Reinigung & Hygiene - Existenz Gastronomie
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18<br />
HYGIENE<br />
Das Gelbe vom Ei<br />
Verordnungen für die Verarbeitung<br />
von Eiern und Eiprodukten<br />
Ob für das Frühstück, bei der Zubereitung von Hauptspeisen<br />
oder für den Dessertbereich – bei der Verwendung von Eiern,<br />
Eiprodukten oder roheihaltigen Lebensmitteln muss besondere<br />
Sorgfalt gelten. Seitens des Gesetzgebers gibt es für den Umgang<br />
mit diesen empfi ndlichen Lebensmitteln spezielle Richtlinien und<br />
Verordnungen, die gerade in den letzten Jahren noch verschärft<br />
wurden.<br />
Wer in Deutschland für den gewerblichen<br />
Bereich Eier oder Eiprodukte verarbeiten<br />
möchte, muss nicht nur DIN-Normen zu<br />
<strong>Hygiene</strong>anforderungen einhalten, sondern<br />
auch die Lebensmittelhygiene-Verordnung<br />
und Verordnungen der Europäischen<br />
Gemeinschaft für den Umgang mit<br />
diesen Lebensmitteln berücksichtigen.<br />
Diese greifen bereits beim Einkauf der<br />
Produkte und reichen über die Lagerung<br />
und Verarbeitung bis hin zur Aufbewahrung<br />
von Proben der aus Eiern gefertigten<br />
Speisen.<br />
Die gekauften oder gelieferten Eier und<br />
Eiprodukte sind bereits beim Erhalt darauf<br />
zu prüfen, dass sie einwandfrei und<br />
unbedenklich sind. Um die Frische der<br />
Eier festzustellen, gibt es zwei Testmöglichkeiten:<br />
Man legt ein rohes Ei in ein<br />
Wasserglas und schaut, ob es am Boden<br />
bleibt oder schwimmt. Setzt sich das Ei<br />
auf dem Boden ab, ist es frisch. Umso höher<br />
es jedoch schwimmt, desto älter ist es.<br />
Das Küchenteam kann aber auch ein Ei<br />
aus der Charge auswählen, es aufschlagen<br />
und nun die Frische bestimmen: Dieses<br />
sollte im Idealfall dann nämlich ein rundes<br />
und volles Eigelb aufweisen, um das<br />
sich das Eiweiß sammelt. Wirkt das Eigelb<br />
deformiert oder fl ach bzw. das Eiweiß verläuft<br />
großfl ächig, dann handelt es sich um<br />
ein älteres Ei.<br />
Nach dem Frischetest müssen die Eier so<br />
transportiert oder aufbewahrt werden,<br />
dass sie vor Verunreinigungen, Witterungseinfl<br />
üssen, Feuchtigkeit und Sonneneinstrahlung<br />
geschützt sind. Gerade<br />
bei der Lagerung spielt die Temperatur<br />
eine bedeutende Rolle: Ab dem 18. Tag<br />
nach dem Legen dürfen die Eier nur noch<br />
bei einer Temperatur von +5 °C bis +8 °C<br />
gelagert und ab dem 21. Tag nicht mehr<br />
an den Verbraucher abgegeben werden.<br />
Diese Angaben sind auf dem aufgedruck-<br />
ten Mindesthaltbarkeitsdatum abzulesen;<br />
zudem darf die Frist von 28 Tagen<br />
nicht überschritten werden.<br />
Auszeichnungen beachten<br />
Bereits beim Kauf von Eiern und Eiprodukten<br />
sollte der Gastronom auf die auf der<br />
Packung oder auf der Schale angebrachte<br />
Kennzeichnung achten. Schließlich gibt es<br />
speziell für die Identitätskennzeichnung<br />
Regelungen, die in der EG-Verordnung<br />
Nr. 2074/2005 festgehalten sind. Im Teil<br />
V der Verordnung über „Etikettierung<br />
und Identitätskennzeichnung“ heißt es<br />
bei Nummer 2 wie folgt: „Bei Flüssigei<br />
muss das Etikett gemäß Nummer 1 auch<br />
