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2023_Jahresbericht_bvdm

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Der lange Weg zur<br />

Neuordnung<br />

„Medien gestalter/-in<br />

Digital und Print“<br />

Eine Ausbildungsordnung ist eine allgemeinverbindliche<br />

Rechtsvorschrift für einen dualen<br />

Ausbildungsberuf und definiert Mindestanforderungen,<br />

die von den ausgelernten Fachkräften<br />

beherrscht werden müssen. Wenn Unternehmen<br />

oder Branchen feststellen, dass sich die zu<br />

vermittelnden Fertigkeiten, Fähigkeiten und<br />

Kompetenzen in einem Berufsbild geändert<br />

haben, dann stoßen sie ein Neuordnungsverfahren<br />

an. So geschehen im September 2019<br />

für den Ausbildungsberuf „Mediengestalter/-in<br />

Digital und Print“.<br />

Nachdem sich die Tarifpartner im Zentral-Fachausschuss<br />

Berufsbildung Druck- und Medien<br />

(ZFA) abgestimmt hatten, wurde über die<br />

Koordinatoren im Ordnungsverfahren (das Kuratorium<br />

der deutschen Wirtschaft [KWB] für die<br />

Arbeitgeberseite und den Deutschen Gewerkschaftsbund<br />

[DGB] für die Arbeitnehmerseite)<br />

ein Antrag auf eine Voruntersuchung über einen<br />

möglichen Neuordnungsbedarf gestellt.<br />

Diesem wurde stattgegeben und das Bundesministerium<br />

für Wirtschaft und Energie (BMWE)<br />

betraute im Einvernehmen mit dem Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung (BMBF)<br />

im Mai 2020 das Bundesinstitut für Berufsbildung<br />

(BIBB) mit einer Voruntersuchung. Die<br />

arbeit geber- und arbeitnehmerseitig berufenen<br />

Beiratsmitglieder sprachen sich in dem im September<br />

2021 veröffentlichten Abschlussbericht<br />

für ein Neuordnungsverfahren aus. In diesem<br />

Zuge sollte auch die komplexe Ausbildungsstruktur<br />

überarbeitet werden, wozu bereits ein<br />

erster Strukturentwurf erstellt wurde.<br />

Damit war die erste Hürde gemeistert. Das<br />

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz<br />

(BMWK) beauftragte im Dezember 2021<br />

das BIBB, einen Entwurf für die Berufsausbildung<br />

zum Mediengestalter Digital und Print zu<br />

erarbeiten. Die arbeitgeberseitige Federführung<br />

lag beim <strong>bvdm</strong> als zuständigem Fachverband.<br />

Die ehrenamtlichen Sachverständigen haben<br />

als Vertreterinnen und Vertreter für die berufliche<br />

Praxis in mehreren, intensiven Sitzungen<br />

gemeinsam mit Vertretern der zuständigen<br />

Ministerien den Verordnungsentwurf samt<br />

Seite 36 • Bildung

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