30.04.2024 Aufrufe

Bauratgeber | Frühling 2024

Im Frühjahr 2024 verändern wirtschaftliche, energiepolitische und digitale Entwicklungen den Bausektor. Trotzdem bleibt der Wunsch nach den eigenen vier Wänden stark. Unser Bauratgeber bietet hilfreiche Tipps für Bauvorhaben und Renovierungen, um kluge und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

Im Frühjahr 2024 verändern wirtschaftliche, energiepolitische und digitale Entwicklungen den Bausektor. Trotzdem bleibt der Wunsch nach den eigenen vier Wänden stark. Unser Bauratgeber bietet hilfreiche Tipps für Bauvorhaben und Renovierungen, um kluge und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

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BAUEN<br />

Sie sind stattlich, verfügen<br />

über eine gute Bausubstanz<br />

und befinden<br />

sich oft in bester Lage:<br />

Historische Wohnhäuser verfügen<br />

über einen ganz besonderen<br />

Charme, der so manche potenziellen<br />

Käufer begeistert. Wichtig:<br />

Nur weil ein Gebäude alt ist,<br />

steht es nicht automatisch unter<br />

Denkmalschutz. Hinzu kommt,<br />

dass jedes Bundesland sein eigenes<br />

Denkmalschutzgesetz hat.<br />

Im bayerischen wird ein Denkmal<br />

definiert als „von Menschen<br />

geschaffene Sachen oder Teile<br />

(...) aus vergangener Zeit, deren<br />

Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen,<br />

künstlerischen, städtebaulichen,<br />

wissenschaftlichen<br />

oder volkskundlichen Bedeutung<br />

im Interesse der Allgemeinheit<br />

liegt“.<br />

Wer ein solches Denkmal ersteht,<br />

muss sich darauf einstellen, dass<br />

bei einer Sanierung oder Modernisierung<br />

diverse Vorschriften<br />

und Richtlinien einzuhalten sind,<br />

beispielsweise in Bezug auf eine<br />

historische Fassade. Die Instandhaltungskosten<br />

eines geschützten<br />

Gebäudes liegen oft wesentlich<br />

höher als bei herkömmlichen<br />

Immobilien. Dafür kann man aber<br />

an anderer Stelle profitieren.<br />

info@hummel-putz.de<br />

Wohnen im Fachwerkhaus: Beim Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes gilt es, einiges zu beachten.<br />

Foto: PantherMedia/cmfotoworks<br />

Denkmalschutz<br />

bei Immobilien<br />

Ohne Genehmigung<br />

geht nichts<br />

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Was gilt es zu beachten?<br />

Bereits vor dem Kauf sollten sich<br />

Interessenten an die Untere Denkmalschutzbehörde<br />

wenden. Sie<br />

kann darüber informieren, welche<br />

Auflagen bei einer Sanierung oder<br />

einem Umbau zu erfüllen sind. „Eigentümer<br />

sollten niemals mit den<br />

Arbeiten beginnen, ohne vorher<br />

eine schriftliche Genehmigung der<br />

Denkmalschutzbehörde erhalten<br />

zu haben“, rät Matthias Klauser<br />

vom Immobilienportal McMakler.<br />

Er verweist aber auch darauf, dass<br />

beispielsweise denkmalerhaltende<br />

Maßnahmen keinen speziellen<br />

Auflagen unterliegen, solange sie<br />

die Gestalt des Denkmals nicht<br />

wesentlich verändern. Auch innenliegende<br />

Veränderungsmaßnahmen<br />

unterlägen meist weniger<br />

strikten Auflagen, wenn sie den<br />

Charakter des Hauses nicht zu<br />

stark verändern.<br />

Aufwendungen<br />

steuerlich absetzen<br />

Obwohl der finanzielle und sonstige<br />

Aufwand höher ist, hat eine<br />

denkmalgeschützte Immobilie<br />

ihren Reiz. Obendrein profitieren<br />

Eigentümer von Abschreibungsmöglichkeiten.<br />

Denn die Investitionen<br />

in förderungswürdige<br />

Maßnahmen können steuerlich<br />

abgesetzt werden, solange diese<br />

nicht bereits durch Zuschüsse aus<br />

öffentlichen Kassen in Form von<br />

Sanierungs- oder Entwicklungsfördermitteln<br />

gedeckt wurden.<br />

Wer außerdem eine denkmalgeschützte<br />

Immobilie kauft und anschließend<br />

vermietet, kann dank<br />

der sogenannten Denkmal-AfA –<br />

der Absetzung der Abnutzung –<br />

in den ersten zwölf Jahren 100<br />

Prozent der Sanierungskosten<br />

abschreiben. „Dabei können die<br />

Kosten in den ersten acht Jahren<br />

mit jährlich neun Prozent und in<br />

den nächsten vier Jahren mit je<br />

sieben Prozent geltend gemacht<br />

werden“, weiß Klauser. Wer die<br />

Denkmalimmobilie selbst bewohne,<br />

könne insgesamt 90 Prozent<br />

der Investitionen für Modernisierung<br />

und Instandhaltung über<br />

zehn Jahre absetzen.<br />

Voraussetzung für die Denkmal-AfA<br />

ist, dass mit den Arbeiten<br />

erst nach dem Kauf der Immobilie<br />

begonnen wird. Hierfür muss<br />

der Käufer das Vorhaben bei der<br />

zuständigen Behörde genehmigen<br />

lassen und die Bescheinigung<br />

dem Finanzamt vorlegen.<br />

<br />

Mabr/Mcm<br />

30

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