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ervice - aar R S S eifen - ervice - Gemeinde Kirkel

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ten Innenbereichs im Bereich südlich der oberen Burgstraße im Ortsteil<br />

<strong>Kirkel</strong>-Neuhäusel.<br />

Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen<br />

Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Hierauf<br />

wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.<br />

Frank John, Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und der Satzung über<br />

die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirkel</strong><br />

vom 30.11.1984<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Auf dem Lerchesberg“ (9.<br />

Änderung) im Ortsteil Altstadt - Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Kirkel</strong> hat in<br />

seiner Sitzung vom 01.03.2012 den Bebauungsplan „Auf dem Lerchesberg“<br />

(9. Änderung) als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB<br />

bekannt gemacht.<br />

Durch die Planungsmaßnahme wird auf dem Grundstück Flurstück<br />

Nr. 870/1, Lappentascher Str. 32 im Ortsteil Altstadt durch eine<br />

Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche eine optimale bauliche<br />

Nutzung ermöglicht.<br />

Der geänderte Bebauungsplan mit Begründung liegt im Rathaus der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirkel</strong>, Hauptstraße 10, Ortsteil Limbach (Zimmer 27),<br />

während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Auf<br />

Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes und der Begründung<br />

Auskunft gegeben.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB<br />

über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />

für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen<br />

Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine<br />

unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und<br />

des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB<br />

beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />

schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung des die Verletzung<br />

begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind<br />

(§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in<br />

Kraft. Gleichzeitig tritt der Bebauungsplan „Auf dem Lerchesberg“,<br />

rechtskräftig mit Datum vom 19.11.1971, in dem entsprechenden<br />

Teilbereich außer Kraft.<br />

Frank John, Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

In Vollzug des § 44 Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der zurzeit<br />

gültigen Fassung gebe ich hiermit bekannt, dass Herr Ingo Brenner-Buscher,<br />

wohnhaft Triftstraße 17, 66459 <strong>Kirkel</strong>, über den Wahlvorschlag<br />

der SPD für das ausgeschiedene Ratsmitglied Martin<br />

Mackert in den <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirkel</strong> nachgerückt ist.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter: Frank John<br />

<strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Kirkel</strong> GmbH<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Kirkel</strong> GmbH wird in <strong>Kirkel</strong>-Neuhäusel das 20kV-Stromkabel<br />

und das Steuerkabel zwischen Kreuzungsbereich<br />

Goethe-/Burg-/Blieskasteler Straße und der Trafostation Goethestraße<br />

58 und im Einmündungsbereich Triftstraße erneuern. Die Erneuerung<br />

erfolgt im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung, um eine<br />

hohe Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten.<br />

Geplanter Baubeginn: in der Woche ab dem 19. März 2012<br />

Geplante Bauzeit: ca. 3 Wochen<br />

Die GWK bittet die Verkehrsteilnehmer sowie die betroffenen Anwohner<br />

um Verständnis für entstehende Beeinträchtigungen durch<br />

die notwendigen Bauarbeiten.<br />

Die Arbeiten werden von der Firma Biehl GmbH aus Neunkirchen<br />

ausgeführt. Die Projektsteuerung erfolgt durch die <strong>Gemeinde</strong>werke<br />

<strong>Kirkel</strong> GmbH. Wir achten darauf, dass die Maßnahme zügig und<br />

ohne größere Beeinträchtigung der Anlieger abgewickelt wird.<br />

Rückfragen werden Ihnen unsere Mitarbeiter gerne beantworten.<br />

Ihre <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Kirkel</strong> GmbH<br />

