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Andreas Freitäger

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Vera Enke<br />

2. Zuständigkeit des Akademiearchivs<br />

Bereits in der Generalinstruktion vom 11. Juli 1700, neben dem Stiftungsbrief<br />

das Hauptgründungsdokument der Berliner Akademie der Wissenschaften,<br />

hatte Gottfried Wilhelm Leibniz, Begründer und erster Präsident<br />

der Akademie, darauf hingewiesen, dass die schriftliche Überlieferung der<br />

Akademie bewahrt werden muss. 9 Im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts<br />

betreute der Sekretar der Akademie das Archiv. Die Aufgaben des Archivars<br />

wurden 1765 erstmalig in einem Reglement festgelegt. Er sollte an den<br />

Sitzungen der Akademie teilnehmen, sich Notizen über die eingegangenen<br />

Schreiben und Manuskripte machen und sie dann zu gegebener Zeit für<br />

das Archiv anfordern. Die Protokolle und Akten des Beständigen Sekretars<br />

der Akademie hatte er alljährlich abzufordern und ins Archiv zu überführen.<br />

Im Zuge der Neueinrichtung des Archivs waren auch die älteren,<br />

sich noch im Besitz der Akademiedirektoren und des Beständigen Sekretars<br />

befindlichen Protokolle, Manuskripte und Korrespondenzen an das<br />

Archiv zu übergeben. Die Bemühungen zur Sicherung des Archivgutes<br />

konnten jedoch schon damals Verluste in der Überlieferung nicht verhindern.<br />

Sie resultierten vor allem aus der Tatsache, dass die leitenden Akademiemitglieder<br />

nicht auf eine Trennung zwischen der im Auftrag der Akademie<br />

geführten dienstlichen Korrespondenz und ihrer privaten<br />

Korrespondenz achteten. Die dienstliche Korrespondenz gelangte so in<br />

der Folgezeit oft als Teil der Nachlässe an Aufbewahrungsorte außerhalb<br />

der Akademie. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Aufgaben des<br />

Archivars erweitert. Er war nun auch für die Bibliothek, für den Druck der<br />

akademischen Schriften und für die Verwaltung und Inventarisierung des<br />

Kunstbesitzes der Akademie zuständig.<br />

Während des Zweiten Weltkrieges waren die Archivbestände ausgelagert.<br />

Sie kehrten nach Kriegsende ohne große Verluste in die Obhut der<br />

Akademie zurück. Am 1. März 1952 wurde das Archiv als selbständige wis-<br />

9 Vgl. Konzept der Generalinstruktion in: ABBAW, Bestand PAW 1700-1811, I-I-2,<br />

Bl. 19ff.<br />

76 Universitätsreden 73<br />

Archiv ische Bew ertung<br />

senschaftliche Einrichtung wieder eröffnet. Es hatte – in Abstimmung mit<br />

der Staatlichen Archivverwaltung der DDR – „von Anfang an den Charakter<br />

eines Endarchivs mit der alleinigen Zuständigkeit für das aus der<br />

Tätigkeit der Akademie seit 1700 bereits erwachsene bzw. noch entstehende<br />

Schrift-, Bild- und Tonschriftgut“. 10 Es war ferner für die schriftlichen<br />

Nachlässe von Akademiemitgliedern und anderen bedeutenden Wissenschaftlern,<br />

die der Akademie durch Schenkung, als Depositum oder auf<br />

andere Weise übergeben wurden, zuständig. 11 Neben dieser Endarchivfunktion<br />

war es für die zentralen Leitungs- und Funktionalorgane der<br />

Akademie zugleich ein Verwaltungsarchiv.<br />

Die im Jahr 1946 mit der Wiedereröffnung der Akademie beginnende<br />

Umwandlung der Akademie von einer Gelehrtengesellschaft zur zentralen<br />

Forschungsinstitution der DDR beeinflusste die weitere Tätigkeit des<br />

Akademiearchivs. Die Angliederung und Neugründung von Instituten<br />

und Einrichtungen, die sich über das gesamte Territorium der DDR erstreckten,<br />

stellte die Archivare des Akademiearchivs vor völlig neue Aufgaben.<br />

Da eine zentrale Aufbewahrung des archivwürdigen Schriftgutes<br />

der Akademie im Akademiearchiv aufgrund der beschränkten Magazinund<br />

Personalkapazitäten nicht möglich war, wurde Ende der 1950er Jahre<br />

mit dem Aufbau eines Archivnetzes nach dem Territorialprinzip begonnen.<br />

In den Ballungszentren der Akademieforschung wurden zentrale<br />

Institutsarchive gebildet, die für mehrere in einem bestimmten Sprengel<br />

gelegene Registraturbildner – unabhängig von ihrer Forschungsrichtung –<br />

zuständig waren und diese archivisch betreuten. In größeren Akademieinstituten<br />

bestanden daneben gesonderte Archive. Bereits 1964 gab es insgesamt<br />

25 solcher Zwischenarchive, ca. 65 ehrenamtlich und vier hauptamtlich<br />

tätige Archivbeauftragte der Akademie. Fünf Institutsarchive<br />

10 Vgl. „Vorschläge zum Aufbau des Akademie-Archivs“ vom 6.11.1952, die die mit der<br />

Hauptabteilung Archivwesen im Ministerium des Innern getroffenen Absprachen wiedergeben,<br />

in: ABBAW, Bestand Akademieleitung, Nr. 213. Vgl. ferner: Wolfgang Knobloch:<br />

Das Akademiearchiv – Grundzüge seiner Entwicklung, in: Berlin-Brandenburgische<br />

Akademie der Wissenschaften, Jahrbuch 1995, S. 435-436.<br />

11 Vgl. Wolfgang Knobloch: Das Zentrale Archiv der Akademie der Wissenschaften der<br />

DDR, in: Archivmitteilungen 39 (1989), Heft 4, S. 132.<br />

Universitätsreden 73 77

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