2023_Jahresbericht_bvdm
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Manteltarifvertrag —<br />
Gespräche zur Reform<br />
der Besetzungsregeln<br />
Zusammen mit dem Abschluss eines neuen<br />
Lohnabkommens für die Druckindustrie hatten<br />
<strong>bvdm</strong> und ver.di Ende März 2022 vereinbart,<br />
den Manteltarifvertrag für die gewerblichen<br />
Arbeitnehmer der Druckindustrie (MTV) und<br />
seine Anhänge befristet bis Ende Oktober 2024<br />
zu verlängern. Zudem hatte sich ver.di in einer<br />
Protokollnotiz zum Tarifabschluss verpflichtet,<br />
mit dem <strong>bvdm</strong> Verhandlungen zur Reform der<br />
in den Anhängen zum MTV geregelten Besetzungsregeln<br />
aufzunehmen. Ziel sollte es sein,<br />
die Regelungen zur Maschinenbesetzung an<br />
die betrieblichen Gegebenheiten heranzuführen<br />
und die Verhandlungen bis Ende 2022 zum<br />
Abschluss zu bringen.<br />
Ende November 2022 fand unter Beteiligung<br />
des Zentral-Fachausschuss Berufsbildung<br />
Druck und Medien (ZFA) ein weiterer Termin<br />
statt, in dem Fragen der Qualifizierung von Fachkräften<br />
anderer Berufsrichtungen oder Beschäftigten<br />
ohne abgeschlossene Berufsausbildung<br />
diskutiert wurden. Dies insbesondere mit dem<br />
Ziel, auch diese Kräfte im Rahmen der tariflichen<br />
Besetzungsregeln als Fachkräfte einsetzen<br />
zu können. In diesem Zusammenhang bleibt zu<br />
klären, inwieweit die Verbände und Tarifpartner<br />
im Bereich der Qualifizierung dabei helfen können,<br />
die Betriebe bei der Deckung des Fachkräftebedarfs<br />
zu unterstützen.<br />
Nach einem ersten Gespräch im Juni 2022 und<br />
drei weiteren Terminen wurde jedoch deutlich,<br />
dass die von Arbeitgebern und Gewerkschaft<br />
vertretenen Positionen zu weit auseinanderliegen.<br />
Daher sind die Verhandlungskommissionen<br />
der beiden Tarifparteien im März <strong>2023</strong> zu dem<br />
Ergebnis gelangt, die Gespräche zur Reform<br />
der Maschinenbesetzung auf Ebene des Flächentarifvertrags<br />
derzeit nicht fortzusetzen.<br />
Seite 22 • Sozialpolitik