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Reinigung & Hygiene - Existenz Gastronomie

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18<br />

HYGIENE<br />

Das Gelbe vom Ei<br />

Verordnungen für die Verarbeitung<br />

von Eiern und Eiprodukten<br />

Ob für das Frühstück, bei der Zubereitung von Hauptspeisen<br />

oder für den Dessertbereich – bei der Verwendung von Eiern,<br />

Eiprodukten oder roheihaltigen Lebensmitteln muss besondere<br />

Sorgfalt gelten. Seitens des Gesetzgebers gibt es für den Umgang<br />

mit diesen empfi ndlichen Lebensmitteln spezielle Richtlinien und<br />

Verordnungen, die gerade in den letzten Jahren noch verschärft<br />

wurden.<br />

Wer in Deutschland für den gewerblichen<br />

Bereich Eier oder Eiprodukte verarbeiten<br />

möchte, muss nicht nur DIN-Normen zu<br />

<strong>Hygiene</strong>anforderungen einhalten, sondern<br />

auch die Lebensmittelhygiene-Verordnung<br />

und Verordnungen der Europäischen<br />

Gemeinschaft für den Umgang mit<br />

diesen Lebensmitteln berücksichtigen.<br />

Diese greifen bereits beim Einkauf der<br />

Produkte und reichen über die Lagerung<br />

und Verarbeitung bis hin zur Aufbewahrung<br />

von Proben der aus Eiern gefertigten<br />

Speisen.<br />

Die gekauften oder gelieferten Eier und<br />

Eiprodukte sind bereits beim Erhalt darauf<br />

zu prüfen, dass sie einwandfrei und<br />

unbedenklich sind. Um die Frische der<br />

Eier festzustellen, gibt es zwei Testmöglichkeiten:<br />

Man legt ein rohes Ei in ein<br />

Wasserglas und schaut, ob es am Boden<br />

bleibt oder schwimmt. Setzt sich das Ei<br />

auf dem Boden ab, ist es frisch. Umso höher<br />

es jedoch schwimmt, desto älter ist es.<br />

Das Küchenteam kann aber auch ein Ei<br />

aus der Charge auswählen, es aufschlagen<br />

und nun die Frische bestimmen: Dieses<br />

sollte im Idealfall dann nämlich ein rundes<br />

und volles Eigelb aufweisen, um das<br />

sich das Eiweiß sammelt. Wirkt das Eigelb<br />

deformiert oder fl ach bzw. das Eiweiß verläuft<br />

großfl ächig, dann handelt es sich um<br />

ein älteres Ei.<br />

Nach dem Frischetest müssen die Eier so<br />

transportiert oder aufbewahrt werden,<br />

dass sie vor Verunreinigungen, Witterungseinfl<br />

üssen, Feuchtigkeit und Sonneneinstrahlung<br />

geschützt sind. Gerade<br />

bei der Lagerung spielt die Temperatur<br />

eine bedeutende Rolle: Ab dem 18. Tag<br />

nach dem Legen dürfen die Eier nur noch<br />

bei einer Temperatur von +5 °C bis +8 °C<br />

gelagert und ab dem 21. Tag nicht mehr<br />

an den Verbraucher abgegeben werden.<br />

Diese Angaben sind auf dem aufgedruck-<br />

ten Mindesthaltbarkeitsdatum abzulesen;<br />

zudem darf die Frist von 28 Tagen<br />

nicht überschritten werden.<br />

Auszeichnungen beachten<br />

Bereits beim Kauf von Eiern und Eiprodukten<br />

sollte der Gastronom auf die auf der<br />

Packung oder auf der Schale angebrachte<br />

Kennzeichnung achten. Schließlich gibt es<br />

speziell für die Identitätskennzeichnung<br />

Regelungen, die in der EG-Verordnung<br />

Nr. 2074/2005 festgehalten sind. Im Teil<br />

V der Verordnung über „Etikettierung<br />

und Identitätskennzeichnung“ heißt es<br />

bei Nummer 2 wie folgt: „Bei Flüssigei<br />

muss das Etikett gemäß Nummer 1 auch<br />

