Hauptergebnisse und Schlussfolgerungen - GÖD
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Aufgabenträger einen stärkeren (zB über Weisungsrechte) oder geringeren Einfluss (zB in<br />
einer Holdingvariante) auf den ausgegliederten Rechtsträger ausüben.<br />
Die folgende Übersicht zeigt verschiedene Ausgliederungsvarianten.<br />
Profit Center Ausgliederung Fremdvergabe<br />
wirtschaftl. Selbständigkeit Wirtschaftl. <strong>und</strong> rechtliche Selbständigkeit<br />
Regiebetrieb<br />
Eigenbetrieb<br />
B<strong>und</strong>esbetrieb<br />
Betriebsähnliche<br />
Einrichtungen<br />
Juristische Person<br />
des öffentl. Rechts<br />
in öffentl.<br />
Eigentum<br />
Quelle: Kradischnig 2000<br />
Juristische Person<br />
des privaten Rechts<br />
in privatem<br />
Eigentum<br />
GmbH GmbH<br />
AG AG<br />
Verein,<br />
Stiftung etc<br />
Verein etc.<br />
Eine Typologisierung der seit 1991 ausgegliederten Gesellschaften des B<strong>und</strong>es nach der Art<br />
der Tätigkeit, nach ihrem wirtschaftlichen Umfeld sowie der Form der juristischen<br />
Verselbständigung findet sich in der Untersuchung des KDZ 1999, S.167.<br />
Nach der Art der Tätigkeit lassen sich bei Ausgliederungen zwei Unternehmenstypen<br />
unterscheiden, je nachdem ob diese Leistungen für den Markt oder für andere staatliche<br />
Stellen erbringen. Ausgegliederte Unternehmungen können auch nach dem wirtschaftlichen<br />
Umfeld, in dem sie agieren, klassifiziert werden; nämlich in Unternehmungen die eine<br />
Monopolstellung innehaben <strong>und</strong> solche, die in einem kompetitiven Umfeld tätig sind. Nach