29.09.2023 Aufrufe

Unser Hiddesen: Privatbrauerei Strate Detmold eröffnet Strates Bier-Laden am Marktplatz

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ratgeber •Tipps<br />

Die Ausschlagung von Erbschaften<br />

Eine Erbschaft erwirbt man<br />

bereits in dem Moment, in<br />

dem der Erblasser verstirbt.<br />

Man wird also grundsätzlich<br />

Erbe, ohne dass eine<br />

bestimmte Handlung oder<br />

Erklärung dafür erforderlich<br />

wäre. Dies gilt sogar dann,<br />

wenn man von der Erbschaft<br />

gar nichts weiß, oder überhaupt<br />

nicht Erbe werden will.<br />

Es mag aber unter Umständen<br />

gute Gründe geben, nicht<br />

Erbe werden zu wollen. So<br />

muss man sich vergegenwärtigen,<br />

dass man als Erbe nicht<br />

nur das vorhandene Vermögen<br />

des Erblassers erwirbt,<br />

sondern auch dessen etwaige<br />

Schulden. Ein aktuelles und<br />

immer häufiger auftretendes<br />

Beispiel für eine solche Überschuldung<br />

des Nachlasses ist<br />

der Fall, wenn der Erblasser<br />

vor seinem Tod in einem Pflegeheim<br />

gelebt hat. Dadurch<br />

entstehen hohe Kosten, die<br />

nicht selten in Summe höher<br />

sind als das Vermögen des<br />

Erblassers. Hat der Erblasser<br />

Dr. Christian Behrendt<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

Fachanwalt für Steuerrecht<br />

christian.behrendt@brandi.net<br />

Dr. Jens Hoffmann<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

Fachanwalt für Steuerrecht<br />

jens.hoffmann@brandi.net<br />

BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB<br />

Lindenweg 2 • 32756 <strong>Detmold</strong><br />

T +49 5231 9857 - 0 • F +49 5231 9857 - 50<br />

diese Kosten zu Lebzeiten dann nicht (vollständig) bezahlt,<br />

fallen diese dann den Erben zur Last. Wenn der<br />

Nachlass überschuldet ist, gewinnt ein Erbe durch die<br />

Erbschaft also nichts.<br />

Aus diesem Grund muss aber auch niemand Erbe werden.<br />

Das Gesetz sieht für diese Fälle vielmehr Möglichkeiten<br />

vor, zu vermeiden, dass ein Erbe aufgrund eines<br />

verschuldeten Nachlasses im Ergebnis schlechter<br />

gestellt wird, als wenn er kein Erbe geworden wäre.<br />

Eine dieser Möglichkeiten ist die Ausschlagung der<br />

Erbschaft.<br />

Die Ausschlagung bewirkt, dass der Erbanfall als „nicht<br />

erfolgt“ gilt. Das bedeutet, dass die nächste Person in<br />

der Erbfolge Erbe wird. Dies gilt rückwirkend für den Moment<br />

des Ablebens des Erblassers - wird die Erbschaft<br />

ausgeschlagen, ist der Ausschlagende also nie Erbe gewesen.<br />

Übrigens: gibt es keine weiteren Personen in der<br />

Erbfolge oder wird die Erbschaft von allen Erbberechtigten<br />

ausgeschlagen, erbt schließlich der Staat. Dieser<br />

kann die Erbschaft dann nicht mehr ausschlagen.<br />

BIELEFELD DETMOLD GÜTERSLOH PADERBORN MINDEN HANNOVER PARIS PEKING<br />

Die Erklärung, dass die Erbschaft<br />

ausgeschlagen wird,<br />

ist gegenüber dem Nachlassgericht<br />

abzugeben.<br />

Dies kann entweder zur<br />

Niederschrift beim Nachlassgericht<br />

selbst erfolgen.<br />

Dann nimmt der zuständige<br />

Rechtspfleger die Erklärung,<br />

dass eine Erbschaft ausgeschlagen<br />

wird zu Protokoll.<br />

Eine weitere Möglichkeit der<br />

Erbausschlagung ist die entsprechend<br />

von einem Notar<br />

beglaubigte schriftliche Erklärung,<br />

welche an das Nachlassgericht<br />

versandt wird.<br />

Oft müssen sich Erben allerdings<br />

überhaupt erst einmal<br />

einen Überblick verschaffen,<br />

was denn nun überhaupt alles<br />

zum Nachlass gehört.<br />

Das Gesetz räumt daher für<br />

die Entscheidung, ob eine<br />

Erbschaft ausgeschlagen<br />

werden soll, eine Frist von<br />

sechs Wochen ein. Diese Frist<br />

beginnt zu laufen, sobald<br />

der Erbe von seiner Erbenstellung<br />

Kenntnis erlangt. Bei gesetzlichen Erben wie<br />

Kindern oder Ehegatten ist das beispielsweise schon<br />

dann der Fall, wenn Sie vom Ableben des Erblassers<br />

erfahren und wissen, dass sie nicht von der Erbfolge<br />

ausgeschlossen sind.<br />

Unter Umständen ist die Ausschlagung des Erbes allerdings<br />

auch anfechtbar. Dies gilt insbesondere dann,<br />

wenn sich der Erbe über den Wert des Nachlasses geirrt<br />

hat – so zum Beispiel, wenn der Ausschlagende<br />

nach der Ausschlagung herausfindet, dass eben doch<br />

noch erhebliches Vermögen des Erblassers vorhanden<br />

ist. Die Frage, eine Ausschlagung allerdings tatsächlich<br />

angefochten werden kann, kann fast nie pauschal<br />

beantwortet werden und bedarf stets der sorgfältigen<br />

Prüfung im Einzelfall.<br />

Grundsätzlich gilt auch: Die Ausschlagung einer Erbschaft<br />

ist allerdings nicht immer die optimale Lösung.<br />

Fachkundige Beratung ist daher vor der Entscheidung,<br />

eine Erbschaft auszuschlagen, unumgänglich.<br />

redaktionelle Anzeige<br />

12<br />

<strong>Unser</strong> <strong>Hiddesen</strong>/ Oktober - November ‘23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!