die Angabe ,nicht pasteurisiertes Flüssigei<br />

– am Bestimmungsort zu behandeln‘<br />

sowie Datum und Uhrzeit des Aufschlagens<br />

aufweisen.“ Ebenso werden in der<br />

EG-Verordnung Nr. 2076/2005 im Bereich<br />

Identitätskennzeichnung wichtige<br />

Punkte geregelt, die im Wortlaut in die<br />

für Deutschland gültige Rechtsprechung<br />

übernommen worden sind. Dabei heißt<br />

es u. a., dass „das Identitätskennzeichen<br />

angebracht werden muss, bevor das Erzeugnis<br />

den Betrieb verlässt.“ Sollte jedoch<br />

der Code einer Packstelle auf Verpackungen<br />

von Eiern angebracht sein, dann<br />

ist eine Identitätskennzeichnung nicht<br />

notwendig.<br />

In der EG-Verordnung Nr. 853/2004<br />

wird hingegen die Defi nition für Erzeugnisse<br />

aus Eiern, die nach dem Entfernen<br />

der Schale noch nicht verarbeitet wurden,<br />

festgelegt. Besondere <strong>Hygiene</strong>vorschriften<br />

für die Herstellung von Eiprodukten<br />

regelt die EG-Verordnung Nr. 2074/2005<br />

in dem Abschnitt X Kapitel II und III.<br />

Hervorzuheben ist bei dieser Verordnung<br />

vor allem die Fassung von Nummer 5.<br />

Hier heißt es: „Nach dem Aufschlagen<br />

müssen alle Teile des Flüssigeis so schnell<br />

wie möglich verarbeitet werden, um mikrobiologische<br />

Gefahren auszuschließen<br />

oder auf ein annehmbares Maß zu reduzieren.<br />

Unzulänglich verarbeitete Partien<br />

können im selben Betrieb unverzüglich erneut<br />

verarbeitet werden soweit diese neue<br />

Verarbeitung das Produkt genusstauglich<br />

macht. Wird eine Partie für genussuntauglich<br />

befunden, so muss sie denaturiert<br />

werden, um sicherzustellen, dass sie nicht<br />

für den menschlichen Verzehr verwendet<br />

wird.“ Unter bestimmten Bedingungen<br />

dürfen auch Knickeier für die Herstellung<br />

von Eiprodukten verwendet werden. Diese<br />

Bedingungen sind in Anhang III Abschnitt<br />

X Kapitel II Teil II Nummer 1 der<br />

EG-Verordnung 853/2004 festgelegt.<br />

Lebensmittelunternehmer konnten bis<br />

Dezember 2009 gemäß Artikel 13 Absatz<br />

2 der EG-Verordnung Nr. 2076/2005<br />

Knickeier für die Herstellung von Flüssigei<br />

in einem zu diesem Zweck zugelassenen<br />

Betrieb verwenden. Voraussetzung<br />

hierbei war, dass die Eier vom Erzeugerbetrieb<br />

oder von der Packstelle auf direktem<br />

Weg an diesem Betrieb geliefert und<br />

dort auch so schnell wie möglich verarbeitet,<br />

d. h. aufgeschlagen wurden. Da unter<br />

solchen Bedingungen bei der Verwendung<br />

von Knickeiern zur Herstellung von Flüssigei<br />

kein öffentliches Gesundheitsrisiko<br />

gibt, wurde diese Regelung in der EG-<br />

Verordnung Nr. 1020/2008 gesetzlich<br />

festgeschrieben.<br />

Eierverarbeitung in<br />

der Gastro-Küche<br />

In der <strong>Gastronomie</strong>küche müssen Eier<br />

unter besonders hygienischen Bedingungen<br />

verarbeitet werden. So darf das<br />

Aufschlagen der Eier nur getrennt von<br />

anderen Arbeitsgängen erfolgen. Um eine<br />

Kontamination des Ei-Inhaltes zu vermeiden,<br />

müssen die Schalen sofort beseitigt<br />

GASTRONOMIE<br />

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2010<br />

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