Barrierefreiheit<br />

bei der Landtagswahl am 25. März 2012<br />

Bei der Landtagswahl am 25. März 2012 kann in folgenden Wahllokalen<br />

gewählt werden:<br />

Ortsteil Limbach:<br />

Wahlbezirk 11 Grundschule Limbach, Talstraße<br />

Wahlbezirk 12 Grundschule Limbach, Talstraße<br />

Wahlbezirk 13 Grundschule Limbach, Talstraße<br />

Wahlbezirk 14 Grundschule Limbach, Talstraße<br />

Alle Wahlräume sind ebenerdig und barrierefrei zu erreichen.<br />

Ortsteil <strong>Kirkel</strong>-Neuhäusel:<br />

Wahlbezirk 21 Grundschule <strong>Kirkel</strong>-Neuhäusel, Friedhofstraße<br />

Wahlbezirk 22 Grundschule <strong>Kirkel</strong>-Neuhäusel, Friedhofstraße<br />

Wahlbezirk 23 Grundschule <strong>Kirkel</strong>-Neuhäusel, Friedhofstraße<br />

Wahlbezirk 24 Grundschule <strong>Kirkel</strong>-Neuhäusel, Friedhofstraße<br />

Die Wahlräume 21 und 22 sind barrierefrei über den Eingang vom<br />

hinteren Schulhof aus (Eingang Musikschule) zu erreichen. Der Zugang<br />

zu den Wahlräumen 23 und 24 erfolgt über die Rampe am<br />

Haupteingang ebenfalls vom hinteren Schulhof aus.<br />

Ortsteil Altstadt:<br />

Wahlbezirk 31 Schulhaus Friedenstraße<br />

Das Wahllokal ist über den Seiteneingang barrierefrei zu erreichen.<br />

Wahlbezirk 32 Feuerwehrhaus am Dorfplatz<br />

Das Wahllokal ist ebenerdig und barrierefrei zu erreichen.<br />

Vor allen Wahllokalen ist bei der Wahl ein Behindertenparkplatz<br />

ausgewiesen. Die barrierefreien Zugänge sind ausgeschildert.<br />

Generell gilt: Wer infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen<br />

Gebrechens oder sonst eines körperlichen Zustandes wegen<br />

die Wahlräume nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten<br />

aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, bis zum 23. März 2012<br />

einen Wahlschein beim Wahlamt der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Kirkel</strong><br />

im Rathaus Limbach, Zimmer 11, Tel. (06841) 8098-20, zu beantragen.<br />

Hierzu wird gebeten, die Rückseite der Wählerkarte auszufüllen,<br />

zu unterschreiben und den Antrag der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

zuzuleiten. Der Wahlschein wird dem Antragsteller ggf. zusammen<br />

mit den Briefwahlunterlagen zugestellt.<br />

Blinde und Sehbehinderte haben bei der Landtagswahl die Möglichkeit,<br />

eine Stimmzettelschablone zu verwenden. Die Stimmzettelschablonen<br />

können bei dem Blinden- und Sehbehindertenverein<br />

für das S<strong>aar</strong>land e. V., Frau Vorsitzende Christa Maria Rupp, Küstriner<br />

Str. 6, 66121 S<strong>aar</strong>brücken, Telefon (0681) 818181, Telefax (0681)<br />

8412684, E-Mail: info@bsvs<strong>aar</strong>.org, Internet: www.bsvs<strong>aar</strong>.org,<br />

angefordert werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung und<br />

Behindertenbeauftragte: Maria Diehl<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Kirkel</strong> und <strong>Gemeinde</strong> werke<br />

<strong>Kirkel</strong> GmbH nehmen an Leistungsschau 2012 teil<br />

Besuchen Sie den Messestand der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Kirkel</strong> und<br />

der <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Kirkel</strong> GmbH an der Leistungsschau in der<br />

Burghalle <strong>Kirkel</strong>.<br />

Mitarbeiter der <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Kirkel</strong> GmbH beantworten Ihnen<br />

gerne an allen Messetagen Ihre Fragen zu den Bereichen Strom und<br />

Wasser, aber auch zu den Themenbereichen „Energiesparen/Energieberatung“<br />

werden Sie kompetente Ansprechpartner antreffen.<br />

Bitte beachten Sie auch die gesonderte Veröffentlichung der <strong>Gemeinde</strong>werke<br />

