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Konzeptionelles Modell einer gemeinsamen Berufsschul ...

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getätigte Investitionen sind ebenfalls ein wichtiges Kriterium der Bewertung von Standorten,<br />

insoweit es sich nicht um leicht räumlich zu verlagernde Investitionen, wie PC oder bestimmte<br />

Laboreinrichtungen handelt. Die Übertragbarkeit von Ausstattungen von einem zum anderen<br />

Standort wird teilweise von den Akteuren jedoch unterschiedlich eingeschätzt. Die getätigten<br />

Investitionen bzw. die erforderlichen Investitionen zum Erhalt von Standorten gehören<br />

zu den eindeutig quantifizierbaren Kriterien.<br />

Erreichbarkeit, Minimierung von Fahrtwegen und Fahrkosten<br />

Die Fahrtwege und Fahrtkosten sollten sowohl unter dem Aspekt der finanziellen Belastung<br />

der Schüler/-innen wie auch der zeitlichen Belastung für die Jugendlichen (insbesondere bei<br />

tageweisem Unterricht) so weit wie möglich minimiert werden. Da die meisten Jugendlichen<br />

ihre Ausbildung vor dem 18. Lebensjahr beginnen und die Verfügung über ein eigenes Fahrzeug<br />

insofern auch nicht vorausgesetzt werden kann, ist dabei insbesondere auf die Erreichbarkeit<br />

mit öffentlichen Verkehrsmitteln abzustellen.<br />

Mit § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes ist den Landkreisen und kreisfreien Städten<br />

auch die Aufgabe übertragen, bei der Gestaltung des von ihnen verantworteten Öffentlichen<br />

Personennahverkehrs die Belange von Schülerverkehren besonders zu berücksichtigen<br />

und die Schülerbeförderung in den ÖPNV einzugliedern. Leider besteht in dieser Hinsicht<br />

aber so gut wie kein Einfluss auf die Deutsche Bahn (DB) als wichtigster Betreiberin der<br />

überregionalen Schienenverkehre, so dass Streckennetz und Taktzeiten der DB weitgehend<br />

als gegebene Größen anzunehmen sind.<br />

Das Potential zur Fahrtzeitenminderung, dass die Einrichtung von Blockunterrichtsmodellen<br />

bietet, wird von den OSZ bereits weitgehend ausgeschöpft. Aber nicht alle Unternehmen<br />

wünschen derzeit dieses <strong>Modell</strong>, in einigen Berufen wird der tageweise Unterricht nach wie<br />

vor von den Ausbildungsbetrieben präferiert. Bei Standortverlagerungen von <strong>Berufsschul</strong>en<br />

könnten sich hier jedoch weitere Veränderungen ergeben.<br />

Personelle und technische Ausstattung<br />

Die personelle Ausstattung von OSZ ist direkt von den Schülerzahlen und dem Ausbildungsangebot<br />

abhängig. Da <strong>Berufsschul</strong>lehrer/-innen als Landesbedienstete zu Mobilität verpflichtet<br />

sind, werden durch die personelle Ausstattung der einzelnen OSZ keine Unterschiede in<br />

der Standortqualität verursacht. In einigen fachlichen Bereichen wird von Schulleiter/-innen<br />

für die Zukunft zwar Nachwuchsmangel an qualifizierten <strong>Berufsschul</strong>lehrer/-innen befürchtet,<br />

dieser ist aber nicht teilräumlich mit den einzelnen Standorten in Verbindung zu bringen,<br />

sondern trifft die Planungsregion insgesamt.<br />

Die technische Ausstattung ist sowohl quantitativ (z. B. von der Anzahl der den Schüler/innen<br />

zur Verfügung stehenden Computerarbeitsplätze her) wie auch qualitativ (z. B. in Bezug<br />

auf CNC-Technik) abhängig von den in den letzten Jahren getätigten Investitionen. Insbesondere<br />

die Computerausstattung ist durch entsprechende Förderprogramme an allen <strong>Berufsschul</strong>en<br />

in den letzten Jahren wesentlich erweitert worden. Investitionen in die fachtechnische<br />

Ausrüstung sind demgegenüber deutlich standortselektiver erfolgt. Daraus ergeben<br />

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