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UND GESELLSCHAFTSRECHT - Lehrstuhl Prof. Dr. Windbichler

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<strong>Dr</strong>. Kaspar Krolop – Skript zur Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht – WS 2005/2006<br />

b. Möglichkeit der Risikominierung<br />

- gegenüber Vertreter präzise Vorgaben<br />

- Gestaltung der Standardbriefköpfe des Unternehmens<br />

2. Was sollte der Vertreter beachten?<br />

- große Verantwortung<br />

- Prinzipal kann Regress nehmen<br />

- sich immer der Vertretungsmacht versichern. Wenn die Vertretungsmacht<br />

fehlt, kann Geschäftsgegner den Vertreter persönlich in Anspruch nehmen<br />

3. Was sollte der Geschäftsgegner beachten?<br />

a. Prüfen der Vertretungsmacht<br />

- ganz sicher: als Prokurist im Handelsregister eingetragen<br />

- große Sicherheit: Vertreter zeichnet als Prokurist oder als<br />

Handlungsbevollmächtigter.<br />

- In sonstigen Fällen sollte man Vorlage der Vollmacht für das Einzelgeschäft<br />

bestehen, es sei denn es handelt sich um Alltagsgeschäfte des täglichen Lebens<br />

b. wenn doch ohne Vertretungsmacht � zwei Optionen<br />

aa. Vertretenen zur Genehmigung des Geschäfts auffordern (vgl. § 177 BGB)<br />

bb. Gegen den Vertreter vorgehen (§ 179 I BGB)<br />

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