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Beiträge zur Sportgeschichte - Deutsche Sportgeschichte DDR

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verbote an Fairplay festmachen will, muß man sich mit dessen Ursprung<br />

befassen und dabei feststellen, daß es sich nicht um eine<br />

abstrakte Norm handelt ("Ritterlichkeit"), sondern um die Einführung<br />

eines präzisen Regelwerks und den Versuch, dieses, z. B. mit<br />

einer eigenen Gerichtsbarkeit des Sports, durchzusetzen. 6) Damit<br />

ist von der historischen Entwicklung her aber deutlich, daß es sich<br />

nicht um Fragen eines wie auch immer gearteten "Geistes" des<br />

Sports handelt, sondern um das Einhalten/Nichteinhalten von Regeln.<br />

Es geht auch nicht bei Doping um Chancengleichheit. Wer Kaderathleten<br />

durch bessere Finanzierung einen Wettbewerbsvorsprung<br />

gegenüber Nicht-Kaderathleten im eigenen Land verschafft, verstößt<br />

gegen das Prinzip der Chancengleichheit im Inneren - selbst<br />

wenn dies im Interesse einer Chancengleichheit nach Außen sinnvoll<br />

erscheint.<br />

Da in der Doping-Diskussion viele Meinungen vertreten werden, es<br />

mit der elementaren faktischen Grundlage aber häufig hapert, soll<br />

im Folgenden erst einmal versucht werden, einige Fakten und Daten<br />

zusammenzutragen. Dies erscheint mir um so notwendiger, als<br />

z. B. im verdienstvollen Buch von Brigitte Berendonk falsche Fakten<br />

<strong>zur</strong> Grundlage genommen wurden: Anabolika sind nicht schon<br />

1970 verboten worden (Behauptung auf S. 19), sondern vom IOC<br />

erst am 6.5. 1974 mit Wirkung von den Olympischen Spielen 1976<br />

an – und das auch nur für Wettkämpfe und nicht für Training. 7)<br />

Ich lege Wert auf diese Ausgangslage, da ich 1973 als Redakteur<br />

der Zeitschrift Leistungssport drei <strong>Beiträge</strong> <strong>zur</strong> Anabolika-<br />

Forschung in <strong>Deutsche</strong>r Übersetzung veröffentlicht habe 8) - und<br />

dieses natürlich nicht hätte machen können, wollen und dürfen,<br />

wenn dies in irgendeiner Weise gegen den Geist des Sports verstoßen<br />

hätte, der damals wie heute beim Bundesausschuß (heute<br />

Bundesvorstand) Leistungssport des DSB, dem Herausgeber der<br />

Zeitschrift, in guten Händen ist. 9)<br />

Wenn ich mich hier auf Doping beziehe, gehe ich vom Normalfall<br />

aus, daß es sich um eine Handlung von informierten Erwachsenen<br />

handelt. Was der informierte Erwachsene in unserer Gesellschaft<br />

mit seinem Körper macht, ist dem/der einzelnen überlassen.<br />

Selbstmord steht nicht unter Strafe. Schwangerschaftsabbrüche<br />

gelten als nicht verboten, wenn nach einem festen Ritual die Information/Aufklärung<br />

über das Sicherheitsrisiko und die ethischen<br />

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