(3,03 MB) - .PDF - Stadtgemeinde Imst - Land Tirol
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Aus dem Gemeinderat<br />
56. Sitzung vom 17. November 2009 - Aus dem Protokoll<br />
<strong>Land</strong>- und Forstwirtschaftsausschuss<br />
vom 29.10.2009<br />
TO 22. Verpachtung Kälberalpe. Der Gemeinderat<br />
beschließt einstimmig, die Verpachtung der Kälberalpe,<br />
vorläufig befristet auf den Zeitraum von einer<br />
Almsaison (2010) an Herrn Thomas Strobl aus <strong>Imst</strong>,<br />
Johannesplatz 6 - 8, zu genehmigen. Im Falle der<br />
Zufriedenheit der Gemeinde, mit dem genannten Pächter,<br />
solle diesem nach Ablauf dieser Almsaison die Option<br />
auf weitere, zusätzliche 5 Almsaisonen, zuerkannt<br />
werden. Der Pachtzins wird lt. dem Angebot v. Herrn<br />
Strobl mit € 1.000,-- pro Jahr zuzüglich € 7,-- pro Stück<br />
Vieh (Großvieheinheit, ab 1 Jahr alt), festgesetzt. Die<br />
erzielbaren AMA-Förderungsmittel verbleiben beim<br />
Almpächter. Im Übrigen gelten die Bedingungen der bisherigen<br />
Vereinbarung mit dem letzten Pächter weiter.<br />
Gemeinderat Hans Strobl war bei der Behandlung<br />
dieses Tagesordnungspunktes wegen Befangenheit<br />
nicht anwesend.<br />
Umweltausschuss vom 02.11.2009<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wird vom Umweltreferent<br />
Gemeinderat Manfred Katzlberger vorgetragen<br />
und erläutert:<br />
TO 23. Änderung der Freimenge Sperrmüll. Der<br />
Gemeinderat beschließt einstimmig, die Freimenge für<br />
Sperrmüll und Altholz von derzeit 300 kg auf 400 kg<br />
pro Jahr zu erhöhen.<br />
TO 24. Förderungsverlängerung – Förderung<br />
v o n W ä r m e d ä m m m a ß n a h m e n „ O b e r s t e<br />
Geschossdecke/Dach“. Der Gemeinderat beschließt<br />
einstimmig, die Förderung von Wärmedämmmaßnahmen<br />
„Oberste Geschossdecke/Dach“ auf weitere zwei<br />
Jahre, d.h. bis zum 31.12. 2011 zu verlängern. Die Förderhöhe<br />
von € 3,-- je m² sanierte Dachgeschossfläche<br />
(max. 100 m²) bleibt unverändert. Die Einschränkung<br />
auf zwischen 01.01.1960 und 31.12.1980 bewilligte<br />
Gebäude wird aufgehoben.<br />
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VERWALTUNG<br />
Bau- und Raumordnungsausschuss<br />
vom 05.11.2009<br />
Diese Tagesordnungspunkte werden vom Obmann<br />
Bürgermeister-Stellvertreter Helmuth Gstrein vorgetragen<br />
und erläutert:<br />
TO 25. Flächenwidmungsplanänderung und<br />
Bebauungsplan Eco-Center, Langgasse. Antrag<br />
1: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Entwurf<br />
über die Änderung des Flächenwidmungsplanes,<br />
wonach im Bereich ‚Langgasse' das Gst. 3415/1 GB<br />
<strong>Imst</strong> von gemischtem Wohngebiet in Sonderfläche für<br />
Widmungen in verschiedenen Ebenen § 51 ‚SV-10' mit<br />
den Widmungskategorien Sonderfläche Tiefgarage<br />
(Ebene 0), Sonderfläche Dienstleistungsbetrieb-Büros<br />
(Ebene 1,2,3) und gemischtes Wohngebiet (Ebene 4)<br />
(lt. Plandarstellung) umgewidmet werden sollen, ab<br />
dem Tag der Kundmachung vier Wochen lang im Stadtamt<br />
<strong>Imst</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.<br />
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat einstimmig,<br />
gemäß § 68 Abs. 1 lit. a <strong>Tirol</strong>er Raumordnungsgesetz<br />
2006, dieses Grundstück von gemischtem Wohngebiet<br />
in Sonderfläche für Widmungen in verschiedenen Ebenen<br />
umzuwidmen, wobei dieser Beschluss jedoch erst<br />
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsund<br />
Stellungnahmefrist keine Stellungnahmen zum Entwurf<br />
von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle<br />
abgegeben werden.<br />
Antrag 2: Der Gemeinderat beschließt einstimmig,<br />
den vorliegenden Entwurf eines allgemeinen und<br />
ergänzenden Bebauungsplanes ‚Eco-Center <strong>Imst</strong>' in<br />
der planlichen Darstellung und Legende und entsprechend<br />
den Bestimmungen des § 65 TROG 2006 ab dem<br />
Tage der Kundmachung vier Wochen lang im Stadtamt<br />
<strong>Imst</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.<br />
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat einstimmig,<br />
diese Bebauungspläne gemäß § 65 Abs.2 u. 5 <strong>Tirol</strong>er<br />
Raumordnungsgesetz 2006 zu genehmigen, wobei dieser<br />
Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird, wenn der<br />
in diesem Zusammenhang beschlossenen Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes (Umwidmung im Bereich<br />
‚Langgasse' von gemischtem 1. Wohngebiet in Sonderfläche<br />
für Widmungen in verschiedenen Ebenen) die<br />
nach § 66 Abs. 1 TROG 2006 erforderliche aufsichtsbehördliche<br />
Genehmigung erteilt wird und 2. innerhalb<br />
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahmen<br />
zu diesem Bebauungsplanentwurf abgegeben<br />
werden.<br />
Stadtzeitung imSt 15