ervice - aar R S S eifen - ervice - Gemeinde Kirkel
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ten Innenbereichs im Bereich südlich der oberen Burgstraße im Ortsteil<br />
<strong>Kirkel</strong>-Neuhäusel.<br />
Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen<br />
Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Hierauf<br />
wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.<br />
Frank John, Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und der Satzung über<br />
die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirkel</strong><br />
vom 30.11.1984<br />
Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Auf dem Lerchesberg“ (9.<br />
Änderung) im Ortsteil Altstadt - Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Kirkel</strong> hat in<br />
seiner Sitzung vom 01.03.2012 den Bebauungsplan „Auf dem Lerchesberg“<br />
(9. Änderung) als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB<br />
bekannt gemacht.<br />
Durch die Planungsmaßnahme wird auf dem Grundstück Flurstück<br />
Nr. 870/1, Lappentascher Str. 32 im Ortsteil Altstadt durch eine<br />
Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche eine optimale bauliche<br />
Nutzung ermöglicht.<br />
Der geänderte Bebauungsplan mit Begründung liegt im Rathaus der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirkel</strong>, Hauptstraße 10, Ortsteil Limbach (Zimmer 27),<br />
während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Auf<br />
Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes und der Begründung<br />
Auskunft gegeben.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB<br />
über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />
für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen<br />
Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />
wird hingewiesen.<br />
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine<br />
unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und<br />
des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB<br />
beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />
schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung des die Verletzung<br />
begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind<br />
(§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in<br />
Kraft. Gleichzeitig tritt der Bebauungsplan „Auf dem Lerchesberg“,<br />
rechtskräftig mit Datum vom 19.11.1971, in dem entsprechenden<br />
Teilbereich außer Kraft.<br />
Frank John, Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
In Vollzug des § 44 Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der zurzeit<br />
gültigen Fassung gebe ich hiermit bekannt, dass Herr Ingo Brenner-Buscher,<br />
wohnhaft Triftstraße 17, 66459 <strong>Kirkel</strong>, über den Wahlvorschlag<br />
der SPD für das ausgeschiedene Ratsmitglied Martin<br />
Mackert in den <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirkel</strong> nachgerückt ist.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter: Frank John<br />
<strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Kirkel</strong> GmbH<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Kirkel</strong> GmbH wird in <strong>Kirkel</strong>-Neuhäusel das 20kV-Stromkabel<br />
und das Steuerkabel zwischen Kreuzungsbereich<br />
Goethe-/Burg-/Blieskasteler Straße und der Trafostation Goethestraße<br />
58 und im Einmündungsbereich Triftstraße erneuern. Die Erneuerung<br />
erfolgt im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung, um eine<br />
hohe Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten.<br />
Geplanter Baubeginn: in der Woche ab dem 19. März 2012<br />
Geplante Bauzeit: ca. 3 Wochen<br />
