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Emsblick-Haren_Heft-75_Juli-Aug_2023_web

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Instandhaltung und Verwaltung<br />

Die Instandhaltung und Verwaltung der Immobilie übernimmt<br />

ab Vertragsschluss der Leibrentengeber, d.h. der Eigentümer<br />

wird hiervon entlastet. Ausgenommen sind meist Schönheitsreparaturen<br />

oder kleinere Instandsetzungen. Die Betriebskosten<br />

verbleiben immer bei den Berechtigten (wie bei einem gewöhnlichen<br />

Mietverhältnis auch).<br />

Höhe der Geldrente<br />

Maßgeblich für die Höhe der Geldrente sind<br />

der Verkehrswert der Immobilie,<br />

die Anzahl und das Alter der Berechtigten,<br />

die Art des Nutzungsrechts<br />

(Wohnrecht oder Nießbrauchrecht),<br />

bestehende Restschulden.<br />

Da das Eigentum an der Immobilie bei Vertragsabschluss auf<br />

den Leibrentengeber übergeht, werden die Leistungsverpflichtungen<br />

gegenüber den Berechtigten (Verkäufern) im Grundbuch<br />

gesichert (Wohn- bzw. Nießbrauchrecht und Reallast). „Die<br />

dingliche Sicherung im Grundbuch ist unerlässlich und sollte<br />

immer an erster Rangstelle erfolgen“ hebt Klaus Lübbers die<br />

Wichtigkeit dieser Maßnahme hervor.<br />

Die Immobilien-Leibrente ermöglicht es,<br />

das in der Immobilie gebundene Vermögen<br />

in eine lebenslange Geldrente umzuwandeln.<br />

Dadurch stehen zusätzliche Geldmittel zur Verfügung.<br />

Dies ist dann interessant, wenn z.B. keine<br />

Erben zu berücksichtigen sind. Restschulden können<br />

mit der Immobilien-Leibrente verrechnet oder durch<br />

eine Einmalzahlung abgelöst werden. Der Verbleib<br />

im gewohnten Wohnumfeld ist durch das Wohnrecht<br />

bzw. Nießbrauchrecht lebenslänglich gesichert. Notwendige<br />

Instandhaltungsmaßnahmen an der Immobilie<br />

übernimmt der Leibrentengeber. Zudem kann<br />

vertraglich sichergestellt werden, dass nach dem<br />

Ableben des Erstversterbenden der Hinterbliebene<br />

finanziell abgesichert ist und in der verrenteten Immobilie<br />

verbleiben kann. Wird statt des Wohnrechts<br />

ein Nießbrauchrecht vereinbart, erhöht sich<br />

der Handlungsspielraum zusätzlich.<br />

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<strong>Juli</strong>-<strong>Aug</strong>ust <strong>2023</strong> – emsblick | 37

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