2023_Jahresbericht_bvdm
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Umstellung auf die<br />
elektronische<br />
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
Seit 1. Januar <strong>2023</strong> ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
(eAU) weitgehend die bisherigen Papierbescheinigungen. Ärzte übermitteln<br />
die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkasse, Arbeitgeber<br />
rufen die eAU bei den Krankenkassen ab.<br />
Die Umstellung hat nicht in allen Arztpraxen und Betrieben unproblematisch<br />
geklappt, gerade für kleinere Unternehmen bringt die eAU einen erheblichen<br />
zusätzlichen Aufwand mit sich. Umso ärgerlicher ist es, dass die Digitalisierung<br />
auf halbem Wege stecken geblieben ist: Privat Versicherte können die eAU<br />
nicht nutzen. Betriebe müssen also weiterhin auch Papierbescheinigungen<br />
verarbeiten.<br />
Der <strong>bvdm</strong> hat die Mitglieder über die eAU informiert und gemeinsam mit den<br />
Landesverbänden Druck und Medien ein Infoschreiben für Arbeitnehmer<br />
sowie einen neuen Textbaustein für Arbeitsverträge erarbeitet, den Mitglieder<br />
kostenlos bei ihrem Landesverband erhalten.<br />
Seite 26 • Sozialpolitik