Die GWK bittet die Verkehrsteilnehmer sowie die betroffenen Anwohner<br />
um Verständnis für entstehende Beeinträchtigungen durch<br />
die notwendigen Bauarbeiten.<br />
Die Arbeiten werden von der Firma Biehl GmbH aus Neunkirchen<br />
ausgeführt. Die Projektsteuerung erfolgt durch die <strong>Gemeinde</strong>werke<br />
<strong>Kirkel</strong> GmbH. Wir achten darauf, dass die Maßnahme zügig und<br />
ohne größere Beeinträchtigung der Anlieger abgewickelt wird.<br />
Rückfragen werden Ihnen unsere Mitarbeiter gerne beantworten.<br />
Ihre <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Kirkel</strong> GmbH<br />
Barrierefreiheit<br />
bei der Landtagswahl am 25. März 2012<br />
Bei der Landtagswahl am 25. März 2012 kann in folgenden Wahllokalen<br />
gewählt werden:<br />
Ortsteil Limbach:<br />
Wahlbezirk 11 Grundschule Limbach, Talstraße<br />
Wahlbezirk 12 Grundschule Limbach, Talstraße<br />
Wahlbezirk 13 Grundschule Limbach, Talstraße<br />
Wahlbezirk 14 Grundschule Limbach, Talstraße<br />
Alle Wahlräume sind ebenerdig und barrierefrei zu erreichen.<br />
Ortsteil <strong>Kirkel</strong>-Neuhäusel:<br />
Wahlbezirk 21 Grundschule <strong>Kirkel</strong>-Neuhäusel, Friedhofstraße<br />
Wahlbezirk 22 Grundschule <strong>Kirkel</strong>-Neuhäusel, Friedhofstraße<br />
Wahlbezirk 23 Grundschule <strong>Kirkel</strong>-Neuhäusel, Friedhofstraße<br />
Wahlbezirk 24 Grundschule <strong>Kirkel</strong>-Neuhäusel, Friedhofstraße<br />
Die Wahlräume 21 und 22 sind barrierefrei über den Eingang vom<br />
hinteren Schulhof aus (Eingang Musikschule) zu erreichen. Der Zugang<br />
zu den Wahlräumen 23 und 24 erfolgt über die Rampe am<br />
Haupteingang ebenfalls vom hinteren Schulhof aus.<br />
Ortsteil Altstadt:<br />
Wahlbezirk 31 Schulhaus Friedenstraße<br />
Das Wahllokal ist über den Seiteneingang barrierefrei zu erreichen.<br />
Wahlbezirk 32 Feuerwehrhaus am Dorfplatz<br />
Das Wahllokal ist ebenerdig und barrierefrei zu erreichen.<br />
Vor allen Wahllokalen ist bei der Wahl ein Behindertenparkplatz<br />
ausgewiesen. Die barrierefreien Zugänge sind ausgeschildert.<br />
Generell gilt: Wer infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen<br />
Gebrechens oder sonst eines körperlichen Zustandes wegen<br />
die Wahlräume nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten<br />
aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, bis zum 23. März 2012<br />
einen Wahlschein beim Wahlamt der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Kirkel</strong><br />
im Rathaus Limbach, Zimmer 11, Tel. (06841) 8098-20, zu beantragen.<br />
Hierzu wird gebeten, die Rückseite der Wählerkarte auszufüllen,<br />
zu unterschreiben und den Antrag der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
zuzuleiten. Der Wahlschein wird dem Antragsteller ggf. zusammen<br />
mit den Briefwahlunterlagen zugestellt.<br />
Blinde und Sehbehinderte haben bei der Landtagswahl die Möglichkeit,<br />
eine Stimmzettelschablone zu verwenden. Die Stimmzettelschablonen<br />
können bei dem Blinden- und Sehbehindertenverein<br />
für das S<strong>aar</strong>land e. V., Frau Vorsitzende Christa Maria Rupp, Küstriner<br />
Str. 6, 66121 S<strong>aar</strong>brücken, Telefon (0681) 818181, Telefax (0681)<br />
8412684, E-Mail: info@bsvs<strong>aar</strong>.org, Internet: www.bsvs<strong>aar</strong>.org,<br />
angefordert werden.<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung und<br />
Behindertenbeauftragte: Maria Diehl<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Kirkel</strong> und <strong>Gemeinde</strong> werke<br />
<strong>Kirkel</strong> GmbH nehmen an Leistungsschau 2012 teil<br />
Besuchen Sie den Messestand der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Kirkel</strong> und<br />
