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SWISSMECHANIC JOURNAL 2023-05

Leseprobe Inhalte. Dieses Journal wird nach dem erscheinen der nächsten Ausgabe am 12.08.23 komplett Online gestellt.

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Wirtschaft und Dienstleistungen Rechtsartikel<br />

31<br />

schen Diagnostik KI-Anwendungen eingesetzt,<br />

die sensible Gesundheitsdaten<br />

verarbeiten, haben diese dem einschlägigen<br />

Datenschutzrecht zu genügen.<br />

Haftung<br />

Zweitens gehört die Haftung für fehlerhafte<br />

KI-Systeme dazu. Das aktuell bestehende<br />

Produkthaftungsrecht ist nur auf<br />

physische Gegenstände anwendbar, die<br />

durch einen Hersteller bzw. eine Herstellerin<br />

einmalig in den Verkehr gebracht<br />

und danach nicht mehr beeinflusst werden.<br />

Die Beurteilungen einer fehlerhaften<br />

Entscheidung durch ein KI-System,<br />

wird nach aktuellem Recht nicht geregelt.<br />

Im Kontext von KI-Systemen kann<br />

das geltende Produkthaftungsrecht also<br />

nur bedingt beigezogen werden.<br />

Diskriminierung<br />

Drittens ist auch das Risiko der Benachteiligung<br />

aufgrund KI-basierter Entscheidungen<br />

nicht auf einen spezifischen<br />

Sektor beschränkt. Die aktuelle<br />

Rechtslage in der Schweiz verbietet – mit<br />

wenigen Ausnahmen – nur die Diskriminierung<br />

durch staatliche Akteurinnen<br />

und Akteure. Am Einsatz von KI-Systemen<br />

ist allerdings nicht nur der Staat,<br />

sondern vielmehr auch die Privatwirtschaft<br />

interessiert. In diesem Punkt besteht<br />

entsprechend Ergänzungsbedarf<br />

in der Rechtsordnung.<br />

Ein Blick auf Europa<br />

Das Schweizer Recht sollte jedoch nicht<br />

isoliert von den Rechtsetzungsvorhaben<br />

auf europäischer Ebene angepasst werden.<br />

Denn obwohl die geplante KI-Regulierung<br />

der EU für die Schweiz grundsätzlich<br />

nicht verbindlich sein wird,<br />

zeichnen sich Konstellationen ab, in denen<br />

sie extraterritoriale Wirkung entfalten<br />

wird. Denn aufgrund des Marktortprinzips<br />

werden die Bestimmungen<br />

auch Anwendung finden, wenn sich der<br />

Akteur bzw. die Akteurin nicht in der EU,<br />

Kreation von DALL-E2 zum Prompt (Eingabeaufforderung) «Generate a colourful woodprint with Justitia<br />

and a balance showing the legal regulation of Artificial Intelligence applications».<br />

sondern in einem Drittland befindet. Zu<br />

denken ist etwa an ein privates Unternehmen<br />

mit Sitz in der Schweiz, das gewisse<br />

KI-Systeme in der EU anbieten<br />

oder deren Ergebnisse in der EU verwenden<br />

möchte. Ebenso gilt es die Fortschritte<br />

bei der überarbeiteten Produktehaftungsrichtlinie<br />

der EU im Auge zu<br />

behalten, ist das Schweizer Produktehaftpflichtrecht<br />

doch ein Abbild des europäischen<br />

Rechts.<br />

Neben der EU befasst sich auch der Europarat<br />

mit der Regulierung von KI. In einer<br />

Rahmenkonvention sollen grundlegende<br />

Aspekte der Menschenrechte, Demokratie<br />

und Rechtsstaatlichkeit im Kontext<br />

von KI adressiert werden. Im Falle einer<br />

Ratifikation müsste die Schweiz die<br />

KI-Konvention – wie z. B. die Europäische<br />

Konvention für Menschenrechte<br />

(EMRK) – auf nationaler Ebene umsetzen.<br />

Entsprechend müssten innerstaatliche<br />

neue Normen eingeführt oder bestehende<br />

angepasst werden.<br />

Kontakt<br />

Liliane Obrecht, MLaw<br />

Universität Basel, Juristische Fakultät<br />

Peter Merian-Weg 8<br />

Postfach<br />

4002 Basel<br />

https://ius.unibas.ch<br />

T +41 61 207 <strong>05</strong> 02<br />

liliane.obrecht@unibas.ch

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