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Teilzeit und Beurlaubung im öffentlichen Dienst des Bundes

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Einführung<br />

zwanzig Jahren in den Ruhestand. Nicht alle werden ersetzt. Neue Fachkräfte<br />

zu gewinnen <strong>und</strong> zu binden sowie das vorhandene Personal gezielt<br />

zu fördern, ist damit verstärkt die Aufgabe einer demografi egerechten<br />

Personalpolitik. Mehr denn je kommt es auf den Beitrag je<strong>des</strong> einzelnen<br />

Beschäftigten für das reibungslose Funktionieren der Verwaltung an.<br />

Wo eine Vollzeitbeschäftigung sich nicht mit der persönlichen Lebenssituation<br />

vereinbaren lässt, ermöglicht vielfach erst <strong>Teilzeit</strong> eine eigene<br />

Berufstätigkeit. Das Potenzial dieser Fachkräfte kann auf diese Weise für<br />

den <strong>öffentlichen</strong> <strong>Dienst</strong> <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es genutzt werden. <strong>Teilzeit</strong>beschäftigung<br />

ist ein aktiver Beitrag zu einer zukunftsgerichteten Personalpolitik<br />

in der B<strong>und</strong>esverwaltung.<br />

II. <strong>Beurlaubung</strong>en schaffen Freiräume für Engagement in<br />

Familie <strong>und</strong> Gesellschaft<br />

Die Tendenz zu größerer Flexibilisierung der Arbeitszeit bezieht sich nicht<br />

nur auf die Wochenarbeitszeit, sondern umfasst das gesamte Beschäftigungsverhältnis.<br />

In erster Linie werden <strong>Beurlaubung</strong>en wie auch <strong>Teilzeit</strong>beschäftigung<br />

zur Kinderbetreuung in Anspruch genommen. Beschäftigte<br />

können <strong>im</strong> Rahmen ihrer individuellen Bedürfnisse wählen, ob sie sich für<br />

eine <strong>Teilzeit</strong>beschäftigung oder eine <strong>Beurlaubung</strong> entscheiden. <strong>Beurlaubung</strong>en<br />

unterstützen Beschäftigte in der Familienarbeit. Solchen Freistellungen<br />

können jedoch auch andere Motive zugr<strong>und</strong>e liegen – zum Beispiel<br />

der Wunsch, sich für eine begrenzte Dauer ehrenamtlich zu engagieren.<br />

Der B<strong>und</strong> als Beschäftigungsgeber wird während der Freistellung haushaltsmäßig<br />

entlastet, denn die Beschäftigten erhalten in diesem Zeitraum<br />

keine Besoldung beziehungsweise kein Entgelt. Von Nutzen sind auch die<br />

außerhalb <strong>des</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Dienst</strong>es erworbenen Kenntnisse. Das können<br />

<strong>im</strong> Berufsleben förderliche Erfahrungen oder soziale Kompetenzen<br />

sein. Gerade die Betreuung von Kindern <strong>und</strong> die Pfl ege von Angehörigen<br />

schärfen erfahrungsgemäß den Blick für das Wesentliche <strong>und</strong> schulen<br />

das Organisations- <strong>und</strong> Verhandlungsgeschick – Fähigkeiten, die in einer<br />

dienstleistungsorientierten B<strong>und</strong>esverwaltung gefragt sind. Künftig wird<br />

die Rückkehr einer qualifi zierten Fachkraft stärker in den Vordergr<strong>und</strong><br />

rücken. <strong>Beurlaubung</strong>en als Angebot an die Beschäftigten können zu einer<br />

stärkeren Bindung der Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter an den <strong>öffentlichen</strong><br />

<strong>Dienst</strong> <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es führen. Bei der Nachwuchsgewinnung sind sie<br />

ein Pluspunkt <strong>im</strong> Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um die fähigsten<br />

Arbeitskräfte.<br />

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