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Das Stadtgespräch Ausgabe Februar 2024 auf MeinRHWD

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1 Auf den grünen Streifen achten<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

nen Jahr war bei Autobahnfahrten<br />

immer das klassische Pickerl<br />

fällig. Gar keinen Spaß verstehen<br />

die Österreicher bei Rasern. Am 1.<br />

März <strong>2024</strong> tritt der letzte Teil des<br />

Maßnahmenpakets gegen Raserei<br />

in Kraft. Mit der dann gültigen Novelle<br />

der Straßenverkehrsordnung<br />

wird den Behörden unter anderem<br />

die Möglichkeit eingeräumt, Fahrzeuge<br />

zu beschlagnahmen und für<br />

verfallen zu erklären. <strong>Das</strong> bedeutet<br />

im Extremfall, dass man sein<br />

Fahrzeug nicht zurückbekommt.<br />

In der Schweiz, in der Raser<br />

schon länger mit empfindlichen<br />

Strafen belegt werden, greift <strong>2024</strong><br />

der deutsch-schweizerische Polizeivertrag.<br />

<strong>Das</strong> bedeutet, dass<br />

Bußgelder, die in der Schweiz verhängt<br />

wurden, problemlos auch<br />

bei uns eingetrieben werden können<br />

und umgekehrt. <strong>Das</strong> gilt ab einem<br />

Bußgeld von 70 Euro oder 80<br />

Franken. Und ein solches Bußgeld<br />

ist in der Schweiz schnell erreicht<br />

und überschritten. So kosten etwa<br />

20 km/h zu schnelles Fahren 165<br />

Euro.<br />

Rabatt bei Sofortzahlung<br />

Für Spanien gilt schon lange, dass<br />

dort verhängte Bußgelder auch<br />

bei uns »vollstreckbar« sind, wie<br />

es in schönstem Beamtendeutsch<br />

heißt. Allerdings haben spanische<br />

Behörden offenbar auch immer einen<br />

päda gogischen Ansatz, denn<br />

wer sofort sein Bußgeld zahlt oder<br />

innerhalb von 20 Tagen nach der<br />

Zustellung bei uns, der muss nur<br />

die Hälfte des Tickets bezahlen.<br />

Wird man vor Ort in Spanien gestoppt,<br />

bitten die Damen und<br />

Herren der Polizei direkt zur Kasse.<br />

Wer nicht vor Ort zahlen möchte,<br />

muss eine Sicherheitsleistung<br />

hinterlegen, das sogenannte depósito.<br />

Wenn die Beamten das<br />

Gefühl haben, dass man sich <strong>auf</strong><br />

und davon machen möchte, ohne<br />

bezahlt zu haben, können sie auch<br />

das Fahrzeug beschlagnahmen bis<br />

dann gezahlt wird.<br />

Wie ich selbst erfahren durfte,<br />

muss man beim Parken in Spanien<br />

besser <strong>auf</strong>passen als früher. Im<br />

wunderschönen Ort Sitges, etwa<br />

60 Kilometer südlich von Barcelona,<br />

waren früher die Parkplätze<br />

nicht nur an der langen Promenade,<br />

sondern auch überall sonst<br />

außerhalb der Hauptsaison im<br />

Juli und August kostenfrei. <strong>Das</strong><br />

ist nun nicht mehr so, denn die<br />

in Hellblau eingezeichneten Plätze<br />

sind kostenpflichtig. <strong>Das</strong> gilt<br />

auch, wenn der Parkautomat in<br />

der Nähe kaputt ist, denn dann<br />

soll man halt einen anderen Automaten<br />

suchen. Noch interessanter<br />

ist, dass es mittlerweile auch<br />

Parkbuchten in Hellgrün gibt. Auf<br />

denen darf man gar nicht parken,<br />

wie ein kleines Hinweisschild <strong>auf</strong><br />

Katalanisch verkündet. Denn die<br />

grünen Parkplätze sind Anwohnerplätze.<br />

Wer dort parkt, soll<br />

90 Euro Strafe zahlen. Da die Ticketverteiler<br />

noch vor Ort waren,<br />

konnte ich sie um Rat fragen. Ich<br />

bekam zur Auskunft, dass derjenige,<br />

der innerhalb von drei<br />

Stunden zahlt, deutlich weniger,<br />

38 <strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong>

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