die Angabe ,nicht pasteurisiertes Flüssigei<br />
– am Bestimmungsort zu behandeln‘<br />
sowie Datum und Uhrzeit des Aufschlagens<br />
aufweisen.“ Ebenso werden in der<br />
EG-Verordnung Nr. 2076/2005 im Bereich<br />
Identitätskennzeichnung wichtige<br />
Punkte geregelt, die im Wortlaut in die<br />
für Deutschland gültige Rechtsprechung<br />
übernommen worden sind. Dabei heißt<br />
es u. a., dass „das Identitätskennzeichen<br />
angebracht werden muss, bevor das Erzeugnis<br />
den Betrieb verlässt.“ Sollte jedoch<br />
der Code einer Packstelle auf Verpackungen<br />
von Eiern angebracht sein, dann<br />
ist eine Identitätskennzeichnung nicht<br />
notwendig.<br />
In der EG-Verordnung Nr. 853/2004<br />
wird hingegen die Defi nition für Erzeugnisse<br />
aus Eiern, die nach dem Entfernen<br />
der Schale noch nicht verarbeitet wurden,<br />
festgelegt. Besondere <strong>Hygiene</strong>vorschriften<br />
für die Herstellung von Eiprodukten<br />
regelt die EG-Verordnung Nr. 2074/2005<br />
in dem Abschnitt X Kapitel II und III.<br />
Hervorzuheben ist bei dieser Verordnung<br />
vor allem die Fassung von Nummer 5.<br />
Hier heißt es: „Nach dem Aufschlagen<br />
müssen alle Teile des Flüssigeis so schnell<br />
wie möglich verarbeitet werden, um mikrobiologische<br />
Gefahren auszuschließen<br />
oder auf ein annehmbares Maß zu reduzieren.<br />
Unzulänglich verarbeitete Partien<br />
können im selben Betrieb unverzüglich erneut<br />
verarbeitet werden soweit diese neue<br />
Verarbeitung das Produkt genusstauglich<br />
macht. Wird eine Partie für genussuntauglich<br />
befunden, so muss sie denaturiert<br />
werden, um sicherzustellen, dass sie nicht<br />
für den menschlichen Verzehr verwendet<br />
wird.“ Unter bestimmten Bedingungen<br />
dürfen auch Knickeier für die Herstellung<br />
von Eiprodukten verwendet werden. Diese<br />
Bedingungen sind in Anhang III Abschnitt<br />
X Kapitel II Teil II Nummer 1 der<br />
EG-Verordnung 853/2004 festgelegt.<br />
Lebensmittelunternehmer konnten bis<br />
Dezember 2009 gemäß Artikel 13 Absatz<br />
2 der EG-Verordnung Nr. 2076/2005<br />
Knickeier für die Herstellung von Flüssigei<br />
in einem zu diesem Zweck zugelassenen<br />
Betrieb verwenden. Voraussetzung<br />
hierbei war, dass die Eier vom Erzeugerbetrieb<br />
oder von der Packstelle auf direktem<br />
Weg an diesem Betrieb geliefert und<br />
dort auch so schnell wie möglich verarbeitet,<br />
d. h. aufgeschlagen wurden. Da unter<br />
solchen Bedingungen bei der Verwendung<br />
von Knickeiern zur Herstellung von Flüssigei<br />
kein öffentliches Gesundheitsrisiko<br />
gibt, wurde diese Regelung in der EG-<br />
Verordnung Nr. 1020/2008 gesetzlich<br />
festgeschrieben.<br />
Eierverarbeitung in<br />
der Gastro-Küche<br />
In der <strong>Gastronomie</strong>küche müssen Eier<br />
unter besonders hygienischen Bedingungen<br />
verarbeitet werden. So darf das<br />
Aufschlagen der Eier nur getrennt von<br />
anderen Arbeitsgängen erfolgen. Um eine<br />
Kontamination des Ei-Inhaltes zu vermeiden,<br />
müssen die Schalen sofort beseitigt<br />
GASTRONOMIE<br />
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2010<br />
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