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Beiträge zur Sportgeschichte - Deutsche Sportgeschichte DDR

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echenbar sind wie Mengen von Anabolika im Urin von manchen<br />

<strong>DDR</strong>-Athletinnen.<br />

1976 wurden Schwimmern der westdeutschen Olympiamannschaft<br />

in Montreal der Darm aufgeblasen, um die Wasserlage zu verbessern.<br />

Dies wurde erst nach den Olympischen Spielen für den Wettkampf<br />

verboten („physiologische Mittel, unphysiologisch zugeführt“).<br />

Als Trainingsmaßnahme <strong>zur</strong> Verbesserung der Wasserlage<br />

bei Schwimmern im Modernen Fünfkampf macht das Verfahren jedoch<br />

noch immer Sinn, da die Schulung einer verbesserten Technik<br />

mit technischen Hilfsmitteln zum Anpassen an eine verfeinerte<br />

Technik zum Durchbrechen eines motorischen Stereotyps sinnvoll<br />

ist. Obwohl das Verfahren verboten ist für den Wettkampf, wird es<br />

im Training nicht kontrolliert. Aufgrund des Analogieschlusses halte<br />

ich es für überaus problematisch, die Verwendung von Anabolika<br />

im Training als Doping zu brandmarken, ehe sie nicht auch für das<br />

Training verboten wurde, und das Verbot entsprechend kontrolliert<br />

wurde – vor allem wenn die Verabreichung unter ärztlicher Kontrolle<br />

erfolgte; die freie Arztwahl und die freie Wahl der Therapie (z.B.<br />

bei Überlastungsschäden) sind ein hohes Gut, das sich nicht so<br />

einfach durch eine zweifelhafte Interpretation von Verbandsregeln<br />

aufheben läßt. Ich klammere hier die Problematik von Minderjährigen<br />

und von Vertrauensbruch bewußt aus, da ich erst einmal vom<br />

"Normalfall" für die meisten westlichen Länder, freie Arztwahl, freie<br />

Therapiewahl, "mehr oder weniger informed consent", ausgehe.<br />

1984 waren Radrennfahrer der USA bei den Olympischen Spielen<br />

in Los Angeles mit Blutdoping behandelt worden. Auch wenn man<br />

sie unter der Generalklausel („physiologische Mittel auf unphysiologischem<br />

Wege“) hätte anklagen können, ist darauf verzichtet<br />

worden, da Bluttransfusionen gängige medizinische Praxis sind<br />

und das IOC es vorzog, Eigenbluttransfusionen als einen separaten<br />

Dopingtatbestand erst 1985 aufzunehmen, statt vor einem<br />

amerikanischen Gericht mit dem Fall zu verlieren. Auch dies bestätigt<br />

nur, daß es bei der internationalen Verfolgung von Dopingvergehen<br />

nicht um das besondere Rechtsverständnis in einzelnen<br />

Staaten gehen kann, sondern – ähnlich wie bei internationalen Gerichtshöfen<br />

– nur um verbindliche internationale Regelungen.<br />

3. Medikamente, die für Doping eingesetzt werden, haben in aller<br />

Regel auch eine medizinische Anwendung. Anabolika sind<br />

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