Beiträge zur Sportgeschichte - Deutsche Sportgeschichte DDR
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echenbar sind wie Mengen von Anabolika im Urin von manchen<br />
<strong>DDR</strong>-Athletinnen.<br />
1976 wurden Schwimmern der westdeutschen Olympiamannschaft<br />
in Montreal der Darm aufgeblasen, um die Wasserlage zu verbessern.<br />
Dies wurde erst nach den Olympischen Spielen für den Wettkampf<br />
verboten („physiologische Mittel, unphysiologisch zugeführt“).<br />
Als Trainingsmaßnahme <strong>zur</strong> Verbesserung der Wasserlage<br />
bei Schwimmern im Modernen Fünfkampf macht das Verfahren jedoch<br />
noch immer Sinn, da die Schulung einer verbesserten Technik<br />
mit technischen Hilfsmitteln zum Anpassen an eine verfeinerte<br />
Technik zum Durchbrechen eines motorischen Stereotyps sinnvoll<br />
ist. Obwohl das Verfahren verboten ist für den Wettkampf, wird es<br />
im Training nicht kontrolliert. Aufgrund des Analogieschlusses halte<br />
ich es für überaus problematisch, die Verwendung von Anabolika<br />
im Training als Doping zu brandmarken, ehe sie nicht auch für das<br />
Training verboten wurde, und das Verbot entsprechend kontrolliert<br />
wurde – vor allem wenn die Verabreichung unter ärztlicher Kontrolle<br />
erfolgte; die freie Arztwahl und die freie Wahl der Therapie (z.B.<br />
bei Überlastungsschäden) sind ein hohes Gut, das sich nicht so<br />
einfach durch eine zweifelhafte Interpretation von Verbandsregeln<br />
aufheben läßt. Ich klammere hier die Problematik von Minderjährigen<br />
und von Vertrauensbruch bewußt aus, da ich erst einmal vom<br />
"Normalfall" für die meisten westlichen Länder, freie Arztwahl, freie<br />
Therapiewahl, "mehr oder weniger informed consent", ausgehe.<br />
1984 waren Radrennfahrer der USA bei den Olympischen Spielen<br />
in Los Angeles mit Blutdoping behandelt worden. Auch wenn man<br />
sie unter der Generalklausel („physiologische Mittel auf unphysiologischem<br />
Wege“) hätte anklagen können, ist darauf verzichtet<br />
worden, da Bluttransfusionen gängige medizinische Praxis sind<br />
und das IOC es vorzog, Eigenbluttransfusionen als einen separaten<br />
Dopingtatbestand erst 1985 aufzunehmen, statt vor einem<br />
amerikanischen Gericht mit dem Fall zu verlieren. Auch dies bestätigt<br />
nur, daß es bei der internationalen Verfolgung von Dopingvergehen<br />
nicht um das besondere Rechtsverständnis in einzelnen<br />
Staaten gehen kann, sondern – ähnlich wie bei internationalen Gerichtshöfen<br />
– nur um verbindliche internationale Regelungen.<br />
3. Medikamente, die für Doping eingesetzt werden, haben in aller<br />
Regel auch eine medizinische Anwendung. Anabolika sind<br />
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