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Unternehmen Österreich 3/2023

Das Magazin des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands

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aktuell<br />

Durch das Modell der SPÖ würden 98 % der Bevölkerung<br />

weniger Steuern zahlen und nur 2 %<br />

der Bevölkerung – nämlich Multimillionäre –<br />

würden einen gerechten Beitrag leisten.<br />

Bereit für eine Millionärssteuer<br />

Das Aufkommen der Millionärssteuern wird sich<br />

auf 5 bis 6 Milliarden € jährlich belaufen. Geld,<br />

das die SPÖ einerseits in die Senkung der Steuern<br />

auf Arbeit und andererseits in den Wiederaufbau<br />

unseres Gesundheitssystems sowie in den<br />

Ausbau der Kinderbetreuung investieren möchte.<br />

Eine Studie des Instituts für empirische Sozialforschung<br />

(IFES) zeigt zu Beginn des Jahres auf,<br />

dass zwei Drittel der <strong>Österreich</strong>erinnen und <strong>Österreich</strong>er<br />

bereit für eine Millionärssteuer sind.<br />

Uns haben einige Fragen aus unternehmerischer<br />

Sicht zum SPÖ-Millionärssteuer-Konzept erreicht<br />

(siehe rechts).<br />

FRAGEN & ANTWORTEN<br />

1. Inwiefern wären von der Vermögenssteuer<br />

auch Anteile an Kapitalgesellschaften<br />

betroffen?<br />

Anteile an Kapitalgesellschaften sind in<br />

dem Maß, in dem das Gesamtvermögen<br />

einer Person den Freibetrag von 1 Million €<br />

überschreitet, betroffen. Das Anteilsvermögen<br />

minus Verbindlichkeiten wird in dieser<br />

Rechnung inkludiert. Das Eigenheim bis<br />

1,5 Millionen € ist ausgenommen.<br />

2. Wären nur öffentlich gehandelte Aktien<br />

von börsennotierten <strong>Unternehmen</strong> betroffen,<br />

oder auch Anteile an nicht öffentlich<br />

gehandelten AGs und GmbHs?<br />

Alle Anteile sind betroffen. Bis zum Ende<br />

der Vermögenssteuer in <strong>Österreich</strong> (1993)<br />

wurden alle GmbH-Anteile mit dem sogenannten<br />

Wiener Verfahren – einer Kombination<br />

aus Substanzwert und Ertragswert –<br />

jahrzehntelang bewertet. Dazu bestehen<br />

also bereits Rechtsprechung und Praxis.<br />

3. Wie würde die Bewertung der nicht öffentlich<br />

gehandelten Anteile zur Bemessungsgrundlage<br />

erfolgen?<br />

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf<br />

Basis des Bewertungsgesetzes. Ausschlaggebende<br />

Größen sind Vermögenswert<br />

und Ertragswert. Bei <strong>Unternehmen</strong> wird<br />

es in der Bewertung insbesondere auf die<br />

Ertragslage ankommen. Basis sind dabei<br />

die Gewinne der vergangenen drei Jahre<br />

(Durchschnittsbetrachtung). Ein Betrieb,<br />

der keinen Ertrag erwirtschaftet, wird nicht<br />

vermögenssteuerpflichtig werden.<br />

4. Ein Start-up wird bei einer Finanzierungsrunde<br />

mit 20 Millionen € bewertet,<br />

macht aber noch keine Gewinne. Die<br />

Gründerin hält nach der Finanzierungsrunde<br />

25 % am <strong>Unternehmen</strong>, kann sich<br />

aber noch gar keine Gewinne auszahlen,<br />

weil es keine gibt. Muss sie Vermögenssteuer<br />

für die 5 Millionen € entrichten?<br />

Nein, da die Bewertung – wie unter 3. beschrieben<br />

– anderen Bewertungsregeln<br />

(Vermögenswert und Ertragswert) folgt.<br />

Hast du noch weitere Fragen?<br />

Dann melde dich gerne bei uns via<br />

office@wirtschaftsverband.at<br />

<strong>Unternehmen</strong> <strong>Österreich</strong> 3 | <strong>2023</strong><br />

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