<strong>Kirkel</strong> GmbH.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung informiert das gesamte Wochenende über<br />

die zahlreichen kulturellen und touristischen Themen in <strong>Kirkel</strong> sowie<br />

konkrete Angebote der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Auch über die sozialen Netzwerke im Bereich der Kinder-, Jugend-<br />

, Familien-, Schwerbehinderten- und Seniorenarbeit werden Informationsbroschüren<br />

und Flyer bereitliegen.<br />

Zusätzlich stehen den Besuchern am Samstag in der Zeit von 11.00<br />

bis 13.00 Uhr Herr Steiner vom Sozialbüro der <strong>Gemeinde</strong> sowie die<br />

Behindertenbeauftragte, Frau Diehl, und der Seniorenbeauftragte,<br />

Herr Reiß, für Fragen zur Verfügung.<br />

Ab 17.00 Uhr wird die Jugendpflegerin, Frau Hamann-Kohr, für den<br />

Bereich der Kinderbetreuung und Jugendarbeit für interessierte<br />

Besucher zur Verfügung stehen.<br />

Der Sonntag steht ganz im Zeichen des Tourismus und die beiden<br />

Partnergemeinden von <strong>Kirkel</strong> - Mauléon und Torrox werden vorgestellt.<br />

Für Kinder gibt es am Stand der <strong>Gemeinde</strong> einen sogenannten „Spaß-<br />

Pass“. Damit können bei den Ausstellern der Leistungsschau Stempel<br />

bzw. Unterschriften gesammelt werden. Gegen Vorlage des Passes<br />

mit mindestens 10 Stempeln bzw. Unterschriften bekommen die<br />

Kinder eine Überraschung.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirkel</strong> präsentiert sich<br />

bei der S<strong>aar</strong>LorLux-Tourismusbörse<br />

Wie viele andere <strong>Gemeinde</strong>n aus der Region, lässt es sich auch die<br />

Burggemeinde <strong>Kirkel</strong> nicht nehmen, ihre kulturellen und touristischen<br />

Angebote auf der St. Ingberter S<strong>aar</strong>LorLux-Tourismusbörse<br />

zu präsentieren. In diesem Jahr locken neben der traditionellen<br />

Eventreihe <strong>Kirkel</strong>er Burgsommer auch ein Sommernachtskino am<br />

14. Juli sowie ein Burg-Open-Air am 25. August die Besucher auf<br />

die Burg. Darüber hinaus bietet <strong>Kirkel</strong> auch noch jede Menge neue<br />

Angebote für Natur- und Wanderfreunde. Von geführten Touren<br />

durch die Kernzone <strong>Kirkel</strong>er Wald bis zu speziellen Erlebnis- und<br />

Pauschalangeboten wie dem Wandern, Armbrustschießen, Ritterschmaus<br />

ist für jedermann etwas dabei. Von Mai bis Oktober findet<br />

jeden ersten Sonntag eine geführte Biosphärenwanderung und jeden<br />

zweiten Sonntag eine Führung über die Burganlage <strong>Kirkel</strong> statt.<br />

Bei diesen Führungen sind keine Anmeldungen erforderlich, so dass<br />

man sich spontan zu einem Ausflug mit Führung entscheiden kann.<br />

Vorgestellt wird auch das neue Unterkunfts- und Gaststättenverzeichnis<br />

der <strong>Gemeinde</strong> mit vielen neuen Leistungsträgern. Die Vertreter<br />

des <strong>Kirkel</strong>er Amtes für Kultur, Sport und Tourismus freuen<br />

sich darauf, Sie zu informieren, Ihre Fragen zu beantworten und<br />

Ihnen die neuen Broschüren auszuhändigen.<br />

Seite 4 KIRKELER NACHRICHTEN NR. 11/2012

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