Ausbildungs-Navi für Schmalkalden-Meiningen und Suhl 2024
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Herzlichen Glückwunsch!<br />
DU BIST ZUR UNTERZEICHNUNG DEINES AUSBILDUNGSVERTRAGES EINGELADEN WORDEN!<br />
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WAS IST NUN ZU BESORGEN UND ZU BEACHTEN?<br />
Eine ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
(§ 32 Abs. 1) <strong>für</strong> deinen <strong>Ausbildungs</strong>betrieb<br />
WAS IST DIE ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG?<br />
Ein Attest, in dem der Arzt bescheinigt, dass du <strong>für</strong> den<br />
<strong>Ausbildungs</strong>beruf aus medizinischer Sicht geeignet bist<br />
bzw. welche Einschränkungen bestehen. Die Untersuchung<br />
kann von einem Arzt deiner Wahl oder dem Hausarzt<br />
durchgeführt werden.<br />
WER BENÖTIGT DIESE ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG?<br />
Auszubildende, die zum <strong>Ausbildungs</strong>beginn noch keine<br />
18 Jahre alt sind, müssen die Bescheinigung ihrem <strong>Ausbildungs</strong>unternehmen<br />
zwingend vorlegen, um als Auszubildende/r<br />
aufgenommen zu werden!<br />
WAS IST ZUM TERMIN BEIM ARZT MITZUBRINGEN?<br />
Untersuchungsschein <strong>und</strong> Fragebogen<br />
WO BEKOMMST DU DIESE UNTERLAGEN?<br />
Bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt<br />
WANN SOLLTE/MUSS DIE ABGABE BEIM ZUKÜNFTIGEN<br />
ARBEITGEBER ERFOLGEN?<br />
Wenn bereits vorhanden, kann eine Kopie den Bewerbungsunterlagen<br />
beigelegt werden. Die Untersuchung darf am<br />
ersten Arbeitstag nicht länger als 14 Monate her sein. Sie ist<br />
gesetzlich vorgeschrieben, <strong>und</strong> die Kosten werden vom Land<br />
bzw. der Gemeinde übernommen. Eine Nachuntersuchung<br />
innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Ausbildung ist<br />
<strong>für</strong> minderjährige Auszubildende ebenfalls verpflichtend.<br />
JArbSchG § 32 (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben<br />
eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb<br />
der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht<br />
worden ist (Erstuntersuchung) <strong>und</strong> dem Arbeitgeber eine<br />
von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorlegt.<br />
WEITERE DOKUMENTE:<br />
Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse deiner Wahl<br />
Sozialversicherungsausweis – wird dir automatisch von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt<br />
Eigene Bankverbindung bei einer Bank deiner Wahl – zur Zahlung der <strong>Ausbildungs</strong>vergütung<br />
Steuerliche Identifikationsnummer – wurde dir vom B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Steuern schriftlich mitgeteilt