Schulprogramm 2012 - Gutenbergschule Wiesbaden
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In der Regel erfolgt eine zeitlich befristete Änderung des Gesamtstundenplans der Schule („Periodenbildung“),<br />
kombiniert mit der kurzzeitigen Modifikation der Unterrichtsverteilung und ggf. der Anrechnung geleisteter Mehr-<br />
arbeit bei zukünftigen Unterrichtsverpflichtungen.<br />
Besonders wichtig bei langfristigen Unterrichtsausfällen ist die Möglichkeit, Vertretungsverträge beim SSA zu be-<br />
antragen, so dass externe Personen den gesamten Unterricht in einer Lerngruppe übernehmen können und somit<br />
eine kontinuierliche Weiterarbeit gewährleistet ist.<br />
2. Kurzfristiger Unterrichtsausfall<br />
Zusätzlich zu den beschriebenen Maßnahmen zur Auswahl von Vertretungskräften können wir inzwischen auf<br />
einen (noch) kleinen Pool qualifizierter externer Personen zurückgreifen, die bei Bedarf telefonisch oder per E-Mail<br />
über einen Vertretungseinsatz informiert und aus VSS-Mitteln vergütet werden.<br />
3. Spontaner Unterrichtsausfall<br />
Hauptsächlich als Reaktion auf Krankmeldungen vor Unterrichtsbeginn verfügt die <strong>Gutenbergschule</strong> über eine<br />
Bereitschaftsreserve für die ersten beiden Schulstunden eines Tages. Derartige Bereitschaften sind fest im Stun-<br />
denplan der betreffenden Kolleginnen und Kollegen verankert.<br />
Information der Lerngruppen und Vertretungskräfte<br />
Da Vertretungsregelungen häufig auch Stundenplanänderungen in anderen Lerngruppen erforderlich machen,<br />
werden Schülerinnen und Schüler bereits am Vortag über die Anzeige am Info-Board informiert.<br />
Kolleginnen und Kollegen erhalten spätestens am Nachmittag eine individuelle Benachrichtigung per E-Mail, aus<br />
der alle erforderlichen Informationen zum Vertretungseinsatz am Folgetag hervorgehen.<br />
Abschließende Bemerkungen<br />
Alle dargestellten Verfahrensgrundsätze stehen im Einklang mit den entsprechenden Verordnungen und werden in<br />
unregelmäßigen Abständen bei Besprechungen der Schulleitung mit dem Personalrat ebenso wie bei Sitzungen des<br />
Schulelternbeirats thematisiert, bei Bedarf auch aktualisiert. Sie wurden in ihren Grundzügen bereits vor einigen<br />
Jahren von der Schulkonferenz einstimmig beschlossen.<br />
6.11. Evaluation<br />
Die Evaluation dient bei der <strong>Schulprogramm</strong>arbeit dazu, sich zu vergewissern, inwieweit die im <strong>Schulprogramm</strong><br />
vereinbarten Entwicklungsziele erreicht wurden, ob die Arbeitsvorhaben tatsächlich umgesetzt wurden, die dabei<br />
gewählten Wege wirksam waren und wo Bedarf für eine Fortschreibung des <strong>Schulprogramm</strong>s besteht.<br />
Die Schule hat somit die anspruchsvolle Aufgabe, Methoden und Verfahren zu entwickeln, um die Evaluation im<br />
obigen Sinne durchführen zu können.<br />
Da dies für unsere Schule eine erhebliche Herausforderung darstellt, ist es sinnvoll, nicht die Qualität aller Aspekte<br />
der Schule und des <strong>Schulprogramm</strong>s auf einmal zu untersuchen, sondern mit bestimmten Vorhaben zu beginnen.<br />
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