Beiträge zur Sportgeschichte - Deutsche Sportgeschichte DDR
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Aus der Satzung des Vereins<br />
§ 2<br />
Vereinszweck<br />
Der Verein läßt sich in seiner Tätigkeit von den olympischen Prinzipien<br />
leiten und tritt für Humanismus und Demokratie im aktuellen<br />
nationalen und internationalen Sportgeschehen ein. Er unterstützt<br />
alle Bestrebungen <strong>zur</strong> Verwirklichung des Rechts auf Ausübung<br />
des Sports in der Lebensgestaltung der Individuen und ist den demokratischen<br />
wie allen fortschrittlichen Traditionen der deutschen<br />
Körperkultur und des Weltsports verpflichtet.<br />
Die Zusammenarbeit der Mitglieder verfolgt das Ziel, wissenschaftliche<br />
Untersuchungen, insbesondere zu sportpolitischen und sporthistorischen<br />
Fragen, aufzunehmen, die Arbeitsergebnisse zu diskutieren,<br />
publizieren und im Rahmen von Konferenzen oder Weiterbildungsveranstaltungen<br />
vorzutragen. Zwangsläufig ergeben sich<br />
daraus auch Stellungnahmen zu aktuellen Problemen des Sportgeschehens.<br />
§ 3<br />
Unabhängigkeit<br />
Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig.<br />
§ 5<br />
Vereinsmitgliedschaft<br />
Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen sowie Vereine oder<br />
Verbände sein.<br />
§ 8<br />
<strong>Beiträge</strong><br />
Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein von seinen<br />
Mitgliedern <strong>Beiträge</strong>, deren Mindesthöhe auf Vorschlag des Vorstandes<br />
durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Die Beitragehöhe<br />
wird somit durch die Mitgliederversammlung beschlossen.<br />
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