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2023_Jahresbericht_bvdm

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Umstellung auf die<br />

elektronische<br />

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

Seit 1. Januar <strong>2023</strong> ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

(eAU) weitgehend die bisherigen Papierbescheinigungen. Ärzte übermitteln<br />

die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkasse, Arbeitgeber<br />

rufen die eAU bei den Krankenkassen ab.<br />

Die Umstellung hat nicht in allen Arztpraxen und Betrieben unproblematisch<br />

geklappt, gerade für kleinere Unternehmen bringt die eAU einen erheblichen<br />

zusätzlichen Aufwand mit sich. Umso ärgerlicher ist es, dass die Digitalisierung<br />

auf halbem Wege stecken geblieben ist: Privat Versicherte können die eAU<br />

nicht nutzen. Betriebe müssen also weiterhin auch Papierbescheinigungen<br />

verarbeiten.<br />

Der <strong>bvdm</strong> hat die Mitglieder über die eAU informiert und gemeinsam mit den<br />

Landesverbänden Druck und Medien ein Infoschreiben für Arbeitnehmer<br />

sowie einen neuen Textbaustein für Arbeitsverträge erarbeitet, den Mitglieder<br />

kostenlos bei ihrem Landesverband erhalten.<br />

Seite 26 • Sozialpolitik

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