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(3,03 MB) - .PDF - Stadtgemeinde Imst - Land Tirol

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Aus dem Gemeinderat<br />

56. Sitzung vom 17. November 2009 - Aus dem Protokoll<br />

<strong>Land</strong>- und Forstwirtschaftsausschuss<br />

vom 29.10.2009<br />

TO 22. Verpachtung Kälberalpe. Der Gemeinderat<br />

beschließt einstimmig, die Verpachtung der Kälberalpe,<br />

vorläufig befristet auf den Zeitraum von einer<br />

Almsaison (2010) an Herrn Thomas Strobl aus <strong>Imst</strong>,<br />

Johannesplatz 6 - 8, zu genehmigen. Im Falle der<br />

Zufriedenheit der Gemeinde, mit dem genannten Pächter,<br />

solle diesem nach Ablauf dieser Almsaison die Option<br />

auf weitere, zusätzliche 5 Almsaisonen, zuerkannt<br />

werden. Der Pachtzins wird lt. dem Angebot v. Herrn<br />

Strobl mit € 1.000,-- pro Jahr zuzüglich € 7,-- pro Stück<br />

Vieh (Großvieheinheit, ab 1 Jahr alt), festgesetzt. Die<br />

erzielbaren AMA-Förderungsmittel verbleiben beim<br />

Almpächter. Im Übrigen gelten die Bedingungen der bisherigen<br />

Vereinbarung mit dem letzten Pächter weiter.<br />

Gemeinderat Hans Strobl war bei der Behandlung<br />

dieses Tagesordnungspunktes wegen Befangenheit<br />

nicht anwesend.<br />

Umweltausschuss vom 02.11.2009<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird vom Umweltreferent<br />

Gemeinderat Manfred Katzlberger vorgetragen<br />

und erläutert:<br />

TO 23. Änderung der Freimenge Sperrmüll. Der<br />

Gemeinderat beschließt einstimmig, die Freimenge für<br />

Sperrmüll und Altholz von derzeit 300 kg auf 400 kg<br />

pro Jahr zu erhöhen.<br />

TO 24. Förderungsverlängerung – Förderung<br />

v o n W ä r m e d ä m m m a ß n a h m e n „ O b e r s t e<br />

Geschossdecke/Dach“. Der Gemeinderat beschließt<br />

einstimmig, die Förderung von Wärmedämmmaßnahmen<br />

„Oberste Geschossdecke/Dach“ auf weitere zwei<br />

Jahre, d.h. bis zum 31.12. 2011 zu verlängern. Die Förderhöhe<br />

von € 3,-- je m² sanierte Dachgeschossfläche<br />

(max. 100 m²) bleibt unverändert. Die Einschränkung<br />

auf zwischen 01.01.1960 und 31.12.1980 bewilligte<br />

Gebäude wird aufgehoben.<br />

Wohnung zu vermieten<br />

Miet- Kaufwohnung 6460 <strong>Imst</strong>, Auf Arzill<br />

4-Zimmer-Wohnung, 1.OG mit 96,62 m², Balkon, Kellerabteil.<br />

Monatliche Miete ca. € 684,54 (inkl. BK) + Garage ca. € 39,11.<br />

Finanzierungsbeitrag € 5.608,60<br />

Anfragen: <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Imst</strong> – Telefon 05412 6980 DW 12.<br />

www.imst.tirol.gv.at<br />

VERWALTUNG<br />

Bau- und Raumordnungsausschuss<br />

vom 05.11.2009<br />

Diese Tagesordnungspunkte werden vom Obmann<br />

Bürgermeister-Stellvertreter Helmuth Gstrein vorgetragen<br />

und erläutert:<br />

TO 25. Flächenwidmungsplanänderung und<br />

Bebauungsplan Eco-Center, Langgasse. Antrag<br />

1: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Entwurf<br />

über die Änderung des Flächenwidmungsplanes,<br />

wonach im Bereich ‚Langgasse' das Gst. 3415/1 GB<br />

<strong>Imst</strong> von gemischtem Wohngebiet in Sonderfläche für<br />

Widmungen in verschiedenen Ebenen § 51 ‚SV-10' mit<br />

den Widmungskategorien Sonderfläche Tiefgarage<br />

(Ebene 0), Sonderfläche Dienstleistungsbetrieb-Büros<br />

(Ebene 1,2,3) und gemischtes Wohngebiet (Ebene 4)<br />

(lt. Plandarstellung) umgewidmet werden sollen, ab<br />

dem Tag der Kundmachung vier Wochen lang im Stadtamt<br />

<strong>Imst</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.<br />

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat einstimmig,<br />

gemäß § 68 Abs. 1 lit. a <strong>Tirol</strong>er Raumordnungsgesetz<br />

2006, dieses Grundstück von gemischtem Wohngebiet<br />

in Sonderfläche für Widmungen in verschiedenen Ebenen<br />

umzuwidmen, wobei dieser Beschluss jedoch erst<br />

rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsund<br />

Stellungnahmefrist keine Stellungnahmen zum Entwurf<br />

von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

Antrag 2: Der Gemeinderat beschließt einstimmig,<br />

den vorliegenden Entwurf eines allgemeinen und<br />

ergänzenden Bebauungsplanes ‚Eco-Center <strong>Imst</strong>' in<br />

der planlichen Darstellung und Legende und entsprechend<br />

den Bestimmungen des § 65 TROG 2006 ab dem<br />

Tage der Kundmachung vier Wochen lang im Stadtamt<br />

<strong>Imst</strong> zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.<br />

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat einstimmig,<br />

diese Bebauungspläne gemäß § 65 Abs.2 u. 5 <strong>Tirol</strong>er<br />

Raumordnungsgesetz 2006 zu genehmigen, wobei dieser<br />

Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird, wenn der<br />

in diesem Zusammenhang beschlossenen Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes (Umwidmung im Bereich<br />

‚Langgasse' von gemischtem 1. Wohngebiet in Sonderfläche<br />

für Widmungen in verschiedenen Ebenen) die<br />

nach § 66 Abs. 1 TROG 2006 erforderliche aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung erteilt wird und 2. innerhalb<br />

der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahmen<br />

zu diesem Bebauungsplanentwurf abgegeben<br />

werden.<br />

Stadtzeitung imSt 15

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