PT-Magazin - Ausgabe 3•4 2023
PT-Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft Die Top-Themen: • Welt im Wandel Trends in Technologie und Wissenschaft • Lieferkettengesetz Möglichkeiten und Lösungen für den Mittelstand • Unternehmensführung Corporate Design, Prozesse und Humor • Jurylisten 2023 Über welche Unternehmen die Juroren beraten
PT-Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft
Die Top-Themen:
• Welt im Wandel Trends in Technologie und Wissenschaft
• Lieferkettengesetz Möglichkeiten und Lösungen für den Mittelstand
• Unternehmensführung Corporate Design, Prozesse und Humor
• Jurylisten 2023 Über welche Unternehmen die Juroren beraten
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40 Wirtschaft<br />
Wir freuen uns…<br />
41<br />
nur zu häufig KMU. Und das nicht nur in<br />
Deutschland, sondern in einer globalisierten<br />
Welt eben auch weltweit. Damit<br />
trifft das LkSG faktisch auch sie alle.<br />
© FREEPIK.COM | PRESSFOTO<br />
Zum 01.01.<strong>2023</strong> ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz<br />
(LkSG) in<br />
Kraft getreten und belegt auch kleinere<br />
und mittlere Unternehmen mit<br />
umfangreichen Sorgfalts- und Nachweispflichten.<br />
Mit dem CE2GS Programm<br />
zur Zertifizierung von KMU<br />
können quasi „in einem Aufwasch“<br />
mit der Zertifizierung kostengünstig<br />
auch die Pflichten und Nachweise für<br />
das LkSG erfüllt werden. Deutsche<br />
KMU sollten dringend ihre Partner<br />
und Lieferanten darauf hinweisen<br />
und auch sich selbst damit entlasten.<br />
Immenser Aufwand<br />
Und der Aufwand ist nicht zu unterschätzen,<br />
der mit der Risikoanalyse, den<br />
Präventionen und konkreten Maßnahmen<br />
gegen Verstöße auch bei den eigenen<br />
Lieferanten sowie der Dokumentation<br />
und den Nachweisen verbunden ist,<br />
die der Kunde, der nächste in der Lieferkette<br />
verlangt. Und auch das Risiko, dass<br />
der Nachweis nicht vollständig, formal<br />
nicht korrekt oder juristisch angreifbar<br />
ist, ist auch für das KMU als Lieferant<br />
nicht zu unterschätzen. Ob dies alles<br />
auch mit „Bordmitteln“ des Unternehmens<br />
geleistet werden kann, ist zudem<br />
fraglich und die Kosten für externe Hilfe,<br />
z. B. von international aufgestellten<br />
Wirtschaftsprüfern und großen Beratungshäuser<br />
dürften erheblich sein.<br />
Während große Unternehmen dank ihrer<br />
finanziellen Kraft und wahrscheinlich<br />
im Hause vorhandener Kompetenz<br />
in der Lage sind, den Nachweis auch<br />
international selbst zu führen, werden<br />
die Pflichten, Aufgaben<br />
und Nachweise kleine, aber<br />
auch mittlere Unternehmen<br />
regelmäßig überfordern.<br />
Aufgaben werden<br />
in der Kette durchgereicht<br />
Und nicht nur das: denn<br />
jedes Unternehmen muss<br />
nicht nur für sich selbst die<br />
Sorgfaltspflichten, insbesondere<br />
die Risikoanalyse<br />
und Maßnahmen gegen<br />
Verstöße durchführen sowie<br />
die Dokumentation/<br />
Nachweise im Sinne des<br />
LkSG erbringen, sondern<br />
auch für alle seine Lieferanten<br />
in der Lieferkette davor. Es wird<br />
den KMU (nicht nur) in Deutschland<br />
nichts übrigbleiben, den eigenen Lieferanten<br />
die Pflichten und Aufgaben<br />
durchzureichen, wie es die großen Unternehmen<br />
