Bergisch Gladbach diskutiert! GLKOMPAKT - GL VERLAGS GmbH
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<strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong> belegt Kamerafahrten mit Gebühren<br />
Das Aus<br />
für Google Street View?<br />
Von Ulrich Kläsener<br />
Trotz aller Proteste geht der US-amerikanische<br />
Internetkonzern Google mit seinem<br />
Foto-Stadtplan „Google Street View“<br />
(Google Straßenansicht) in Deutschland im<br />
November 2010 ans Netz. Zunächst werden<br />
die Straßenzüge der 20 größten deutschen<br />
Städte ins Internet gestellt – mit<br />
Millionen von Häuserfassaden. Werbetreibende<br />
sind begeistert, doch Datenschützer<br />
bleiben skeptisch. <strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong>s<br />
reale Straßenzüge werden voraussichtlich<br />
nicht im www zu sehen sein.<br />
Der Rat der Stadt <strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong> hat in<br />
seiner Sitzung Mitte Juli beschlossen, dass<br />
Kamerafahrten durch das Stadtgebiet zum<br />
Zweck der Veröffentlichung von Bildern im<br />
Internet künftig genehmigungs- und gebührenpflichtig<br />
sind.<br />
Der Gebührentarif setzt als Benutzungsgebühr<br />
für diesen Fall 100 Euro pro angefangenen<br />
Kilometer fest; Stadtrat und Verkehrsausschuss<br />
sind mit ihrem Beschluss<br />
damit weit über den Verwaltungsvorschlag<br />
von 20 Euro hinausgegangen. Das wären<br />
bei über 400 <strong>Gladbach</strong>er Straßenkilometern<br />
Quelle: Stadt <strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong><br />
Was meinen Sie?<br />
über 40.000 Euro, die Google für seine Kamerafahrten<br />
berappen müsste. Bei bisher<br />
ähnlich gelagerten Fällen hatte Google seine<br />
Kamerafahrten eingestellt.<br />
Im Klartext legt die Sondernutzungssatzung<br />
der Stadt <strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong> künftig<br />
folgendes fest: „Einer Erlaubnis bedarf<br />
auch jede Benutzung der Straße zu dem<br />
Zweck, eine umfassende fotografische<br />
oder digitale Darstellung des Gemeindegebietes<br />
oder eines zusammenhängenden<br />
Teils dieses Gebietes oder einzelner Straßenzüge<br />
aufzunehmen oder grafisch oder<br />
digital weiter zu verwenden.“<br />
Der Vorbehalt der Erlaubnis, der nun in<br />
der Satzung verankert ist, bedeutet nicht<br />
zwangsläufig, dass die Kamera-Befahrung<br />
durch die Stadt <strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong> untersagt<br />
werden kann. Hierzu müssten begangene<br />
oder beabsichtigte Rechtsverstöße<br />
des Antragstellers bekannt sein. Genehmigungspflicht<br />
bedeutet aber in jedem Fall,<br />
dass für das Vorhaben bei der städtischen<br />
Ordnungsbehörde vor der Befahrung ein<br />
Antrag gestellt werden muss.<br />
Hat der Rat der Stadt <strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong> die richtige Entscheidung getroffen?<br />
Glauben Sie an einen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Google Street<br />
View? Will Google den digitalen Kontrollstaat auf eigene Rechnung schaffen?<br />
Oder tut die Stadt Google Unrecht, weil in Deutschland schließlich die so genannte<br />
Panoramafreiheit gilt, wonach sogar Fotos von urheberrechtlich geschützten<br />
Gebäudekonstrukten verwertet werden dürfen?<br />
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