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BTGA Almanach 2024

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Technische Trends und Normung<br />

Abbildung 2: Vergleich der Eigenschaften von Wasserstoff und Erdgas sowie deren Auswirkungen<br />

doch Wärmepumpen meist die bessere<br />

Lösung.<br />

Anders sieht es dagegen im Gebäudebestand<br />

aus: Hier ist die kommunale Wärmeplanung<br />

maßgebend, die in Städten mit mehr<br />

als 100.000 Einwohnern spätestens bis zum<br />

30. Juni 2026 und in kleineren Kommunen<br />

bis spätestens 30. Juni 2028 darüber aufklären<br />

soll, welche Möglichkeiten der Wärmeversorgung<br />

in der Gemeinde und vor Ort zur<br />

Verfügung stehen. Wird vorher der Einbau<br />

einer neuen Heizung erforderlich, so dürfen<br />

Gasbrennwertgeräte eingesetzt werden,<br />

wenn diese schrittweise mit einem zunehmenden<br />

Anteil grüner Gase betrieben werden<br />

können, beispielsweise mit Biogas oder<br />

grünem Wasserstoff:<br />

• ab 2029 mit mindestens 15 Prozent,<br />

• ab 2035 mit mindestens 30 Prozent und<br />

• ab 2040 mit mindestens 60 Prozent.<br />

Paragraf 71k, Absatz 1, des GEG 1 macht jedoch<br />

eine Ausnahme für Gasheizgeräte, die<br />

für den Betrieb mit reinem Wasserstoff umgerüstet<br />

werden können – wenn die örtliche<br />

Wärmeplanung ein Wasserstoffnetz vorsieht<br />

und der Netzbetreiber einen verbindlichen<br />

Plan für die Umstellung auf den neuen Energieträger<br />

bis Ende 2044 vorgelegt hat. In diesem<br />

Fall können die Geräte eingebaut werden,<br />

ohne die Vorgaben zur Nutzung Erneuerbarer<br />

Energie erfüllen zu müssen.<br />

Damit ist ein H 2 -ready-Privileg entstanden,<br />

das für die Betreiber der über 14 Millionen<br />

Gasheizungen im Gebäudebestand 2 erhebliche<br />

Vorteile mit sich bringt, wenn sich<br />

deren Anlagen in zukünftigen Wasserstoffnetz-Ausbaugebieten<br />

befinden: Wer ab <strong>2024</strong><br />

seine alte Gasheizung gegen ein neues Gasbrennwertgerät<br />

austauscht (Abbildung 1),<br />

das sich für den reinen Wasserstoffbetrieb<br />

umrüsten lässt, darf weitere Jahre mit fossilem<br />

Erdgas heizen – und das bis auf Weiteres<br />

zu voraussichtlich geringeren Kosten.<br />

Zum einen wird sich die Investition in ein<br />

100-Prozent-H 2 -ready-Gerät etwa auf dem Niveau<br />

eines herkömmlichen Gasbrennwertgeräts<br />

bewegen; zum anderen dürfte der Preis<br />

für Erdgas noch für geraume Zeit geringer<br />

sein als für grünen Wasserstoff. Solange der<br />

neue Energieträger „grüner Wasserstoff“ lediglich<br />

in geringen Mengen verfügbar ist, haben<br />

die Erzeuger keinen Anlass, diesen günstiger<br />

als Erdgas anzubieten.<br />

Unterschiedliche<br />

Verbrennungseigenschaften<br />

Die Entwicklung von Gasbrennwertgeräten<br />

für die Verbrennung von reinem Wasserstoff<br />

hat bereits vor einigen Jahren begonnen. Aufgrund<br />

der in den Wand- und Kompaktgeräten<br />

der verschiedenen Vitodens Baureihen<br />

serienmäßig vorhandenen gasadaptiven Verbrennungsregelung<br />

Lambda Pro Plus ließen<br />

sich die Geräte bereits problemlos und ohne<br />

jegliche Umrüstung oder Umstellung mit Gemischen<br />

aus Erdgas und begrenzten Wasserstoffanteilen<br />

von 20 bis 30 Volumenprozent<br />

und auch mit beliebigen Anteilen von Bio-<br />

Erdgas betreiben. Es bestand also eine ausgezeichnete<br />

Basis für die Weiterentwicklung<br />

hin zu Gasbrennwertgeräten, die für den Betrieb<br />

mit reinem Wasserstoff vorbereitet sind.<br />

Reiner Wasserstoff als Brennstoff unterscheidet<br />

sich allerdings von Erdgas in einer<br />

Reihe von Eigenschaften (Abbildung 2). Diese<br />

Eigenschaften des Wasserstoffs haben praktische<br />

Auswirkungen auf nahezu alle verbrennungstechnischen<br />

Parameter eines Gasheizgerätes,<br />

beispielsweise auf Leistung, Luftzahl,<br />

Emissionen und Effizienz – aber auch<br />

auf die Gerätesicherheit. Das macht wesentliche<br />

technische Anpassungen erforderlich.<br />

Erster Schritt:<br />

Prüfen der Eignung<br />

In einem ersten Schritt wurden Wandgeräte<br />

aus einer laufenden Serie auf ihre Eignung<br />

für den Betrieb mit Erdgas-/Wasserstoff-Gemischen<br />

untersucht (Abbildung 3). In dem<br />

Testprogramm wurden geprüft:<br />

• die Gerätesicherheit – abgeleitet aus EN<br />

15502 (Sicherheits-Abschaltwege, Flammenrückschlag,<br />

Late Ignition),<br />

• die Geräte-Robustheit und Kernfunktionen<br />

(Zündverhalten, Ionisationsstrom,<br />

Flammenüberwachung Grenzgassimulation)<br />

und<br />

• die Geräteeigenschaften (Luftzahl und<br />

Leistung, CO- und NO x -Emissionen, Effizienz<br />

/ Wirkungsgrad).<br />

Alle Testkriterien wurden vollständig erfüllt,<br />

auch bei hohen Wasserstoffanteilen<br />

von bis zu 30 Prozent. Die Gerätesicherheit<br />

Abbildung 3: Seriengeräte<br />

aus dem Baujahr<br />

2019 wurden auf ihre<br />

Eignung für den Betrieb<br />

mit Erdgas-/Wasserstoff-<br />

Gemischen untersucht.<br />

<strong>BTGA</strong>-<strong>Almanach</strong> <strong>2024</strong> 11

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