UND GESELLSCHAFTSRECHT - Lehrstuhl Prof. Dr. Windbichler
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<strong>Dr</strong>. Kaspar Krolop – Skript zur Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht – WS 2005/2006<br />
man als Lagerräume nutzen und nicht benötigte Garagen gewinnbringend vermieten).<br />
Erst drei Tage nachdem der Notar den Kaufvertrag beglaubigt hat, wird der Widerruf<br />
der Prokura eingetragen. Der Garagenbesitzer (G) verlangt nun Zahlung des<br />
Kaufpreises. V hält dem entgegen, dass N aufgrund des Widerrufs der Prokura keine<br />
Vertretungsmacht gehabt hätte. Wer hat Recht?<br />
Anspruch des E auf Zahlung des Kaufpreises § 433 II BGB<br />
� dieser setzt wirksame Einigung über einen Kaufvertrag voraus<br />
� Diese wiederum setzt zwei übereintimmende Willenserklärungen (We) voraus<br />
a. We des F unproblematisch (+)<br />
b. eigene We des V (-)<br />
c. Die We des N könnte gemäß § 164 I S. 1 BGB dem V zugerechnet werden, wenn<br />
N zur Vertretung ermächtigt war<br />
aa. eigene We<br />
bb. im fremden Namen � aus den Umständen (§ 164 I S. 2 BGB)<br />
cc. Mit Vertretungsmacht � könnte sich hier aus der Prokura ergeben<br />
(1) Wirksame Erteilung der Prokura - § 49 I HGB (+)<br />
(a) Prinzipal Inhaber eines Handelsgeschäfts<br />
(b) We des Prinzipals<br />
(c) § 53 I HGB verlangt Eintragung in das HR<br />
� das ist aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit<br />
(Eintragung nicht nicht konstitutiv, sondern deklaratorisch)<br />
� zur Bedeutung der Eintragung in das Handelsregister näher im<br />
Folgenden Kapitel § 5 „Handelsregister“<br />
(2) Vom Umfang der Prokura erfasst?<br />
- Wiederholung Grundsatz nach § 49 I HGB: „Prokura ermächtigt zu allen<br />
Arten von Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines<br />
Handelsgewerbe mit sich bringt“<br />
- Beachte Einschränkung § 49 II HGB für Grundstücksgeschäfte<br />
> Veräußerung eines Grundstück (-) � es geht um Erwerb<br />
> Belastung eines Grundstücks � meint Einräumen einer Hypothek,<br />
Grundschuld o.ä. (-)<br />
� Einschränkung des § 49 II HGB greift nicht ein<br />
� Erwerb des Grundstück mit den Garagen vom gesetzlich<br />
vorgesehenen Umfang der der Vertretungsmacht erfasst<br />
(3) Aber Vertretungsmacht könnte dadurch entfallen sein, dass vor Abschluss<br />
des Geschäfts die Prokura widerrugen wurde<br />
- Allgemein: eine Vollmacht kann jederzeit ohne Angaben von<br />
Gründen widerrufen werden (Widerruf der Prokura betrifft nur die<br />
Vertretungsmacht, mit der Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses<br />
hat dieser nichts zu tun<br />
- Auch die Prokura kann jederzeit widerrufen werden (§ 52 I HGB)<br />
� Prokura wirksam widerrufen<br />
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