29.12.2012 Aufrufe

UND GESELLSCHAFTSRECHT - Lehrstuhl Prof. Dr. Windbichler

UND GESELLSCHAFTSRECHT - Lehrstuhl Prof. Dr. Windbichler

UND GESELLSCHAFTSRECHT - Lehrstuhl Prof. Dr. Windbichler

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Dr</strong>. Kaspar Krolop – Skript zur Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht – WS 2005/2006<br />

c. <strong>Dr</strong>ei Kategorien – Verträge zwischen<br />

(1) Unternehmern (b2b)<br />

(2) Unternehmer und Verbraucher (b2p)<br />

(3) zwischen Personen, bei denen keine Seite Unternehmer ist (p2p<br />

� Nur bei (3) findet Handels- bzw. Unternehmensrecht keine Anwendung<br />

� (1) + (2) über 95 % der abgeschlossenen Verträge<br />

� Handelsrecht, zwar als Sonderrecht bezeichnet, aber Anwendung von<br />

Unternehmensrecht ist der Regelfall<br />

§ 2 Gewerbe, Handelsgewerbe, Unternehmen, Unternehmensträger, Firma<br />

Nachlesen und Vertiefen: Roth, S. 47 – 56, 64 - 66; Wiedemann/Fleischer, Nr. 29 - 52;<br />

Zentraler Anknüpfungspunkt für die Anwendung des HGB ist die Definition des Kaufmanns<br />

in § 1 HGB:<br />

§ 1 Abs. 1: Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.<br />

§ 1 Abs. 2: Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen<br />

einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert<br />

<strong>Dr</strong>eistufige Prüfung:<br />

- Liegt ein Gewerbe vor? � § 1 I, II, 1. HS. dazu I.<br />

- Liegt auch ein Handelsgewerbe vor? �, § 1 I, II, 2. HS., dazu II..<br />

- Ist die Person bzw. der Rechtsträger auf den Handelsrecht angewendet werden soll<br />

Betreiber des Handelsgewerbes? � § 1 I („betreibt“), dazu III.<br />

I. Gewerbe<br />

1. Vorliegen eines Gewerbes kann relevant sein für<br />

a. Wirtschaftsverwaltungsrecht � Anmelde- / Genehmigungspflichten<br />

- Anzeigepflicht: u.a. § 14 GewO, HandwO<br />

- Genehmigungspflicht: Gaststättengesetz, Kreditwesengesetz<br />

- Anlagen-/Betriebsbezogene Regulierungen<br />

b. Steuerrecht<br />

- Einkommen-/Lohnsteuer<br />

- Körperschaftsteuer<br />

- Umsatzsteuer<br />

- Gewerbesteuer<br />

c. Voraussetzung für Handelsgewerbe � Voraussetzung für das Vorliegen der<br />

Kaufmannseigenschaft � Voraussetzung für die Anwendung des Handelsrecht<br />

Überblick über die Folgen 2 :<br />

Handelsregister, §§ 8 ff. HGB<br />

� Pflicht zur Anmeldung von Firma, Sitz und anderen Angaben (§ 29 HGB)<br />

2 Anhand der Pflichten für einen Einzelkaufmann<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!