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BSB Magazin Herbst 2023

Das regionale Stadtmagazin für Bersenbrück und Umgebung!

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LEADER-PROJEKTFÖRDERUNG<br />

Projektförderung für Vereine<br />

im Nördlichen Osnabrücker Land<br />

LEADER-Region stellt 350.000 € für Projekte zur Verfügung<br />

Stichtag<br />

10. Okt.<br />

<strong>2023</strong><br />

Seit diesem Jahr bilden die Samtgemeinden<br />

Artland, Bersenbrück, Fürstenau<br />

und Neuenkirchen sowie die Stadt<br />

Bramsche die LEADER-Region Nördliches<br />

Osnabrücker Land (NOL). Für die<br />

Dauer von fünf Jahren steht der Region<br />

ein Budget zur Förderung von Projekten<br />

zur Verfügung. Zu jedem Antragsstichtag<br />

wird ein Teil dieses Budgets<br />

durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG)<br />

freigegeben. Für den 10. Oktober <strong>2023</strong><br />

sind das 350.000 Euro. Gerade für<br />

Vereine ist die LEADER-Förderung ein<br />

attraktives Angebot, um lang gehegte<br />

Projektideen endlich umzusetzen.<br />

Gemeinnützige Vereine können für<br />

Projekte eine Förderung von bis zu<br />

50.000 Euro bekommen, in begründeten<br />

Ausnahmen sogar bis zu 100.000<br />

Euro. Nicht gemeinnützige Vereine können<br />

bis zu 25.000 Euro für ein Projekt<br />

erhalten. Die Förderquote liegt bei 50<br />

% der förderfähigen Nettokosten. Gefördert<br />

werden neben investiven auch<br />

nicht-investive Maßnahmen. Grundsätzlich<br />

förderfähig sind Projekte, die<br />

dazu beitragen, die Region auf den im<br />

Regionalen Entwicklungskonzept (REK)<br />

festgelegten Handlungsfeldern weiterzuentwickeln.<br />

Im Nördlichen Osnabrücker<br />

Land sind das die Themen Soziales<br />

und Gemeinschaft, Lebensraum und<br />

Demografie, Umwelt und Klima, Tourismus<br />

sowie Innovation. Die genauen<br />

Kriterien für eine Projektförderung sind<br />

auf der Website der LEADER-Region<br />

unter www.leader-nol.de einzusehen.<br />

Im kostenlosen Austausch mit dem<br />

Regionalmanagement gibt es schnell<br />

eine Einschätzung, ob ein Projekt die<br />

Förderkriterien erfüllt.<br />

Für einen Antrag bei der LEADER-Region<br />

muss lediglich eine Projektskizze und<br />

ein Kosten- und Finanzierungsplan<br />

eingereicht werden. Zusätzlich müssen<br />

Vereine die nötige Kofinanzierung<br />

sicherstellen und je nach Vorhaben entsprechende<br />

Genehmigungen einholen.<br />

So sind nur wenige Schritte nötig, um<br />

den Förderantrag bei der LAG zu stellen.<br />

Die LAG entscheidet, ob ein Projekt<br />

gefördert werden soll. Im Anschluss<br />

muss ein Antrag beim Amt für regionale<br />

Landesentwicklung (ArL) gestellt<br />

werden, welches die Förderfähigkeit,<br />

den Kostenplan und die Finanzierungsaufstellung,<br />

aber auch eine mögliche<br />

Mittelausschüttung prüft. Um einen<br />

reibungslosen Ablauf zu gewährleisten,<br />

sollten sich Vereine zunächst vom<br />

Regionalmanagement beraten lassen.<br />

Die Beratung ist für alle Antragsteller<br />

kostenlos und stellt sicher, dass die<br />

Projektskizze formal korrekt aufgesetzt<br />

wird.<br />

Regionalmanager Nils Schnieders ist<br />

telefonisch unter 0591 964943-22 und<br />

per E-Mail unter info@leader-nol.de<br />

erreichbar.<br />

Regionalmanager<br />

Nils Schnieders<br />

berät Vereine und<br />

weitere Projektträger<br />

kostenlos zur LEADER-<br />

Förderung.<br />

Foto: NOL<br />

Santel<br />

RECHTSANWALT RÜDIGER STASUN<br />

RECHTSANWALT RÜDIGER STASUN<br />

Bramscher Straße 36<br />

D-49593 Bersenbrück<br />

Telefon +49 (0) 5439 80 89 8-0<br />

Telefax +49 (0) 5439 80 89 8-9<br />

Bramscher Straße 36<br />

D-49593 Bersenbrück<br />

Telefon +49 (0) 5439 80 89 8-0<br />

Telefax +49 (0) 5439 80 89 8-9<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Fachanwalt für Sozialrecht<br />

stasun@rechtsanwalt-stasun.de<br />

www.rechtsanwalt-stasun.de<br />

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<strong>Herbst</strong> <strong>2023</strong> <strong>BSB</strong>magazin | 25<br />

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