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Unser Hiddesen: Frühlingsfest & Naturerlebnisse

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Ratgeber •Tipps<br />

Matthias Ansbach,<br />

Energieberater<br />

So lässt sich der CO2-Preis für das<br />

Heizen berechnen<br />

Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps rund um<br />

Heizkosten und die Berücksichtigung<br />

des CO2-Preises bei Mieter:innen<br />

Der Anfang 2021 von der Bundesregierung eingeführte<br />

und sich schrittweise erhöhende CO2-Preis betrifft fossile<br />

Brennstoffe für die Sektoren Wärme und Verkehr, also<br />

zum Beispiel Gas, Heizöl und Benzin. Damit sollen unter<br />

anderem mehr Anreize zur energetischen Gebäudesanierung<br />

geschaffen werden. Für das Jahr 2024 hat die<br />

Bundesregierung den CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro<br />

Tonne erhöht. „Im Gegensatz zu Eigentümer:innen können<br />

Mieter:innen weder durch die Gebäudedämmung<br />

ihren Energiebedarf senken noch sich für eine neue,<br />

energieeffiziente Heizung entscheiden.<br />

Darum werden die CO2-Kosten seit 2023 bei Öl- und Gasheizungen<br />

zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen<br />

aufgeteilt“, sagt Matthias Ansbach, Energieexperte der<br />

Verbraucherzentrale NRW im Kreis Lippe. „<strong>Unser</strong> Online-<br />

Tool zur Berechnung der anfallenden Kosten zum CO2-<br />

Preis hilft dabei, die korrekte Aufteilung darzustellen.“<br />

Was dazu bei der Ermittlung der eigenen CO2-Preiskosten<br />

zu berücksichtigen ist, hat die Verbraucherzentrale<br />

NRW in drei Tipps zusammengestellt.<br />

Zentralheizung: Rechnung auf Vermieter-Anteil prüfen<br />

Der CO2-Preis fällt grundsätzlich dann an, wenn<br />

mit Öl, Gas oder Fernwärme geheizt wird. Wohnen<br />

Verbraucher:innen zur Miete in einem Haus mit Zentralheizung,<br />

sind die Eigentümer dazu verpflichtet ihren<br />

Anteil am CO2-Preis in der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen.<br />

Der Anteil der Vermieter:innen reduziert<br />

damit die Heizkosten, ohne das Mieter:innen aktiv werden<br />

müssen. Der CO2-Kostenanteil muss in der Heizkostenabrechnung<br />

ausgewiesen und abgezogen werden.<br />

Fehlt die entsprechenden Kostenausweisung, dürfen<br />

Mieter:innen ihre gesamten Heizkosten um drei Prozent<br />

kürzen.<br />

Direkter Vertrag mit Energieversorger:<br />

Selbst aktiv werden<br />

Wer zur Miete wohnt mit Gasetagenheizung und damit<br />

einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger hat,<br />

muss sich mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter<br />

in Verbindung setzen, um die korrekte Aufteilung<br />

der CO2-Kosten zu klären. Zur Ermittlung werden die<br />

Wohnfläche in Quadratmetern und der Jahresverbrauch<br />

in Kilowattstunden (kWh) benötigt. Bei der Berechnung<br />

hilft das entsprechende Online-Tool der Verbraucherzentrale<br />

NRW.<br />

Über Sonderregeln Bescheid wissen<br />

Andere Kostenvereinbarungen zwischen den Mietparteien<br />

sind in Ein- und Zweifamilienhäusern möglich, wenn<br />

die vermietende Person selbst eine Wohnung in diesem<br />

Haus bewohnt. Eine weitere Sonderregel betrifft beispielsweise<br />

die Nutzung von Gas zum Kochen. Nutzen<br />

Mieter:innen dies, ist der Vermieter:innen-Anteil an den<br />

CO2-Kosten um fünf Prozent zu kürzen.<br />

Mehr Tipps und Hilfestellungen zum Energiesparen gibt<br />

es online unter www.verbraucherzentrale.nrw.<br />

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nrw<br />

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<strong>Unser</strong> <strong>Hiddesen</strong>/ April - Mai ‘24

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