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Elternmagazin ELMA Dezember Januar 2023

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60 RECHT UND SOZIALES<br />

© deepblue4you<br />

BLITZEN<br />

UND SO WEITER<br />

Mit dem Familienauto passieren häufig unschöne<br />

Dinge. Gerade ungewollte Fotos von der Autobahn<br />

flattern oft in den Briefkasten. Was sollte man<br />

also tun, wenn die potenziell teuren und häufig<br />

Zunächst ist festzustellen,<br />

dass die übliche<br />

Verkehrsordnungswidrigkeit nach drei Monaten<br />

verjährt, die Verjährung aber unterbrochen<br />

wird, sobald ein Anhörungsbogen verschickt<br />

wird. Wichtig ist hier, dass die Verjährungsunterbrechung<br />

nur gegen denjenigen wirkt, der den<br />

Bogen bekommt. Ist also jemand anders gefahren<br />

und bekommt dieser jemand den Anhörungsbogen<br />

nicht vor Ablauf von drei Monaten, ist die<br />

Angelegenheit verjährt. Dann ist es hilfreich, die<br />

Angelegenheit ggf. etwas zu verzögern. Wenn<br />

man den Anhörungsbogen bekommt, sollte<br />

man sich zunächst das Bild genau ansehen. Die<br />

Bildqualität variiert von gestochen scharf bis zu<br />

völlig unerkennbar. Wenn ein Bild unbrauchbar<br />

ist und der Verstoß nicht zugegeben wird, dann<br />

wird auch nichts passieren. Gleichermaßen muss<br />

man keine Familienmitglieder identifizieren, da<br />

schlechten Aufnahmen eintrudeln?<br />

Text Wolf von Rosenstiel<br />

es in diesem Fall das<br />

Recht zu schweigen<br />

bei Zeugeneigenschaft gegenüber Verwandten<br />

gibt. Davon sollte man in jedem Fall Gebrauch<br />

machen.<br />

Die in der Gesellschaft verbreitete große Angst<br />

davor, dass dann eine Pflicht zum Führen eines<br />

Fahrtenbuches ausgesprochen wird, ist in der Regel<br />

unbegründet, und eine Fahrtenbuchauflage<br />

wird unwirksam, sobald ein Fahrzeug abgemeldet<br />

wird. Es handelt sich hier also nicht um eine<br />

wirklich große Unbill.<br />

Grundsätzlich ist man also gut beraten, ruhig zu<br />

bleiben, wenn jemand anderes aus der Familie<br />

gefahren ist oder das Bild schlecht ist. Dies gilt<br />

nicht nur beim klassischen Blitzen, sondern bei<br />

allen Delikten, die einem selbst oder einem Familienmitglied<br />

vorgeworfen werden, nicht nur<br />

im Verkehr. Wenn ein Schreiben kommt oder

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