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Teilzeit und Beurlaubung im öffentlichen Dienst des Bundes

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Rentenversicherung<br />

<strong>Teilzeit</strong>beschäftigte Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer zahlen geringere<br />

Beiträge für die Rentenversicherung <strong>und</strong> erhalten damit geringere<br />

persönliche Entgeltpunkte für die Rentenberechnung.<br />

Bei Zweifelsfragen wegen der Auswirkungen einer <strong>Teilzeit</strong>arbeit auf die<br />

späteren Rentenansprüche empfi ehlt es sich, sich von den zuständigen<br />

Rentenversicherungsträgern, den Beratungsstellen, den Versicherungsämtern<br />

oder den Versicherungsältesten beraten zu lassen.<br />

Arbeitslosenversicherung<br />

<strong>Teilzeit</strong>beschäftigung wirkt sich wegen der reduzierten Entgelte <strong>und</strong> damit<br />

geringeren Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gr<strong>und</strong>sätzlich auch<br />

mindernd auf die Zahlung von Arbeitslosengeld <strong>im</strong> Falle der Arbeitslosigkeit<br />

aus.<br />

Zusätzliche Alters- <strong>und</strong> Hinterbliebenenversorgung<br />

<strong>Teilzeit</strong>beschäftigte haben gegenüber ihrem Arbeitgeber ebenso wie Vollzeitbeschäftigte<br />

einen Anspruch auf eine zusätzliche Alters- <strong>und</strong> Hinterbliebenenversorgung.<br />

Dieser Anspruch verringert sich entsprechend dem<br />

Verhältnis der vereinbarten <strong>Teilzeit</strong>arbeit zur Vollzeitarbeit.<br />

Nähere Auskünfte erteilt:<br />

Versorgungsanstalt <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder (VBL)<br />

Postfach 65 53<br />

76128 Karlsruhe<br />

V. Wie kann die <strong>Teilzeit</strong>beschäftigung vorzeitig beendet<br />

werden?<br />

1. Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte<br />

Bei der voraussetzungslosen Antragsteilzeit kann von dem Gr<strong>und</strong>satz,<br />

dass die <strong>Teilzeit</strong>beschäftigung für die beantragte Dauer auszuüben ist,<br />

ausnahmsweise abgewichen werden. Wenn die Fortsetzung der <strong>Teilzeit</strong><br />

nicht mehr zumutbar ist, soll die <strong>Dienst</strong>behörde einen Übergang zur Vollzeitbeschäftigung<br />

oder eine Änderung <strong>des</strong> Umfangs der <strong>Teilzeit</strong>beschäftigung<br />

(Beispiel: Erhöhung der Arbeitszeit von 50 Prozent auf 75 Prozent

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