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Bergisch Gladbach diskutiert! GLKOMPAKT - GL VERLAGS GmbH

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<strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong> belegt Kamerafahrten mit Gebühren<br />

Das Aus<br />

für Google Street View?<br />

Von Ulrich Kläsener<br />

Trotz aller Proteste geht der US-amerikanische<br />

Internetkonzern Google mit seinem<br />

Foto-Stadtplan „Google Street View“<br />

(Google Straßenansicht) in Deutschland im<br />

November 2010 ans Netz. Zunächst werden<br />

die Straßenzüge der 20 größten deutschen<br />

Städte ins Internet gestellt – mit<br />

Millionen von Häuserfassaden. Werbetreibende<br />

sind begeistert, doch Datenschützer<br />

bleiben skeptisch. <strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong>s<br />

reale Straßenzüge werden voraussichtlich<br />

nicht im www zu sehen sein.<br />

Der Rat der Stadt <strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong> hat in<br />

seiner Sitzung Mitte Juli beschlossen, dass<br />

Kamerafahrten durch das Stadtgebiet zum<br />

Zweck der Veröffentlichung von Bildern im<br />

Internet künftig genehmigungs- und gebührenpflichtig<br />

sind.<br />

Der Gebührentarif setzt als Benutzungsgebühr<br />

für diesen Fall 100 Euro pro angefangenen<br />

Kilometer fest; Stadtrat und Verkehrsausschuss<br />

sind mit ihrem Beschluss<br />

damit weit über den Verwaltungsvorschlag<br />

von 20 Euro hinausgegangen. Das wären<br />

bei über 400 <strong>Gladbach</strong>er Straßenkilometern<br />

Quelle: Stadt <strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong><br />

Was meinen Sie?<br />

über 40.000 Euro, die Google für seine Kamerafahrten<br />

berappen müsste. Bei bisher<br />

ähnlich gelagerten Fällen hatte Google seine<br />

Kamerafahrten eingestellt.<br />

Im Klartext legt die Sondernutzungssatzung<br />

der Stadt <strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong> künftig<br />

folgendes fest: „Einer Erlaubnis bedarf<br />

auch jede Benutzung der Straße zu dem<br />

Zweck, eine umfassende fotografische<br />

oder digitale Darstellung des Gemeindegebietes<br />

oder eines zusammenhängenden<br />

Teils dieses Gebietes oder einzelner Straßenzüge<br />

aufzunehmen oder grafisch oder<br />

digital weiter zu verwenden.“<br />

Der Vorbehalt der Erlaubnis, der nun in<br />

der Satzung verankert ist, bedeutet nicht<br />

zwangsläufig, dass die Kamera-Befahrung<br />

durch die Stadt <strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong> untersagt<br />

werden kann. Hierzu müssten begangene<br />

oder beabsichtigte Rechtsverstöße<br />

des Antragstellers bekannt sein. Genehmigungspflicht<br />

bedeutet aber in jedem Fall,<br />

dass für das Vorhaben bei der städtischen<br />

Ordnungsbehörde vor der Befahrung ein<br />

Antrag gestellt werden muss.<br />

Hat der Rat der Stadt <strong>Bergisch</strong> <strong>Gladbach</strong> die richtige Entscheidung getroffen?<br />

Glauben Sie an einen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Google Street<br />

View? Will Google den digitalen Kontrollstaat auf eigene Rechnung schaffen?<br />

Oder tut die Stadt Google Unrecht, weil in Deutschland schließlich die so genannte<br />

Panoramafreiheit gilt, wonach sogar Fotos von urheberrechtlich geschützten<br />

Gebäudekonstrukten verwertet werden dürfen?<br />

Diskutieren Sie mit uns! Sagen Sie uns Ihre Meinung! Schreiben Sie uns!<br />

redaktion@glkompakt.de<br />

360˚ Blick, Ausgangspunkt:<br />

SB-Service Kreissparkasse<br />

www.<strong>GL</strong>Verlag.de <strong>GL</strong> KOMPAKT Nr. 07<br />

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