Andreas Freitäger
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Vera Enke<br />
2. Zuständigkeit des Akademiearchivs<br />
Bereits in der Generalinstruktion vom 11. Juli 1700, neben dem Stiftungsbrief<br />
das Hauptgründungsdokument der Berliner Akademie der Wissenschaften,<br />
hatte Gottfried Wilhelm Leibniz, Begründer und erster Präsident<br />
der Akademie, darauf hingewiesen, dass die schriftliche Überlieferung der<br />
Akademie bewahrt werden muss. 9 Im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts<br />
betreute der Sekretar der Akademie das Archiv. Die Aufgaben des Archivars<br />
wurden 1765 erstmalig in einem Reglement festgelegt. Er sollte an den<br />
Sitzungen der Akademie teilnehmen, sich Notizen über die eingegangenen<br />
Schreiben und Manuskripte machen und sie dann zu gegebener Zeit für<br />
das Archiv anfordern. Die Protokolle und Akten des Beständigen Sekretars<br />
der Akademie hatte er alljährlich abzufordern und ins Archiv zu überführen.<br />
Im Zuge der Neueinrichtung des Archivs waren auch die älteren,<br />
sich noch im Besitz der Akademiedirektoren und des Beständigen Sekretars<br />
befindlichen Protokolle, Manuskripte und Korrespondenzen an das<br />
Archiv zu übergeben. Die Bemühungen zur Sicherung des Archivgutes<br />
konnten jedoch schon damals Verluste in der Überlieferung nicht verhindern.<br />
Sie resultierten vor allem aus der Tatsache, dass die leitenden Akademiemitglieder<br />
nicht auf eine Trennung zwischen der im Auftrag der Akademie<br />
geführten dienstlichen Korrespondenz und ihrer privaten<br />
Korrespondenz achteten. Die dienstliche Korrespondenz gelangte so in<br />
der Folgezeit oft als Teil der Nachlässe an Aufbewahrungsorte außerhalb<br />
der Akademie. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Aufgaben des<br />
Archivars erweitert. Er war nun auch für die Bibliothek, für den Druck der<br />
akademischen Schriften und für die Verwaltung und Inventarisierung des<br />
Kunstbesitzes der Akademie zuständig.<br />
Während des Zweiten Weltkrieges waren die Archivbestände ausgelagert.<br />
Sie kehrten nach Kriegsende ohne große Verluste in die Obhut der<br />
Akademie zurück. Am 1. März 1952 wurde das Archiv als selbständige wis-<br />
9 Vgl. Konzept der Generalinstruktion in: ABBAW, Bestand PAW 1700-1811, I-I-2,<br />
Bl. 19ff.<br />
76 Universitätsreden 73<br />
Archiv ische Bew ertung<br />
senschaftliche Einrichtung wieder eröffnet. Es hatte – in Abstimmung mit<br />
der Staatlichen Archivverwaltung der DDR – „von Anfang an den Charakter<br />
eines Endarchivs mit der alleinigen Zuständigkeit für das aus der<br />
Tätigkeit der Akademie seit 1700 bereits erwachsene bzw. noch entstehende<br />
Schrift-, Bild- und Tonschriftgut“. 10 Es war ferner für die schriftlichen<br />
Nachlässe von Akademiemitgliedern und anderen bedeutenden Wissenschaftlern,<br />
die der Akademie durch Schenkung, als Depositum oder auf<br />
andere Weise übergeben wurden, zuständig. 11 Neben dieser Endarchivfunktion<br />
war es für die zentralen Leitungs- und Funktionalorgane der<br />
Akademie zugleich ein Verwaltungsarchiv.<br />
Die im Jahr 1946 mit der Wiedereröffnung der Akademie beginnende<br />
Umwandlung der Akademie von einer Gelehrtengesellschaft zur zentralen<br />
Forschungsinstitution der DDR beeinflusste die weitere Tätigkeit des<br />
Akademiearchivs. Die Angliederung und Neugründung von Instituten<br />
und Einrichtungen, die sich über das gesamte Territorium der DDR erstreckten,<br />
stellte die Archivare des Akademiearchivs vor völlig neue Aufgaben.<br />
Da eine zentrale Aufbewahrung des archivwürdigen Schriftgutes<br />
der Akademie im Akademiearchiv aufgrund der beschränkten Magazinund<br />
Personalkapazitäten nicht möglich war, wurde Ende der 1950er Jahre<br />
mit dem Aufbau eines Archivnetzes nach dem Territorialprinzip begonnen.<br />
In den Ballungszentren der Akademieforschung wurden zentrale<br />
Institutsarchive gebildet, die für mehrere in einem bestimmten Sprengel<br />
gelegene Registraturbildner – unabhängig von ihrer Forschungsrichtung –<br />
zuständig waren und diese archivisch betreuten. In größeren Akademieinstituten<br />
bestanden daneben gesonderte Archive. Bereits 1964 gab es insgesamt<br />
25 solcher Zwischenarchive, ca. 65 ehrenamtlich und vier hauptamtlich<br />
tätige Archivbeauftragte der Akademie. Fünf Institutsarchive<br />
10 Vgl. „Vorschläge zum Aufbau des Akademie-Archivs“ vom 6.11.1952, die die mit der<br />
Hauptabteilung Archivwesen im Ministerium des Innern getroffenen Absprachen wiedergeben,<br />
in: ABBAW, Bestand Akademieleitung, Nr. 213. Vgl. ferner: Wolfgang Knobloch:<br />
Das Akademiearchiv – Grundzüge seiner Entwicklung, in: Berlin-Brandenburgische<br />
Akademie der Wissenschaften, Jahrbuch 1995, S. 435-436.<br />
11 Vgl. Wolfgang Knobloch: Das Zentrale Archiv der Akademie der Wissenschaften der<br />
DDR, in: Archivmitteilungen 39 (1989), Heft 4, S. 132.<br />
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