UND GESELLSCHAFTSRECHT - Lehrstuhl Prof. Dr. Windbichler
UND GESELLSCHAFTSRECHT - Lehrstuhl Prof. Dr. Windbichler
UND GESELLSCHAFTSRECHT - Lehrstuhl Prof. Dr. Windbichler
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Dr</strong>. Kaspar Krolop – Skript zur Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht – WS 2005/2006<br />
c. <strong>Dr</strong>ei Kategorien – Verträge zwischen<br />
(1) Unternehmern (b2b)<br />
(2) Unternehmer und Verbraucher (b2p)<br />
(3) zwischen Personen, bei denen keine Seite Unternehmer ist (p2p<br />
� Nur bei (3) findet Handels- bzw. Unternehmensrecht keine Anwendung<br />
� (1) + (2) über 95 % der abgeschlossenen Verträge<br />
� Handelsrecht, zwar als Sonderrecht bezeichnet, aber Anwendung von<br />
Unternehmensrecht ist der Regelfall<br />
§ 2 Gewerbe, Handelsgewerbe, Unternehmen, Unternehmensträger, Firma<br />
Nachlesen und Vertiefen: Roth, S. 47 – 56, 64 - 66; Wiedemann/Fleischer, Nr. 29 - 52;<br />
Zentraler Anknüpfungspunkt für die Anwendung des HGB ist die Definition des Kaufmanns<br />
in § 1 HGB:<br />
§ 1 Abs. 1: Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.<br />
§ 1 Abs. 2: Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen<br />
einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert<br />
<strong>Dr</strong>eistufige Prüfung:<br />
- Liegt ein Gewerbe vor? � § 1 I, II, 1. HS. dazu I.<br />
- Liegt auch ein Handelsgewerbe vor? �, § 1 I, II, 2. HS., dazu II..<br />
- Ist die Person bzw. der Rechtsträger auf den Handelsrecht angewendet werden soll<br />
Betreiber des Handelsgewerbes? � § 1 I („betreibt“), dazu III.<br />
I. Gewerbe<br />
1. Vorliegen eines Gewerbes kann relevant sein für<br />
a. Wirtschaftsverwaltungsrecht � Anmelde- / Genehmigungspflichten<br />
- Anzeigepflicht: u.a. § 14 GewO, HandwO<br />
- Genehmigungspflicht: Gaststättengesetz, Kreditwesengesetz<br />
- Anlagen-/Betriebsbezogene Regulierungen<br />
b. Steuerrecht<br />
- Einkommen-/Lohnsteuer<br />
- Körperschaftsteuer<br />
- Umsatzsteuer<br />
- Gewerbesteuer<br />
c. Voraussetzung für Handelsgewerbe � Voraussetzung für das Vorliegen der<br />
Kaufmannseigenschaft � Voraussetzung für die Anwendung des Handelsrecht<br />
Überblick über die Folgen 2 :<br />
Handelsregister, §§ 8 ff. HGB<br />
� Pflicht zur Anmeldung von Firma, Sitz und anderen Angaben (§ 29 HGB)<br />
2 Anhand der Pflichten für einen Einzelkaufmann<br />
6