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Waffenmarkt-Intern 0124

Waffenmarkt-Intern – Das B2B-Insider-Magazin für Jagd, Messer, Schießsport und Security – die Januar-Ausgabe mit dem Schwerpunkt Handwerk.

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INTERN _ 1 / 2024 WIRTSCHAFT _ 25<br />

Gesetzliche Änderungen 2024<br />

für deutsche Arbeitgeber<br />

DAS JAHR 2024 bringt für deutsche Arbeitgeber<br />

eine Reihe von gesetzlichen Neuerungen<br />

mit sich, auf die man sich einstellen<br />

muss. Die anstehenden Änderungen reichen<br />

von Neuregelungen im Arbeitsrecht bis hin<br />

zu steuerlichen Anpassungen und umfassen<br />

verschiedene Aspekte der Unternehmensführung.<br />

Änderungen im Arbeitsrecht<br />

- Kinderkrankengeld: Ab 1. Januar 2024<br />

tritt eine Neuregelung für das Kinderkrankengeld<br />

in Kraft. Gesetzlich krankenversicherte<br />

Eltern erhalten bis zu 15<br />

Arbeitstage pro Kind (unter zwölf Jahren)<br />

Kinderkrankengeld, Alleinerziehende<br />

bis zu 30 Arbeitstage. Arbeitgeber<br />

sollten ihre Arbeitsverträge entsprechend<br />

überprüfen und anpassen.<br />

- Freibetrag für Betriebsveranstaltungen:<br />

Der steuerliche Freibetrag für Zuwendungen<br />

im Rahmen von Betriebsveranstaltungen<br />

steigt voraussichtlich von<br />

110 Euro auf 150 Euro pro Veranstaltung<br />

und Teilnehmenden.<br />

- Telefonische Krankschreibungen: Mitarbeitende<br />

können auch künftig telefonisch<br />

eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

erhalten, allerdings nur unter<br />

bestimmten Voraussetzungen.<br />

- Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen:<br />

Die steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen<br />

sollen ab<br />

dem 1. Januar 2024 erhöht werden.<br />

- Mögliche Reform des Arbeitszeitgesetzes:<br />

Ein neues Arbeitszeitgesetz könnte<br />

elektronische Zeiterfassung für Unternehmen<br />

mit mehr als zehn Mitarbeitenden<br />

vorschreiben.<br />

- Beschäftigtendatenschutzgesetz: Die<br />

Bundesregierung plant ein Gesetz zum<br />

Datenschutz der Beschäftigten.<br />

Mindestlohn und Minijob-Grenze<br />

- Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2024<br />

auf 12,41 Euro brutto pro Stunde, und<br />

2025 ist eine weitere Erhöhung auf 12,82<br />

Euro geplant.<br />

- Parallel dazu steigt die Minijob-Grenze,<br />

die ab 2024 voraussichtlich bei 538 Euro<br />

brutto im Monat liegt.<br />

Wachstumschancengesetz<br />

- Dieses Gesetz zielt darauf ab, kleinen<br />

und mittelständischen Unternehmen<br />

mehr Entwicklungsmöglichkeiten zu<br />

bieten, etwa durch steuerliche Anreize<br />

und Förderprogramme. Zu den Kernpunkten<br />

gehören Investitionsprämien<br />

für Klimaschutz und eine degressive Abschreibung<br />

für bewegliche Wirtschaftsgüter.<br />

Weitere relevante Änderungen<br />

- Diverse Änderungen betreffen Bereiche<br />

wie Aufbewahrungsfristen, Ausgleichsabgaben,<br />

Forschungsförderungen und<br />

mehr. Unternehmen sollten sich fortlaufend<br />

über diese Änderungen informieren<br />

und ihre Strategien entsprechend<br />

anpassen.<br />

www.gesetze-im-internet.de<br />

cj<br />

Steueränderungen 2024<br />

Fotos. peterschreiber.media / Getty Images<br />

2024 SIND IN DEUTSCHLAND umfangreiche<br />

Steueränderungen geplant, die insbesondere<br />

Handel, Handwerk und Unternehmen<br />

betreffen. Diese Änderungen sind Teil des<br />

Wachstumschancengesetzes und weiterer<br />

Gesetzesinitiativen. Zu den wichtigsten Änderungen<br />

gehören:<br />

Anhebung verschiedener Freigrenzen<br />

und Pauschalen: Dazu zählen die Erhöhung<br />

der Freigrenze für Geschenke an Ge-<br />

schäftspartner von 35 Euro auf 50 Euro, die<br />

Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen<br />

von 110 Euro auf 150 Euro, und<br />

die Steigerung der Verpflegungspauschalen<br />

bei Dienstreisen​.<br />

Erhöhung der Umsatzgrenze für die<br />

Ist-Besteuerung: Unternehmen mit Umsätzen<br />

bis zu 800.000 Euro (bisher 600.000<br />

Euro) können die Umsatzsteuer nach vereinnahmten<br />

Entgelten berechnen​.<br />

Investitionsprämie für Klimaschutzinvestitionen:<br />

Es wird eine Prämie von 15<br />

% für Investitionen in Energieeffizienz und<br />

Klimaschutz angeboten, wobei maximal Investitionen<br />

von 200 Millionen Euro gefördert<br />

werden​.<br />

Anhebung des Werts für geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter und der<br />

Betragsgrenze für Sammelpostenabschreibung:<br />

Der Wert für ge- →

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