der <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Kirkel</strong> GmbH an der Leistungsschau in der<br />
Burghalle <strong>Kirkel</strong>.<br />
Mitarbeiter der <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Kirkel</strong> GmbH beantworten Ihnen<br />
gerne an allen Messetagen Ihre Fragen zu den Bereichen Strom und<br />
Wasser, aber auch zu den Themenbereichen „Energiesparen/Energieberatung“<br />
werden Sie kompetente Ansprechpartner antreffen.<br />
Bitte beachten Sie auch die gesonderte Veröffentlichung der <strong>Gemeinde</strong>werke<br />
<strong>Kirkel</strong> GmbH.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung informiert das gesamte Wochenende über<br />
die zahlreichen kulturellen und touristischen Themen in <strong>Kirkel</strong> sowie<br />
konkrete Angebote der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Auch über die sozialen Netzwerke im Bereich der Kinder-, Jugend-<br />
, Familien-, Schwerbehinderten- und Seniorenarbeit werden Informationsbroschüren<br />
und Flyer bereitliegen.<br />
Zusätzlich stehen den Besuchern am Samstag in der Zeit von 11.00<br />
bis 13.00 Uhr Herr Steiner vom Sozialbüro der <strong>Gemeinde</strong> sowie die<br />
Behindertenbeauftragte, Frau Diehl, und der Seniorenbeauftragte,<br />
Herr Reiß, für Fragen zur Verfügung.<br />
Ab 17.00 Uhr wird die Jugendpflegerin, Frau Hamann-Kohr, für den<br />
Bereich der Kinderbetreuung und Jugendarbeit für interessierte<br />
Besucher zur Verfügung stehen.<br />
Der Sonntag steht ganz im Zeichen des Tourismus und die beiden<br />
Partnergemeinden von <strong>Kirkel</strong> - Mauléon und Torrox werden vorgestellt.<br />
Für Kinder gibt es am Stand der <strong>Gemeinde</strong> einen sogenannten „Spaß-<br />
Pass“. Damit können bei den Ausstellern der Leistungsschau Stempel<br />
bzw. Unterschriften gesammelt werden. Gegen Vorlage des Passes<br />
mit mindestens 10 Stempeln bzw. Unterschriften bekommen die<br />
Kinder eine Überraschung.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirkel</strong> präsentiert sich<br />
bei der S<strong>aar</strong>LorLux-Tourismusbörse<br />
Wie viele andere <strong>Gemeinde</strong>n aus der Region, lässt es sich auch die<br />
Burggemeinde <strong>Kirkel</strong> nicht nehmen, ihre kulturellen und touristischen<br />
Angebote auf der St. Ingberter S<strong>aar</strong>LorLux-Tourismusbörse<br />
zu präsentieren. In diesem Jahr locken neben der traditionellen<br />
Eventreihe <strong>Kirkel</strong>er Burgsommer auch ein Sommernachtskino am<br />
14. Juli sowie ein Burg-Open-Air am 25. August die Besucher auf<br />
die Burg. Darüber hinaus bietet <strong>Kirkel</strong> auch noch jede Menge neue<br />
Angebote für Natur- und Wanderfreunde. Von geführten Touren<br />
durch die Kernzone <strong>Kirkel</strong>er Wald bis zu speziellen Erlebnis- und<br />
Pauschalangeboten wie dem Wandern, Armbrustschießen, Ritterschmaus<br />
ist für jedermann etwas dabei. Von Mai bis Oktober findet<br />
jeden ersten Sonntag eine geführte Biosphärenwanderung und jeden<br />
zweiten Sonntag eine Führung über die Burganlage <strong>Kirkel</strong> statt.<br />
Bei diesen Führungen sind keine Anmeldungen erforderlich, so dass<br />
man sich spontan zu einem Ausflug mit Führung entscheiden kann.<br />
Vorgestellt wird auch das neue Unterkunfts- und Gaststättenverzeichnis<br />
der <strong>Gemeinde</strong> mit vielen neuen Leistungsträgern. Die Vertreter<br />
des <strong>Kirkel</strong>er Amtes für Kultur, Sport und Tourismus freuen<br />
sich darauf, Sie zu informieren, Ihre Fragen zu beantworten und<br />
Ihnen die neuen Broschüren auszuhändigen.<br />
Seite 4 KIRKELER NACHRICHTEN NR. 11/2012