BSB Magazin Herbst 2023
Das regionale Stadtmagazin für Bersenbrück und Umgebung!
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LEADER-PROJEKTFÖRDERUNG<br />
Projektförderung für Vereine<br />
im Nördlichen Osnabrücker Land<br />
LEADER-Region stellt 350.000 € für Projekte zur Verfügung<br />
Stichtag<br />
10. Okt.<br />
<strong>2023</strong><br />
Seit diesem Jahr bilden die Samtgemeinden<br />
Artland, Bersenbrück, Fürstenau<br />
und Neuenkirchen sowie die Stadt<br />
Bramsche die LEADER-Region Nördliches<br />
Osnabrücker Land (NOL). Für die<br />
Dauer von fünf Jahren steht der Region<br />
ein Budget zur Förderung von Projekten<br />
zur Verfügung. Zu jedem Antragsstichtag<br />
wird ein Teil dieses Budgets<br />
durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG)<br />
freigegeben. Für den 10. Oktober <strong>2023</strong><br />
sind das 350.000 Euro. Gerade für<br />
Vereine ist die LEADER-Förderung ein<br />
attraktives Angebot, um lang gehegte<br />
Projektideen endlich umzusetzen.<br />
Gemeinnützige Vereine können für<br />
Projekte eine Förderung von bis zu<br />
50.000 Euro bekommen, in begründeten<br />
Ausnahmen sogar bis zu 100.000<br />
Euro. Nicht gemeinnützige Vereine können<br />
bis zu 25.000 Euro für ein Projekt<br />
erhalten. Die Förderquote liegt bei 50<br />
% der förderfähigen Nettokosten. Gefördert<br />
werden neben investiven auch<br />
nicht-investive Maßnahmen. Grundsätzlich<br />
förderfähig sind Projekte, die<br />
dazu beitragen, die Region auf den im<br />
Regionalen Entwicklungskonzept (REK)<br />
festgelegten Handlungsfeldern weiterzuentwickeln.<br />
Im Nördlichen Osnabrücker<br />
Land sind das die Themen Soziales<br />
und Gemeinschaft, Lebensraum und<br />
Demografie, Umwelt und Klima, Tourismus<br />
sowie Innovation. Die genauen<br />
Kriterien für eine Projektförderung sind<br />
auf der Website der LEADER-Region<br />
unter www.leader-nol.de einzusehen.<br />
Im kostenlosen Austausch mit dem<br />
Regionalmanagement gibt es schnell<br />
eine Einschätzung, ob ein Projekt die<br />
Förderkriterien erfüllt.<br />
Für einen Antrag bei der LEADER-Region<br />
muss lediglich eine Projektskizze und<br />
ein Kosten- und Finanzierungsplan<br />
eingereicht werden. Zusätzlich müssen<br />
Vereine die nötige Kofinanzierung<br />
sicherstellen und je nach Vorhaben entsprechende<br />
Genehmigungen einholen.<br />
So sind nur wenige Schritte nötig, um<br />
den Förderantrag bei der LAG zu stellen.<br />
Die LAG entscheidet, ob ein Projekt<br />
gefördert werden soll. Im Anschluss<br />
muss ein Antrag beim Amt für regionale<br />
Landesentwicklung (ArL) gestellt<br />
werden, welches die Förderfähigkeit,<br />
den Kostenplan und die Finanzierungsaufstellung,<br />
aber auch eine mögliche<br />
Mittelausschüttung prüft. Um einen<br />
reibungslosen Ablauf zu gewährleisten,<br />
sollten sich Vereine zunächst vom<br />
Regionalmanagement beraten lassen.<br />
Die Beratung ist für alle Antragsteller<br />
kostenlos und stellt sicher, dass die<br />
Projektskizze formal korrekt aufgesetzt<br />
wird.<br />
Regionalmanager Nils Schnieders ist<br />
telefonisch unter 0591 964943-22 und<br />
per E-Mail unter info@leader-nol.de<br />
erreichbar.<br />
Regionalmanager<br />
Nils Schnieders<br />
berät Vereine und<br />
weitere Projektträger<br />
kostenlos zur LEADER-<br />
Förderung.<br />
Foto: NOL<br />
Santel<br />
RECHTSANWALT RÜDIGER STASUN<br />
RECHTSANWALT RÜDIGER STASUN<br />
Bramscher Straße 36<br />
D-49593 Bersenbrück<br />
Telefon +49 (0) 5439 80 89 8-0<br />
Telefax +49 (0) 5439 80 89 8-9<br />
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D-49593 Bersenbrück<br />
Telefon +49 (0) 5439 80 89 8-0<br />
Telefax +49 (0) 5439 80 89 8-9<br />
Fachanwalt für Familienrecht<br />
Fachanwalt für Sozialrecht<br />
stasun@rechtsanwalt-stasun.de<br />
www.rechtsanwalt-stasun.de<br />
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<strong>Herbst</strong> <strong>2023</strong> <strong>BSB</strong>magazin | 25<br />
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