SZ 01/2005-Druck - Senioren Zeitschrift Frankfurt
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Im Sommer flattern wieder die Rentenmitteilungen ins Haus.<br />
Neues aus dem<br />
Versicherungsrecht<br />
Bruttorente ab 1. Juli<br />
unverändert<br />
Auch im Jahr <strong>2005</strong> werden die Renten<br />
nicht erhöht. Das hat das Bundeskabinett<br />
am 13. April <strong>2005</strong> beschlossen.<br />
Warum ist das so? Erstmals wird in<br />
diesem Jahr die Rentenanpassung auf<br />
der Grundlage des „Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetzes“festgelegt<br />
(siehe <strong>SZ</strong> 1/05). Mehrere neue<br />
Faktoren beeinflussen die Rentenhöhe.<br />
Basis für die Anpassung der Renten<br />
ist außerdem nach wie vor die Entwicklung<br />
der Löhne und Gehälter.<br />
Denn die Höhe der Rente soll sich an<br />
der wirtschaftlichen Entwicklung orientieren.<br />
Die Bruttolöhne im Jahr<br />
2004 sind lediglich um 0,12 % in den<br />
alten und 0,21 % in den neuen Bundesländern<br />
gestiegen, was auch dazu<br />
beiträgt, dass sich die aktuellen Rentenwerte<br />
in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
ab dem 1. Juli <strong>2005</strong> nicht<br />
verändern.<br />
Für die Festsetzung des aktuellen<br />
Rentenwertes sind noch zwei weitere<br />
Faktoren ausschlaggebend. Für Arbeit-<br />
nehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer<br />
haben sich<br />
im Jahr 2004<br />
Mehrbelastungen<br />
bei den Aufwendungen<br />
für<br />
ihre Altersvorsorge<br />
ergeben, die<br />
nach der Anpassungsformel<br />
auf<br />
die Rentnerinnen<br />
und Rentner übertragen<br />
werden.<br />
So mussten Arbeitnehmer<br />
im<br />
letzten Jahr für<br />
die steuerlich geförderteergänzendeAltersvorsorge<br />
(„Riester-<br />
Rente“) zwei Prozent<br />
ihres Bruttoeinkommensaufwenden,<br />
um die<br />
volle Förderung zu<br />
erhalten – 2003<br />
lag der Aufwand<br />
noch bei einem<br />
Prozent. Die Rentenanpassungverringert<br />
sich durch<br />
diesen so genannten<br />
„Riester-<br />
Faktor“ um 0,5 %.<br />
Zusätzlich belastend wirkt schließlich<br />
der neue Nachhaltigkeitsfaktor, der<br />
die ungünstige Entwicklung des Verhältnisses<br />
von Rentnern zu Beitragszahlern<br />
einfließen lässt. Rein rechnerisch<br />
wäre es sogar zu einer Kürzung<br />
der Renten gekommen. Dies aber hat<br />
der Gesetzgeber durch eine Schutzklausel<br />
ausgeschlossen, so dass die<br />
Bruttorenten unverändert bleiben.<br />
Veränderung der Nettorente<br />
Für viele Rentnerinnen und Rentner<br />
wird sich zum 1. Juli jedoch die Nettorente<br />
individuell verändern.<br />
Grund ist der Eigenanteil an den<br />
Beiträgen zur Krankenversicherung<br />
der Rentner, der sich nach dem allgemeinen<br />
Beitragssatz der jeweiligen<br />
Krankenkasse bemisst. Die Höhe dieses<br />
Eigenbetrags ist davon abhängig,<br />
inwieweit die Krankenkasse ihren<br />
Beitragssatz zum 1.7.<strong>2005</strong> verändert,<br />
und fällt daher für jeden Rentner<br />
unterschiedlich aus.<br />
Darüber hinaus ist auch der zum 1.<br />
Juli eingeführte, von allen Versicherten<br />
– auch den Rentnern - allein zu<br />
tragende, zusätzliche Krankenversicherungsbeitrag<br />
in Höhe von 0,9 % zu<br />
berücksichtigen (siehe <strong>SZ</strong> 2/05). Da<br />
die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet<br />
wurden, gleichzeitig den allgemeinen<br />
Beitragssatz abzusenken,<br />
werden die Rentnerinnen und Rentner<br />
ebenso wie die Arbeitnehmer im Ergebnis<br />
mit 0,45 % mehr belastet.<br />
Roman Fehr<br />
Renten<br />
AB C<br />
„Riestern“, Nachhaltigkeitsfaktor...Vielen<br />
surren angesichts der<br />
komplizierten Zusammenhänge<br />
die Ohren. Mit unserer Serie wollen<br />
wir Stück für Stück aufklären.<br />
A wie Aktueller Rentenwert...<br />
Der aktuelle Rentenwert ist ein<br />
wichtiger Bestandteil der Rentenformel<br />
(persönliche Entgeltpunkte<br />
x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert<br />
= Monatsrente). Er stellt<br />
sicher, dass die Renten auch weiterhin<br />
an die aktuelle Lohnentwicklung<br />
angepasst werden (Rentenanpassung).<br />
Der aktuelle Rentenwert<br />
entspricht dem Betrag, den<br />
ein Jahr an Durchschnittsverdienst<br />
als Altersrente ergibt. Er wird durch<br />
Verordnung bestimmt. Solange<br />
noch unterschiedliche Einkommensverhältnisse<br />
im Westen und Osten<br />
der Bundesrepublik Deutschland<br />
bestehen, gilt für die neuen<br />
Bundesländer ein eigener aktueller<br />
Rentenwert, der aktuelle Rentenwert<br />
(Ost).<br />
Er beträgt ab dem 1. Juli 2003 in<br />
den alten Bundesländern 26,13<br />
Euro und in den neuen Bundesländern<br />
22,97 Euro.<br />
Für die Festlegung des aktuellen<br />
Rentenwerts ist die Veränderung<br />
der Bruttolöhne und des Beitragssatzes<br />
in der Rentenversicherung<br />
maßgebend. Zum 1. Juli 2003 wirken<br />
sich auch die Aufwendungen<br />
der Versicherten für die staatlich<br />
geförderte ergänzende Altersvorsorge<br />
auf die Rentenanpassung<br />
aus. In die Anpassung zum 1. Juli<br />
<strong>2005</strong> fließt erstmals der „Nachhaltigkeitsfaktor“<br />
ein.<br />
<strong>SZ</strong> 3/<strong>2005</strong> 17