Unternehmen Österreich 3/2023
Das Magazin des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands
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aktuell<br />
Durch das Modell der SPÖ würden 98 % der Bevölkerung<br />
weniger Steuern zahlen und nur 2 %<br />
der Bevölkerung – nämlich Multimillionäre –<br />
würden einen gerechten Beitrag leisten.<br />
Bereit für eine Millionärssteuer<br />
Das Aufkommen der Millionärssteuern wird sich<br />
auf 5 bis 6 Milliarden € jährlich belaufen. Geld,<br />
das die SPÖ einerseits in die Senkung der Steuern<br />
auf Arbeit und andererseits in den Wiederaufbau<br />
unseres Gesundheitssystems sowie in den<br />
Ausbau der Kinderbetreuung investieren möchte.<br />
Eine Studie des Instituts für empirische Sozialforschung<br />
(IFES) zeigt zu Beginn des Jahres auf,<br />
dass zwei Drittel der <strong>Österreich</strong>erinnen und <strong>Österreich</strong>er<br />
bereit für eine Millionärssteuer sind.<br />
Uns haben einige Fragen aus unternehmerischer<br />
Sicht zum SPÖ-Millionärssteuer-Konzept erreicht<br />
(siehe rechts).<br />
FRAGEN & ANTWORTEN<br />
1. Inwiefern wären von der Vermögenssteuer<br />
auch Anteile an Kapitalgesellschaften<br />
betroffen?<br />
Anteile an Kapitalgesellschaften sind in<br />
dem Maß, in dem das Gesamtvermögen<br />
einer Person den Freibetrag von 1 Million €<br />
überschreitet, betroffen. Das Anteilsvermögen<br />
minus Verbindlichkeiten wird in dieser<br />
Rechnung inkludiert. Das Eigenheim bis<br />
1,5 Millionen € ist ausgenommen.<br />
2. Wären nur öffentlich gehandelte Aktien<br />
von börsennotierten <strong>Unternehmen</strong> betroffen,<br />
oder auch Anteile an nicht öffentlich<br />
gehandelten AGs und GmbHs?<br />
Alle Anteile sind betroffen. Bis zum Ende<br />
der Vermögenssteuer in <strong>Österreich</strong> (1993)<br />
wurden alle GmbH-Anteile mit dem sogenannten<br />
Wiener Verfahren – einer Kombination<br />
aus Substanzwert und Ertragswert –<br />
jahrzehntelang bewertet. Dazu bestehen<br />
also bereits Rechtsprechung und Praxis.<br />
3. Wie würde die Bewertung der nicht öffentlich<br />
gehandelten Anteile zur Bemessungsgrundlage<br />
erfolgen?<br />
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf<br />
Basis des Bewertungsgesetzes. Ausschlaggebende<br />
Größen sind Vermögenswert<br />
und Ertragswert. Bei <strong>Unternehmen</strong> wird<br />
es in der Bewertung insbesondere auf die<br />
Ertragslage ankommen. Basis sind dabei<br />
die Gewinne der vergangenen drei Jahre<br />
(Durchschnittsbetrachtung). Ein Betrieb,<br />
der keinen Ertrag erwirtschaftet, wird nicht<br />
vermögenssteuerpflichtig werden.<br />
4. Ein Start-up wird bei einer Finanzierungsrunde<br />
mit 20 Millionen € bewertet,<br />
macht aber noch keine Gewinne. Die<br />
Gründerin hält nach der Finanzierungsrunde<br />
25 % am <strong>Unternehmen</strong>, kann sich<br />
aber noch gar keine Gewinne auszahlen,<br />
weil es keine gibt. Muss sie Vermögenssteuer<br />
für die 5 Millionen € entrichten?<br />
Nein, da die Bewertung – wie unter 3. beschrieben<br />
– anderen Bewertungsregeln<br />
(Vermögenswert und Ertragswert) folgt.<br />
Hast du noch weitere Fragen?<br />
Dann melde dich gerne bei uns via<br />
office@wirtschaftsverband.at<br />
<strong>Unternehmen</strong> <strong>Österreich</strong> 3 | <strong>2023</strong><br />
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