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Unser Hiddesen: Frühlingsfest & Naturerlebnisse

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Ratgeber •Tipps<br />

Eheverträge<br />

Einen Ehevertrag abzuschließen<br />

ist keine Pflicht, aber in<br />

vielen Fällen doch sinnvoller als<br />

den meisten bekannt. Gründe<br />

für einen Ehevertrag und<br />

dessen mögliche Inhalte sind<br />

vielfältig. Hauptgrund für den<br />

Abschluss eines Ehevertrags<br />

ist oft Folgendes: heiratet ein<br />

Paar, tritt es automatisch in<br />

den Güterstand der Zugewinngemeinschaft<br />

ein. Das bedeutet,<br />

dass bei einer Scheidung<br />

der Ehegatte, der während der<br />

Dauer der Ehe einen höheren<br />

Vermögenszuwachs als der<br />

andere Ehegatte hatte, dem<br />

anderen Ehegatten eine sog.<br />

„Zugewinnausgleich“ schuldet.<br />

Das Gesetz geht nämlich<br />

immer noch als Normalfall davon<br />

aus, dass ein Ehegatte das<br />

Geld verdient, und der andere<br />

sich um Kinder, Haushalt etc.<br />

kümmert und daher auch einen<br />

geringeren Vermögenszuwachs<br />

aufweist.<br />

Dr. Christian Behrendt<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

Fachanwalt für Steuerrecht<br />

christian.behrendt@brandi.net<br />

Dr. Jens Hoffmann<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

Fachanwalt für Steuerrecht<br />

jens.hoffmann@brandi.net<br />

BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB<br />

Lindenweg 2 • 32756 Detmold<br />

T +49 5231 9857 - 0 • F +49 5231 9857 - 50<br />

Das entspricht allerdings oft nicht mehr der Lebenswirklichkeit.<br />

So ist beispielsweise bei Ehepaaren ohne Kinder,<br />

bei welchen beide Ehepaare arbeiten und den Haushalts-<br />

und sonstige Arbeiten zu gleichen Teilen erledigen,<br />

ein aufgrund des höheren Einkommens eines Ehegatten<br />

nicht immer interessengerecht. Schlimmer noch: Zuwinnausgleichansprüche<br />

können auch dazu führen, dass<br />

eine Immobilie veräußert werden muss oder ein Unternehmen<br />

zerschlagen wird.<br />

In einem Ehevertrag können aber zusätzlich zum Güterstand<br />

auch noch andere Fragen vorausschauend für den<br />

Fall einer Trennung geregelt werden. Darunter fallen beispielsweise<br />

Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich<br />

im Alter oder auch Unterhaltsregelungen für gemeinsame<br />

Kinder oder wegen einer Krankheit oder einer Behinderung<br />

eines Ehegatten.<br />

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Ob im Einzelfall der Abschluss<br />

eines Ehevertrages sinnvoll ist,<br />

kann pauschal nicht beantwortet<br />

werden. Dennoch gibt<br />

es einige Fälle, bei denen der<br />

Abschluss eines Ehevertrages<br />

fast immer empfehlenswert<br />

ist. So sollte bei Ehen, bei welchen<br />

ein Ehegatte Inhaber eines<br />

Unternehmens ist, jedenfalls<br />

das Betriebsvermögen<br />

dieses Unternehmens durch<br />

Ehevertrag aus dem Ehevertrag<br />

ausgenommen werden.<br />

Der Grund dafür ist, dass das<br />

Betriebsvermögen oft das Privatvermögen<br />

des Ehegatten<br />

deutlich übersteigt. Wenn die<br />

Höhe des Betriebsvermögens<br />

nun aber die Höhe des Zugewinnausgleichs<br />

bestimmt,<br />

kann es passieren, dass der<br />

Ehegatte den Zugewinnausgleichsanspruch<br />

gar nicht<br />

zu zahlen im Stande ist. Im<br />

schlimmsten Fall droht dann<br />

die Zwangsvollstreckung in<br />

das Betriebsvermögen, was<br />

schnell existenzbedrohend für das Unternehmen sein<br />

kann. Aus diesem Grunde sehen viele Gesellschaftsverträge<br />

mittlerweile auch die Pflicht zum Abschluss eines<br />

Ehevertrags für ihre Gesellschafter vor. Auch bei kinderlosen<br />

Doppelverdiener-Ehepaaren kann es sinnvoll sein,<br />

Ausgleichsansprüche durch Ehevertrag auszuschließen,<br />

beispielsweise wenn den Ehegatten eine vollständige finanzielle<br />

Unabhängigkeit wichtig ist.<br />

Eheverträge müssen grundsätzlich notariell beurkundet<br />

werden. Eine Beratung, bspw. zu steuerlichen Fragen,<br />

nimmt der Notar allerdings nicht vor. Hierzu kann bei Bedarf<br />

ein Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzugezogen<br />

werden. Beim Abschluss des Ehevertrages muss zudem<br />

beachtet werden, dass dieser nicht zu einseitig zu Gunsten<br />

eines der Ehegatten ausfällt – hier besteht die Gefahr,<br />

dass der Ehevertrag ganz oder teilweise unwirksam<br />

ist. Auch diese Gefahr kann durch sorgfältige Vertragsgestaltung<br />

bereits im Vorfeld beseitigt werden.<br />

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<strong>Unser</strong> <strong>Hiddesen</strong>/ April - Mai ‘24

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