

Beschluss ausreichend ist, um die hohen<br />

europäischen Datenschutzstandards<br />

sicherzustellen. Der genaue Zeitpunkt der<br />

Verabschiedung durch die Kommission<br />

steht noch nicht fest. Derzeit wird davon<br />

ausgegangen, dass dieser im Sommer<br />

<strong>2023</strong> verabschiedet werden kann. Er bildet<br />

dann die Rechtsgrundlage für die Übermittlung<br />

personenbezogener Daten an<br />

US-Unternehmen.<br />

Solange eine entsprechende Vereinbarung<br />

noch nicht abgeschlossen ist,<br />

müssen Unternehmen in der EU bei einem<br />

Datentransfer personenbezogener<br />

Daten in die USA weiterhin auf sogenannte<br />

Standardvertragsklauseln zurückgreifen.<br />

Die EU hat bereits im letzten Jahr neue<br />

Standardvertragsklauseln veröffentlicht,<br />

die ab dem 27. Dezember 2022 für sämtliche<br />

Drittlanddatentransfers verpflichtend<br />

anzuwenden sind.<br />

Der <strong>bvdm</strong> informierte in seinem Rundschreiben<br />

vom 12. April <strong>2023</strong> über das<br />

Datenschutzabkommen und hatte sich<br />

über die Bundesvereinigung der Deutschen<br />

Arbeitgeberverbände (BDA) für die<br />

schnelle Aufnahme von Verhandlungen<br />

über ein neues Datenschutzabkommen<br />

eingesetzt, nachdem der EuGH die vormaligen<br />

Datenschutzabkommen mit den<br />

USA gekippt hatte.<br />

Seite 32 • Medien- und Wirtschaftsrecht

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