ihnen selbst schon übertragen<br />
haben – um dann „nur noch“ die<br />
Analysen, Maßnahmen und Dokumentationen/Nachweise,<br />
ja sogar notwendige<br />
Systeme der Lieferanten um den<br />
eigenen Anteil zu ergänzen. So werden<br />
wohl zwar nicht die möglichen Strafen<br />
wohl aber ein großer Teil der Pflichten<br />
und Aufgaben aus dem LkSG bis an den<br />
Anfang der Lieferkette „durchgereicht“.<br />
KMU weltweit betroffen<br />
Und so trifft das LkSG auch kleine und<br />
mittlere Unternehmen weltweit, die<br />
ohnehin noch größere Probleme haben<br />
werden, die Pflichten, Maßnahmen und<br />
Nachweise zu erbringen. Zudem ist das<br />
LkSG nicht das einzige Lieferkettengesetz<br />
auf der Welt, sondern auch andere<br />
Länder - besonders der EU – haben<br />
ähnliche, aber nicht identische Gesetze<br />
erlassen, so multipliziert sich der Aufwand,<br />
wenn Kunden in verschiedenen<br />
Ländern beliefert werden.<br />
Konflikte in Geschäftsbeziehung<br />
Wer als kleines oder mittleres Unternehmen<br />
weltweit nun meint, die Pflichten<br />
nicht erfüllen und die Dokumentation/den<br />
Nachweis nicht erbringen zu<br />
müssen – schließlich betrifft das Gesetz<br />
nicht ihn und auch nicht die angedrohten<br />
Zwangsgelder und Bußgelder – der<br />
muss aber fürchten, dass er Kunden und<br />
Aufträge verliert – zumindest, wenn am<br />
Ende der Lieferkette ein großes Unternehmen<br />
in Deutschland steht. Denn<br />
seine Kunden, die eigentlich das LkSG<br />
erfüllen müssen, werden sich alsdann<br />
andere Lieferanten und Kooperationspartner<br />
suchen, über die sie die Pflichten<br />
und Nachweise gemäß dem LkSG<br />
erfüllen können. Für diejenigen KMU,<br />
die zwar die Forderungen der Kunden<br />
erfüllen wollen, aber nun die Pflichten<br />
etc. des LkSG weiterreichen, entstehen<br />
wiederum Konflikte und vielleicht der<br />
Abbruch der Geschäftsbeziehung oder<br />
Partnerschaft zu den eignen Lieferanten.<br />
Sie müssen sich neue suchen, wenn es<br />
denn noch welche gibt, die einen unter<br />
den LkSG-Bedingungen beliefern<br />
wollen.<br />
Gegenseitige Hilfe<br />
Der Aufschrei der Mittelständler<br />
nicht nur in<br />
Deutschland ist deshalb<br />
groß. Ob es ihnen etwas<br />
nützt, sei dahingestellt,<br />
dass wird die Zukunft zeigen.<br />
Zunächst einmal muss<br />
man davon ausgehen, dass<br />
mit dem LkSG auch auf die<br />
KMU weltweit viel Aufwand<br />
und auch etwas Risiko<br />
zukommt. Und wenn<br />
die zuvor beschriebene<br />
Praxis des „Durchreichens“<br />
weltweit Schule macht,<br />
trifft es die ausländischen KMU, gar<br />
diejenigen außerhalb der EU am stärksten.<br />
Wie kann man gerade diesen<br />
von Deutschland aus und im Wissen<br />
um das LkSG helfen? Wie können gerade<br />
deutsche Unternehmen Ihren<br />
Partnern und Lieferanten im Ausland<br />
entgegenkommen, sie unterstützen? u<br />
<strong>PT</strong>-MAGAZIN <strong>3•4</strong> <strong>2023</strong><br />
<strong>PT</strong>-MAGAZIN <strong>3•4</strong> <strong>2023</strong><br />
Für Zweibrücken.<br />
… wieder sehr über unsere Nominierung.<br />
Und drücken allen weiteren Nominierten die<br />
Daumen und wünschen viel Erfolg!<br />
Ernst<br />
ZWEIBRÜCKEN<br />
Saarlandstraße 31 und Gewerbestraße 33<br />
66482 Zweibrücken